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KONZERNLAGEBERICHT
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2008/2009 sind bis zum Drucktermin für diesen Geschäftsbericht keine Ereignisse eingetreten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HORNBACH HOLDING AG sowie des HORNBACH HOLDING AG Konzerns von wesentlicher Bedeutung wären.
Abhängigkeitsbericht
Für das Geschäftsjahr 2008/2009 wurde nach § 312 AktG ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin erklärt: „Unsere Gesellschaft hat bei allen hier berichtspflichtigen Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch nicht benachteiligt worden. Berichtspflichtige Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.“
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge und die Struktur der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dar. Er ist Bestandteil des Konzernlageberichts und richtet sich mit Ausnahme der individualisierten Offenlegung der Vergütung nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vergütung des Vorstands
Die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung orientieren sich an der Größe des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie dem Erfolg des Unternehmens im Wettbewerbsumfeld. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungsbestandteile stehen ferner in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung und der Leistung des Gesamtvorstands.
Die Bezüge des Vorstands enthalten feste und variable Bestandteile. Das Vergütungssystem des Vorstands besteht aus einer fest vereinbarten Jahresvergütung, die in gleichen monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Weiterhin erhalten die Mitglieder des Vorstands eine Jahrestantieme, die nach Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat ausbezahlt wird. Die Höhe der Jahrestantieme bemisst sich am Konzernjahresüberschuss.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2001 wurden den Mitgliedern des Vorstands Aktienoptionen als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung zugeteilt. Das Aktienoptionsprogramm ist auf die Erreichung anspruchsvoller Kursziele der Aktie der HORNBACH-Baumarkt-AG ausgerichtet. Im Geschäftsjahr 2008/2009 hatten sämtliche Tranchen die Ausübungshürden überwunden. Einzelheiten des Aktienoptionsplans werden in den Notes unter Anmerkung (34) näher erläutert.
Für das Geschäftsjahr 2008/2009 betragen die Gesamtbezüge des Vorstands der HORNBACH HOLDING AG für die Wahrnehmung seiner Aufgaben für den Konzern T€ 2.353 (Vj. T€ 2.029). Davon entfallen T€ 658 (Vj. T€ 728) auf die feste Vergütung sowie T€ 1.695 (Vj. T€ 1.301) auf erfolgsbezogene Komponenten. Die Mitglieder des Vorstands besitzen zum Bilanzstichtag 28. Februar 2009 158.334 Stück Stammaktien (Vj. 158.334) sowie 3.405 Stück der börsennotierten Vorzugsaktien (Vj. 3.405) der HORNBACH HOLDING AG. Mit Blick auf die Größe und Marktstellung des Unternehmens sind die Gesamtbezüge des Vorstands unseres Erachtens insgesamt angemessen. In der Hauptversammlung 2006 stimmten die Aktionäre mit Dreiviertelmehrheit dafür, bis einschließlich Geschäftsjahr 2010/2011 auf eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge zu verzichten (Opting out-Klausel).
Ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr 2008/2009 im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft Bezüge in Höhe von T€ 2.090 (Vj. T€ 0) gewährt.
Die Arbeitsverträge der Vorstandsmitglieder enthalten weder Pensionszusagen noch Abfindungsklauseln.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in Ziffer 16 der Satzung der HORNBACH HOLDING AG geregelt.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich satzungsgemäß aus einem festen und einem variablen, an der Dividende orientierten Vergütungsbestandteil zusammen. So erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats außer dem Ersatz seiner Auslagen eine nach Ablauf der Hauptversammlung zahlbare jährliche feste Vergütung von 6.000 € sowie eine erfolgsorientierte Vergütung in Abhängigkeit vom Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung und damit der Dividendenausschüttung.
Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Doppelte der festen und der erfolgsorientierten Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich 3.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die einem anderen Ausschuss oder mehreren anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich 1.500 € je Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz innehaben, erhalten das Dreifache der jeweiligen Ausschussvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.
Die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009 belaufen sich auf T€ 213 (Vj. T€ 182). Dabei entfallen T€ 134 (Vj. T€ 114) auf die feste Vergütung und T€ 79 (Vj. T€ 68) auf erfolgsbezogene Komponenten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats besitzen zum Bilanzstichtag 28. Februar 2009 wie im Vorjahr weder Stammaktien noch Vorzugsaktien. Ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2008/2009 ausgeschieden sind, besitzen zum Bilanzstichtag 0 (Vj. 158.333) Stück Stammaktien und unverändert zum Vorjahr keine börsennotierten Vorzugsaktien der HORNBACH HOLDING AG.
Die individuellen Aufsichtsratsbezüge lassen sich aus der Satzung und den Angaben im Anhang zum Konzernabschluss ableiten und werden daher nicht gesondert ausgewiesen.
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