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Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe (Ad-hoc-Mitteilung)

Bornheim, 11. September 2006.

Der Vorstand der Hornbach-Baumarkt-AG mit Sitz in Bornheim/Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 20.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2006 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

Der Aktienrückkauf wird am 11. September 2006 beginnen und wird bis zum 31. Dezember 2006 zeitlich befristet. Weitere Informationen zum Aktienrückkauf sind im Internet in der Rubrik "Investor Relations/Aktienrückkauf" unter folgender URL veröffentlicht:

http://www.hornbach-gruppe.de/investor/de/php/cont_investor_buyback.php

Hier werden ferner die durchgeführten Transaktionen gemäß Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 bekanntgegeben.