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Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

(1) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus dem Segment Baumärkte und Baufachhandel. Weiterhin sind in den Umsatzerlösen Erträge aus der Vermietung von Immobilien in Höhe von T€ 3.639 (Vj. T€ 3.208) ausgewiesen.

Die Umsatzerlöse des Konzerns sind – unterteilt nach Geschäftsbereichen und Regionen – im Rahmen der Segmentberichterstattung dargestellt.

(2) Kosten der umgesetzten Handelsware
Die Kosten der umgesetzten Handelswaren stellen den zur Erzielung des Umsatzes erforderlichen Aufwand dar und setzen sich wie folgt zusammen:

(3) Filialkosten
Die Filialkosten beinhalten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Bau- und Gartenmärkte sowie der Baustoffzentren stehen. Sie beinhalten im Wesentlichen Personal-, Raum- und Werbekosten sowie Abschreibungen. Weiterhin sind in dieser Position allgemeine Betriebskosten, wie Verwaltungsaufwendungen, Transportkosten, Wartung und Instandhaltung sowie Mieten für Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen.

(4) Voreröffnungskosten
Als Voreröffnungskosten werden Kosten, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung und bis zur Eröffnung eines neuen Bau- und Gartenmarktes stehen, ausgewiesen. Die Voreröffnungskosten bestehen im Wesentlichen aus Personalkosten, Verwaltungsaufwand, Raumkosten sowie sonstigen Personalkosten und Abschreibungen.

(5) Verwaltungskosten
In den Verwaltungskosten werden sämtliche Kosten der Verwaltung, die im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Einrichtung von Bau- und Gartenmärkten sowie von Baustoffzentren stehen und diesen nicht direkt zugeordnet werden können, ausgewiesen. Sie beinhalten im Wesentlichen Personalkosten, Rechts- und Beratungskosten, Abschreibungen, Raumkosten sowie übrige Verwaltungsaufwendungen, wie EDV-, Reise- und Kraftfahrzeugkosten.

(6) Sonstiges Ergebnis
Das sonstige Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Bis zum Geschäftsjahr 2007/2008 wurden die realisierten Kursgewinne und -verluste sowie die Erträge und Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung originärer Forderungen und Verbindlichkeiten im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, wohingegen die Bewertung derivativer Währungssicherungsinstrumente im Finanzergebnis gezeigt wurde. Da diese Ergebniseffekte in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, wird das gesammte Währungsergebnis ab dem Geschäftsjahr 2008/2009 im Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Anmerkung 7). Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Im Geschäftsbericht 2007/2008 wurden sonstige Erträge in Höhe von T€ 38.372 und sonstige Aufwendungen in Höhe von T€ 27.600 berichtet. Darin enthalten waren Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 5.794 und Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 9.415, die nun im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen werden.

Die übrigen Erträge aus operativer Tätigkeit enthalten im Wesentlichen Erträge aus Schadensfällen, sonstige Erträge aus Personalzuschüssen sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen.

Die nicht operativen Erträge des Geschäftsjahres 2008/2009 resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von drei Baumarktimmobilien sowie nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und Gebäuden. Diese wurden teils als Veräußerung von Immobiliengesellschaften und teils als Veräußerung von Vermögenwerten abgewickelt. Die Baumarktimmobilien wurden im Rahmen von Operate Leases langfristig zurückgemietet. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit bestehen Mietverlängerungsoptionen. Der Vorjahreswert betrifft die Veräußerung von nicht genutzten Vorratsgrundstücken.

Die übrigen Aufwendungen betreffen unter anderem Verluste aus Schadensfällen, Wertberichtigungen auf Forderungen, Forderungsausfälle sowie für Dienstleistungen entstandene Kosten, die weiterberechnet werden. Die korrespondierenden Erträge sind unter den übrigen Erträgen ausgewiesen.

