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Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe


Bornheim, 27. Juni 2011. Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG mit Sitz in Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, beschließt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 25.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2011 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

Der Aktienrückkauf wird am Tag nach der Hauptversammlung 2011, das heißt am 8. Juli 2011 beginnen und wird bis zum 31. Dezember 2011 zeitlich befristet. Innerhalb dieser Frist sollen bis maximal 25.000 eigene Aktien über den Xetra-Handel oder den Xetra Frankfurt Spezialistenhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse erworben werden. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter – oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 liegt.

Der Aktienrückkauf wird "billigst Interesse wahrend" unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.

Im Hinblick auf die Menge der zu erwerbenden Aktien dürfen pro Tag nicht mehr als 25% des jeweiligen durchschnittlichen Tagesumsatzes im Xetra-Handel bzw. im Xetra Frankfurt Spezialistenhandel der Frankfurter Wertpapierbörse zurückgekauft werden. Der durchschnittliche Tagesumsatz des jeweiligen Handelssegments ist vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten.

Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen gemäß Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 erfolgt im Internet auf der Investor Relations-Plattform in der Rubrik "Investor Relations/Aktienrückkauf" unter www.hornbach-gruppe.de..

Bornheim/Pfalz, den 27. Juni 2011,
HORNBACH-Baumarkt-AG
Der Vorstand