Datum: 05.09.2010
URL:
www.hornbach-holding.de/investor/de/php/cont_investor_buyback.php






Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG mit Sitz in Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat am 2. August 2010 beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 20.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2010 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

Der Aktienrückkauf wird am 3. August 2010 beginnen und wird bis zum 31. Dezember 2010 zeitlich befristet.

Hier finden Sie weitere Informationen:

Bekanntmachung des Vorstandsbeschlusses der HORNBACH-Baumarkt-AG zum Aktienrückkauf für Belegschaftsaktie

Ad-hoc-Mitteilung zur Bekanntmachung des Aktienrückkaufs

Wöchentliche Meldung: Stand Aktienrückkauf