(7) Finanzergebnis

Im Geschäftsjahr 2008/2009 wird das Währungsergebnis erstmals im Finanzergebnis ausgewiesen. Zuvor wurden die Erträge und Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen im sonstigen Ergebnis gezeigt (siehe hierzu Anmerkung 6). In diesem Zusammenhang wurde die Darstellung des Finanzergebnisses angepasst. Dies hat zu Folge, dass das Zinsergebnis und das übrige Finanzergebnis als Teilergebnisse des Finanzergebnisses gezeigt werden. Das Ergebnis aus der Fair-Value-Bewertung derivativer Finanzinstrumente und das Währungsergebnis werden aufgrund untergeordneter Bedeutung saldiert ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

Aufgrund von IAS 17 „Leases“ werden Finance-Lease-Verträge unter den Sachanlagen und der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil in Höhe von T€ 143 (Vj. T€ 153) unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Nicht im Zinsergebnis ausgewiesen sind Zinsen, die im Rahmen der Immobilienentwicklung zur Finanzierung der Bauphase aufgewendet wurden. Sie beliefen sich im Geschäftsjahr auf T€ 5.752 (Vj. T€ 5.471) und sind als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Sachanlagen aktiviert. Bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten wurde – wie im Vorjahr – der durchschnittliche Finanzierungskostensatz von 5,9 % verwendet.

(Abgegrenzte) Zinszahlungen aus Zinsswaps, die als Sicherungsinstrument in einen Cashflow-Hedge eingebunden sind, werden pro Swapkontrakt saldiert und entsprechend dem Nettobetrag entweder als Zinsertrag oder -aufwand erfasst.

Das Ergebnis aus der Fair-Value-Bewertung derivativer Finanzinstrumente beinhaltet die Fair-Value- Bewertung derivativer Währungsinstrumente in Höhe von T€ -303 (Vj. T€ 482) sowie den ineffektiven Teil der Wertänderung eines Zinsswaps in Höhe von T€ -648 (Vj. T€ -648), der als Sicherungsinstrument in einer Hedge-Beziehung gemäß IAS 39 eingesetzt ist.

Das Währungsergebnis setzt sich überwiegend aus realisierten Kursgewinnen in Höhe von T€ 10.348 (Vj. T€ 8.202) und realisierten Kursverlusten in Höhe von T€ 10.251 (Vj. T€ 9.239) zusammen. Weiterhin enthält das Währungsergebnis einen Aufwandssaldo aus der Fremdwährungsbewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 902 (Vj. T€ 2.584).

(8) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

Die deutschen Gesellschaften des HORNBACH HOLDING AG Konzerns unterliegen – wie im Vorjahr – einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von ca. 14 % des Gewerbeertrags. Der Körperschaftsteuersatz für Gewinne beträgt unverändert 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag.

Alle inländischen latenten Steuerpositionen werden unverändert mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 30 % bewertet. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 16 % bis 31 % (Vj. 16 % bis 30 %).

Der tatsächliche Ertragsteueraufwand von T€ 31.458 (Vj. T€ 9.347) ist um T€ 11.835 niedriger (Vj. T€ 10.939) als der erwartete Steueraufwand von T€ 43.293 (Vj. T€ 20.286), der sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes in Höhe von 30 % (Vj. 30 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.

Für bisher nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von T€ 34.187 (Vj. T€ 42.574) werden aktive latente Steuern angesetzt. Die HORNBACH HOLDING AG geht davon aus, dass die teilweise aus Anlaufverlusten in einzelnen Ländern entstandenen steuerlichen Verlustvorträge vollständig durch zukünftige Gewinne genutzt werden können. Auf Verlustvorträge in Höhe von T€ 20.625 (Vj. T€ 10.930) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da von einer zukünftigen Realisierung nicht ausgegangen wird.

Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 6. Juli 2007 dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zu. Hieraus resultierte eine Steuersatzänderung in Deutschland von bisher rund 38 % auf nunmehr rund 30 %. Aus der Anpassung der bis dahin gebildeten aktiven und passiven latenten Steuern auf den niedrigeren Steuersatz ergab sich im Vorjahr ein latenter Steuerertrag in Höhe von 13,3 Mio. €.

Zusammensetzung des Steueraufwands:

Latente Steuern in Höhe von T€ 1.713 (Vj. T€ -395) wurden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Vom erwarteten zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand ist wie folgt überzuleiten:

(9) Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 „Earnings per Share“ als Quotient aus dem den Aktionären der HORNBACH HOLDING AG zustehenden Konzern-Jahresüberschuss und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.

(10) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Personalaufwand

Die Löhne und Gehälter beinhalten auch Aufwendungen für Leihkräfte. In den sozialen Abgaben sind T€ 2.608 (Vj. T€ 3.387) für Altersversorgung berücksichtigt. Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von T€ 23.260 (Vj. T€ 22.801).

Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen sowie fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke:

Die außerplanmäßigen Abschreibungen des Geschäftsjahres 2008/2009 entfallen – wie im Vorjahr – auf Grundstücke bzw. Anzahlungen auf Grundstücke sowie Gebäude. Die Abschreibungen resultieren im Wesentlichen aus einer Abschreibung auf den zu erwartenden Nettoveräußerungserlös. Zudem wird auf die Anmerkung (12) verwiesen.

Die Abschreibungen sind in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:

 

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

 

(11) Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich in den Geschäftsjahren 2007/2008 und 2008/2009 wie folgt:

Die Zugänge bei den Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten betreffen überwiegend den Erwerb von Software-Lizenzen für diverse IT-Projekte sowie den Kundenstamm eines im Geschäftsjahr erworbenen Betriebs für Baustoffhandel. Die Zugänge im Vorjahr betreffen im Wesentlichen Lizenzentgelte für SAP Software zur Erweiterung des bestehenden SAP-Systems sowie Aufwendungen, um die Software in den beabsichtigten nutzungsfähigen Zustand zu versetzen.

Die Abgänge im Vorjahr in Höhe von T€ 1.370 betreffen im Wesentlichen den Abgang von Software sowie ein Nutzungsrecht für ein Grundstück, das im Geschäftsjahr 2007/2008 erworben wurde.

Wesentliche Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen liegen, wie im Vorjahr, nicht vor.

(12) Sachanlagevermögen sowie fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke
Die Sachanlagen haben sich in den Geschäftsjahren 2007/2008 und 2008/2009 wie folgt entwickelt:

Die Zugänge aus der Veränderung des Konsolidierungskreises in Höhe von T€ 7.313 im Geschäftsjahr 2008/2009 betreffen den Erwerb der Grundstücksgesellschaft InterCora – invest a.s. Plzen.

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 4.199 (Vj. T€ 3.602) vorgenommen. Hiervon entfallen auf Grundstücke T€ 1.275 (Vj. T€ 0), Anzahlungen auf Grundstücke 1.296 (Vj. T€ 0), Gebäude T€ 1.628 (Vj. T€ 150), Gebäude im Bau T€ 0 (Vj. T€ 1.124) im Segment Immobilien sowie T€ 0 (Vj. T€ 2.328) auf sonstiges Sachanlagevermögen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen mit T€ 2.902 (Vj. T€ 150) fremdvermietete Immobilien und noch nicht für eine bestimmte Nutzung vorgesehene Vorratsgrundstücke.

Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen nicht betrieblich genutzte Vermögenswerte sowie Anzahlungen auf geplante Baumarkt-Standorte und resultieren aus der Bewertung von Vermögenswerten, deren Buchwert den Nettoveräußerungspreis übersteigt. Der Nettoveräußerungspreis der Vermögenswerte wurde überwiegend auf Basis von Verkehrswertgutachten bzw. Kaufangeboten ermittelt.

Die Zuschreibungen des Geschäftsjahres 2008/2009 in Höhe von T€ 1.294 betreffen die Wertaufholung von in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf Grundstücke. Davon entfallen auf fremdvermietete Objekte T€ 643 sowie auf betrieblich genutzte Grundstücke T€ 651. Die Zuschreibungen erfolgten auf Basis von aktuellen Verkehrswertgutachten. Der Ausweis erfolgt im sonstigen nicht operativen Ergebnis im Segment Immobilien.

Bezüglich der aktivierten Finanzierungskosten wird auf Anmerkung (7) verwiesen.

Das Immobilienvermögen wird überwiegend von der HORNBACH Immobilien AG, der HORNBACH-Baumarkt-AG und eigens dafür gegründeten Immobiliengesellschaften gehalten.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind für den inländischen Konzernteilbereich überwiegend bei der HORNBACH-Baumarkt-AG, der Union Bauzentrum Hornbach GmbH, der Ruhland Kallenborn & Co. GmbH, der Robert Röhlinger GmbH und für den ausländischen Konzernteilbereich bei der HORNBACH Baumarkt GmbH, der HORNBACH Baumarkt Luxemburg SARL, der HORNBACH Baumarkt CS spol s.r.o., der HORNBACH-Baumarkt SK spol s.r.o., der Hornbach Bouwmarkt (Nederland) B.V., der Hornbach Baumarkt (Schweiz) AG, der Hornbach Byggmarknad AB und der HORNBACH Centrala SRL bilanziert.

Fremdvermietete Immobilien und noch nicht für eine bestimmte Nutzung vorgesehene Vorratsgrundstücke betreffen Einzelhandelsimmobilien an verschiedenen Standorten im In- und Ausland. Die Mietverträge haben eine Grundmietzeit von 1 bis 15 Jahren und beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen für den Mieter. Die fremdvermieteten Immobilien sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden 33 Jahre zugrunde gelegt. Der Marktwert der fremdvermieteten Immobilien einschließlich der Vorratsgrundstücke beträgt ca. T€ 54.290 (Vj. T€ 34.229). Die Marktwerte wurden in den überwiegenden Fällen von unabhängigen Gutachtern ermittelt. Diese Wertermittlung erfolgt auf Basis der Ertragswerte der einzelnen Liegenschaften auf dem freien Markt. In einigen Fällen werden den Marktwerten vorliegende Kaufangebote zugrunde gelegt.

Die Immobilien dienen zur Besicherung von Bankdarlehen mit eingetragenen Grundpfandrechten in Höhe von T€ 517.641 (Vj. T€ 517.261).

Anlagegegenstände, die dem Konzern im Rahmen eines Finanzierungsleasings zur Verfügung stehen, sind in den bilanzierten Sachanlagen mit T€ 1.496 (Vj. T€ 1.662) enthalten; sie betreffen ein angemietetes Gebäude. Der Finanzierungsleasingvertrag wurde über eine Grundmietzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf der Grundmietzeit besteht die Option, den Vertrag mindestens einmal für 5 Jahre zu verlängern. Der Leasinggegenstand dient der Leasingverpflichtung als Sicherheit.

Neben dem Finanzierungsleasingvertrag bestehen im HORNBACH HOLDING AG Konzern Miet- und Leasingverträge für Baumarktimmobilien, die nach ihrem wirtschaftlichen Inhalt als Operating-Leasingverträge zu qualifizieren sind, so dass der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen ist. Die Leasingverträge haben eine unkündbare Grundmietzeit von 15 bis 20 Jahren und in der Regel eine Mietverlängerungs- oder Kaufoption.

Als Mietaufwand exklusive der Nebenkosten aus Operating-Lease-Verträgen wurden im Geschäftsjahr 2008/2009 T€ 79.712 und im Geschäftsjahr 2007/2008 T€ 77.980 erfasst.

Im Vorjahr wurden bei der HORNBACH HOLDING AG Investitionsförderungen in Höhe von T€ 43 in Anspruch genommen. Die Investitionsförderung wurde für den Standort Vilshofen gewährt und betraf mit T€ 1 Außenanlagen sowie mit T€ 42 Betriebs- und Geschäftsausstattung

(13) Finanzanlagen
Die Finanzanlagen entwickelten sich in den Geschäftsjahren 2007/2008 und 2008/2009 wie folgt:

Die nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sind in Anmerkung (36) angegeben. Die Zugänge bei den Anzahlungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 3.668 im Geschäftsjahr 2008/2009 resultieren aus einer Anzahlung für die Anteile an der Grundstücksgesellschaft Development OVA South a.s., Opava/Tschechien. Die Zugänge aus dem Vorjahr (T€ 540) ergaben sich aus dem Anteil an verbundenen Unternehmen an der Saar-Lor-Immobilière S.C.L. (60 % Anteil) (T€ 386), der Beteiligung an der KG-Einlage der Interbaustoff GmbH & Co. KG (T€ 6) sowie den Anzahlungen auf den Anteil an der Vasakronan Lagerbolag 21AB Sundbyberg (T€ 148).

Die Abgänge der Finanzanlagen im Geschäftsjahr 2008/2009 in Höhe von T€ 1.220 betreffen den Abgang der in Vorjahren geleisteteten Anzahlung auf den Anteil an der schwedischen Grundstücksgesellschaft Vasakronan Lagerbolag 21AB Sundbyberg. Die Abgänge der Beteiligung (T€ 12.350) und der sonstigen Ausleihungen (T€ 1.794) im Vorjahr betreffen die Liquidierung der Decor Inc. USA.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 sind keine Abgänge aus der Veränderung des Konsolidierungskreises zu verzeichnen. Die Abgänge des Vorjahres in Höhe von T€ 156 resultieren aus der erstmaligen Konsolidierung der Anteile an der HIAG Botkyrka AB.

Alle Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, da verlässliche Marktwerte nicht ermittelt werden können

(14) Sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte
Die sonstigen langfristigen Forderungen und Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Restkaufpreisforderungen aus einer Sale & Leaseback-Transaktion sowie dem Verkauf nicht betrieblich genutzter Grundstücke im Wege der Veräußerung dreier Immobiliengesellschaften in Höhe von insgesamt T€ 15.626. Weiterhin enthalten die langfristigen Forderungen und Vermögenswerte Kautionen in Höhe von T€ 3.627 (Vj. T€ 3.340), die zur Sicherung möglicher nachträglicher Kaufpreisminderungsansprüche der Erwerber geleistet wurden. Die Kautionen haben eine Laufzeit von maximal 14 Jahren. In der Position werden darüber hinaus Garantien für Altersteilzeitrückdeckung im Insolvenzfall in Höhe von T€ 2.621 (Vj. T€ 337) sowie der Saldo aus dem Marktwert des Planvermögens und dem Barwert der Versorgungsverpflichtung für die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung der Schweiz in Höhe von T€ 836 (Vj. T€ 2.009) ausgewiesen. Einzelheiten hierzu und die Entwicklung sind in Anmerkung (23) dargestellt.

(15) Latente Steuern
Die latenten Steuern ergeben sich aus folgenden Sachverhalten:

(16) Vorräte

 

(17) Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte beinhalten den kurzfristigen Anteil der Restkaufpreisforderung aus dem Verkauf betrieblich nicht genutzter Grundstücke im Wege der Veräußerung dreier österreichischer Immobiliengesellschaften in Höhe von T€ 6.731. Der langfristige Anteil in Höhe von T€ 9.038 wird in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Weiterhin enthalten die übrigen Forderungen und Vermögenswerte Forderungen aus Warengutschriften, Forderungen gegen Kreditkartengesellschaften sowie Rechnungsabgrenzungsposten.

Für die ausgewiesenen sonstigen Forderungen und Vermögenswerte bestehen – wie im Vorjahr – keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.

Die folgenden Tabellen zeigen eine Analyse der in den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerte. Dabei werden nur die einzelwertberichtigten Forderungen als wertberichtigt bezeichnet. Der HORNBACH HOLDING AG Konzern berücksichtigt Kreditrisiken zudem durch die Bildung von Portfolio-Wertberichtigungen, welche auf Basis historischer Ausfallraten und Erfahrungen ermittelt werden.

 

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf die übrigen Forderungen und Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

 

 

Aus der vollständigen Ausbuchung von Forderungen resultieren Aufwendungen in Höhe von T€ 512 (Vj. T€ 294). Aus dem Eingang bereits ausgebuchter Forderungen sind Erträge in Höhe von T€ 149 (Vj. T€ 167) realisiert.

(18) Flüssige Mittel

 

 

(19) Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
In der Position werden Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im nächsten Geschäftsjahr veräußert werden. Darin enthalten sind zwei Baumarktimmobilien sowie das Firmenflugzeug. Die Vermögenswerte sind in Höhe von T€ 49.707 dem Segment Immobilien und in Höhe von T€ 1.307 dem Segment Konsolidierung/Sonstiges (Zentralverwaltung) zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurden auf die Vermögenswerte Zuschreibungen in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 120) vorgenommen. Ein im Geschäftsjahr 2008/2009 veräußertes nicht betrieblich genutztes Objekt wurde aufgrund einer Verkaufspreisanpassung im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von T€ 479 (Vj. T€ 0) außerplanmäßig abgeschrieben. Im Vorjahr wurden acht nicht betrieblich genutzte Grundstücksflächen bzw. Immobilien, eine Baumarktimmobilie sowie die Vermögenswerte und Schulden von sechs Immobiliengesellschaften komplett im Segment Immobilien ausgewiesen.

(20) Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals des HORNBACH HOLDING AG Konzerns ist für das Geschäftsjahr 2007/2008 und das Geschäftjahr 2008/2009 in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt.

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert € 24.000.000,00. Auf jede Stückaktie entfällt ein anteiliger Betrag von € 3,00; es ergibt sich folgende Einteilung:

Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorzugsdividende in Höhe von 4 % ihres Anteils am Grundkapital. Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre nicht zur Vorwegausschüttung von mindestens 4 % auf die Vorzugsaktien aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für diese zu zahlenden Vorzugsbeiträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanteils desjenigen Geschäftsjahres, aus dessen Bilanzgewinn die Nachzahlung auf die Vorzugsaktien gewährt wird.

Nach Nachzahlung etwaiger Rückstände von Gewinnanteilen auf die Vorzugsaktien aus Vorjahren und Ausschüttung der Vorzugsdividende erfolgt aus dem verbleibenden Bilanzgewinn zunächst die Zahlung eines Gewinnanteils auf die Stammaktien von bis zu 4 % ihres Anteils am Grundkapital. Nach Ausschüttung eines Gewinnanteils von 4 % auf die Stammaktien nehmen Vorzugs- und Stammaktien im Verhältnis ihrer Anteile am gezeichneten Kapital an einer weiteren Gewinnausschüttung in der Weise teil, dass die Vorzugsaktien über die auf die Stammaktien entfallende Dividende hinaus eine Mehrdividende von 2 % erhalten.

Wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und der Rückstand im nächsten Jahr nicht neben dem vollen Vorzug dieses Jahres nachgezahlt, so haben die Vorzugsaktionäre das Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt sind.

Die HORNBACH HOLDING AG veröffentlichte am 20. April 2002 in der Börsen-Zeitung folgende Mitteilung gemäß § 41 Abs. 3 WpHG: Kingfisher plc, London/Großbritannien, hat uns gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG am 1. April 2002 25 % plus eine Aktie (1.000.001 Stück Stammaktien) beträgt. Dabei handelte es sich ausschließlich um eigene Stimmrechte.

Die HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH, Annweiler am Trifels, hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG, Neustadt an der Weinstraße, am 6. August 2002 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nun 75 % minus eine Aktie (2.999.999 Stück Stammaktien) beträgt. Davon sind ihr rund 22,62 % (904.763 Stück Stammaktien) der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Die HORNBACH HOLDING AG veröffentlichte am 7. September 2004 in der Börsen-Zeitung folgende Mitteilung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG: Herr Albert Hornbach, Bornheim/Pfalz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG, Neustadt an der Weinstraße, am 18. August 2004 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und nun 5,494 % (219.763 Stück Stammaktien) vom stimmberechtigten Kapital der Gesellschaft beträgt. Dabei handelt es sich ausschließlich um eigene Stimmrechte. Frau Gertraud Hornbach, Bornheim/Pfalz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG, Neustadt an der Weinstraße, am 18. August 2004 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nun 5,25 % (210.000 Stück Stammaktien) des stimmberechtigten Kapitals beträgt. Dabei handelt es sich ausschließlich um eigene Stimmrechte.

Die HORNBACH HOLDING AG veröffentlichte am 15. Juni 2007 auf elektronischem Wege folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung:

Die Kingfisher Holdings BV, Amsterdam/Niederlande hat uns am 15. Juni 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Kingfisher Holdings BV an der HORNBACH HOLDING AG (ISIN DE0006083405) am 12. Juni 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25 % plus 1 Stimme (1.000.001 Stimmrechte) in Bezug auf alle Stimmrechte und in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Stammaktien der HORNBACH HOLDING AG beträgt.

 

Die Kingfisher SAS, Lille/Frankreich, hat uns am 15. Juni 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG (ISIN DE0006083405) am 12. Juni 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25 % plus 1 Stimme (1.000.001 Stimmrechte) in Bezug auf alle Stimmrechte und in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Stammaktien der HORNBACH HOLDING AG beträgt.

 

Diese Stimmrechte sind Kingfisher SAS nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

 

Der Kingfisher SAS zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von Kingfisher SAS kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

 

– Kingfisher Holdings BV

 

Die Castorama Dubois Investissements SCA, Lille/Frankreich, hat uns am 15. Juni 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG (ISIN DE0006083405) am 12. Juni 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25 % plus 1 Stimme (1.000.001 Stimmrechte) in Bezug auf alle Stimmrechte und in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Stammaktien der HORNBACH HOLDING AG beträgt.

 

Diese Stimmrechte sind Castorama Dubois Investissements SCA nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

 

Der Castorama Dubois Investissements SCA zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von Castorama Dubois Investissements SCA kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

 

– Kingfisher Holdings BV
– Kingfisher SAS

 

Die Kingfisher France Limited, London/Großbritannien, hat uns am 15. Juni 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG (ISIN DE0006083405) am 12. Juni 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25 % plus 1 Stimme (1.000.001 Stimmrechte) in Bezug auf alle Stimmrechte und in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Stammaktien der HORNBACH HOLDING AG beträgt.

 

Diese Stimmrechte sind Kingfisher France Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

 

Der Kingfisher France Limited zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von Kingfisher France Limited kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

 

– Kingfisher Holdings BV
– Kingfisher SAS
– Castorama Dubois Investissements SCA

 

Die Sheldon Holdings Limited, London/Großbritannien, hat uns am 15. Juni 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG (ISIN DE0006083405) am 12. Juni 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25 % plus 1 Stimme (1.000.001 Stimmrechte) in Bezug auf alle Stimmrechte und in Bezug auf alle mit Stimmrechten versehenen Stammaktien der HORNBACH HOLDING AG beträgt.

 

Diese Stimmrechte sind Sheldon Holdings Limited nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

 

Der Sheldon Holdings Limited zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von Sheldon Holdings Limited kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

 

– Kingfisher Holdings BV
– Kingfisher SAS
– Castorama Dubois Investissements SCA
– Kingfisher France Limited

 

Gewinnrücklagen
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um „andere Gewinnrücklagen“ sowie um die kumulierten, auf die Anteilseigner entfallenden Gewinne.

In den Gewinnrücklagen sind Unterschiede aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 3.279 (Vj. T€ 7.073) enthalten.

Angaben zum Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement der HORNBACH HOLDING AG verfolgt das Ziel, langfristig eine angemessene Eigenkapitalausstattung aufrecht zu erhalten. Die Eigenkapitalquote wird als eine wichtige Kenngröße gegenüber den Investoren, Analysten, Banken und Ratingagenturen angesehen. Dabei sollen einerseits die gesetzten Wachstumsziele unter Wahrung gesunder Finanzierungsstrukturen und einer stabilen Dividendenpolitik erreicht werden, anderseits sollen langfristig die Ratingkennzahlen verbessert werden. Als Instrument des Kapitalmanagements wird unter anderem ein aktives Fremdkapitalmanagement betrieben.

Gegenüber einigen Fremdkapitalgebern bestehen Verpflichtungsvereinbarungen (Covenants), die unter anderem eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 % fordern. Im Rahmen des internen Risikomanagements werden monatlich Eigenkapitalquote, Zinsdeckungsgrad, dynamischer Verschuldungsgrad sowie Unternehmensliquidität (flüssige Mittel plus freie bestätigte Kreditlinien) überwacht. Quartalsweise werden weitere Kennzahlen berechnet. Bei Unterschreitung bestimmter Sollgrößen werden frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen. Während des Geschäftsjahres 2008/2009 wurden die Verpflichtungen stets eingehalten, die Eigenkapitalquote beträgt zum 28. Februar 2009 39,1 % (Vj. 36,1 %).

Während des Geschäftsjahres ergaben sich keine Änderungen in der Vorgehensweise bezüglich des Eigenkapitalmanagements.

(21) Ausschüttungsfähige Gewinne und Dividenden
Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf den Bilanzgewinn der HORNBACH HOLDING AG, der gemäß deutschem Handelsrecht ermittelt wird.

Nach Entnahme von € 3.267.253,95 aus den anderen Gewinnrücklagen ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von € 8.880.000,00. Der in diesem Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt € 6.942,00. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der HORNBACH HOLDING AG schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

(22) Finanzschulden
Die Summe der kurz- und langfristigen Finanzschulden setzt sich wie folgt zusammen:

Die HORNBACH-Baumarkt-AG hat im November 2004 am europäischen Kapitalmarkt für Unternehmens- Anleihen ein über zehn Jahre laufendes Papier in Höhe von 250,0 Mio. € mit einem Zinscoupon von 6,125 % platziert. Die mit der Unternehmensanleihe entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt T€ 10.714 werden nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit von 10 Jahren verteilt. Die Anleihe ist an die Einhaltung bankenüblicher bindender Verpflichtungen (Covenants), wie beispielsweise EBITDA zu Zinsaufwand, geknüpft.

Die Nichteinhaltung der Deckungsrelationen bzw. sonstiger Verpflichtungen im Anleihevertrag kann die Pflicht zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe zur Folge haben. Die Einhaltung der Covenants wird im Rahmen des internen Risikomanagements monatlich überwacht. Sofern gewisse Sollgrößen verfehlt werden, werden frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen. Die Gesellschaft hat bisher alle Verpflichtungen eingehalten.

Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2009 bestehen kurzfristige Finanzschulden (bis 1 Jahr) in Höhe von 153,3 Mio. €. Diese resultieren aus kurzfristigen Finanzierungen der Teilkonzerne HORNBACH-Baumarkt-AG (7,0 Mio. €), HORNBACH Immobilien AG (46,0 Mio. €) und HORNBACH Baustoff Union GmbH (40,2 Mio. €), Wechselverbindlichkeiten (0,6 Mio. €), Zinsrückstellungen (8,3 Mio. €), dem kurzfristig fälligen Anteil langfristiger Finanzierungen (45,8 Mio. €) sowie aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente (5,4 Mio. €).

Als Sicherheiten zu Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind T€ 517.641 (Vj. T€ 517.261) Grundpfandrechte bestellt worden. In der Berichtsperiode wurden keine vertraglichen Verpflichtungen verletzt.

Im Geschäftsjahr 2006/2007 wurden diverse bilaterale Kreditlinien des HORNBACH-Baumarkt-AG Konzerns zu einer syndizierten Kreditlinie der HORNBACH-Baumarkt-AG in Höhe von 200,0 Mio. € und einer Laufzeit von 5 Jahren, mit zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr, zusammengefasst. Nach der bereits im Geschäftsjahr 2007/2008 erfolgten einstimmigen Zustimmung für die erste Verlängerungsoption wurde im Geschäftsjahr 2008/2009 auch die zweite Prolongationsmöglichkeit von allen beteiligten Banken wahrgenommen. Das aktuelle Endfälligkeitsdatum der Kreditlinie ist der 26.6.2013. Die einzuhaltenden Verpflichtungen (Covenants), wie zum Beispiel EBITDA zu Zinsaufwand, entsprechen im Wesentlichen den Verpflichtungen aus der 2004 begebenen Anleihe und wurden stets eingehalten.

Im HORNBACH HOLDING AG Konzern bestehen zum 28. Februar 2009 insgesamt Kreditlinien in Höhe von 523,0 Mio. € (Vj. 533,3 Mio. €). Die ungenutzten Kreditlinien belaufen sich auf 429,1 Mio. € (Vj. 466,0 Mio. €). Des Weiteren steht der HORNBACH-Baumarkt-AG eine Kreditlinie für Importakkreditive in Höhe von 20,0 Mio. USD (Vj. 15,0 Mio. USD) zur Verfügung, diese wurde zum Bilanzstichtag voll ausgenutzt (Vj. 4,4 Mio. USD).

Neben den zu üblichen Marktkonditionen bestehenden Kontokorrentverbindlichkeiten sowie der in 2004/2005 begebenen Anleihe bestehen mittel- und langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Diese sind überwiegend festverzinslich und setzen sich wie folgt zusammen:

Die variabel verzinslichen, geswapten Darlehen sind mit dem 3-Monats Eurolibor, dem 3-Monats Euribor sowie dem 6-Monats Euribor verzinslich. Die Marge der Swaps beträgt 0,45 bis 1,5 (Vj. 0,45 bis 1,5) Basispunkte.

 

Überleitung der künftigen Leasingzahlungen zu den Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen:

 

 

(23) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Im HORNBACH HOLDING AG Konzern bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften einzelner Länder Verpflichtungen aus leistungsorientierten und beitragsorientierten Pensionsplänen.

Versorgungszusagen in den Niederlanden wurden wie beitragsorientierte Pläne bilanziert, da für diese Pläne die erforderlichen Informationen, um sie wie leistungsorientierte Pläne zu bilanzieren, nicht vorliegen.

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen („Defined Contribution Plans“) bestehen über die Beiträge hinaus für den HORNBACH HOLDING AG Konzern keine weiteren Verpflichtungen. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr 2008/2009 T€ 33.002 (Vj. T€ 32.114).

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen („Defined Benefit Plans“) wird zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden. Im HORNBACH HOLDING AG Konzern existiert ausschließlich ein fondsfinanzierter Versorgungsplan, der über einen externen Versorgungsträger finanziert ist. Dieser Versorgungsplan besteht aufgrund gesetzlicher Vorschriften in der Schweiz und gewährt Alters-, Invaliditäts- sowie Todesfallleistungen. Der Arbeitnehmer übernimmt zu 35 % der für die Sparguthaben zu bezahlenden Prämien sowie weitere fest umschriebene Kosten. Die restlichen Kosten werden durch den Arbeitgeber getragen. Die Risiko- und Kostenprämien werden von der Versicherung individuell berechnet und jährlich neu festgelegt.

Das Planvermögen setzte sich zum Stichtag wie folgt zusammen:

Veränderung der Versorgungsverpflichtung

Veränderung des Planvermögens

Die ergebniswirksam erfassten Beträge sind in den Personalkosten der folgenden Funktionsbereiche der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:

Für das Geschäftsjahr 2009/2010 werden Beitragszahlungen in Höhe von 1,0 Mio. € erwartet.

Aus der Änderung der Berechnungsparameter zur Ermittlung des Barwertes der Versorgungsverpflichtung und des Marktwertes des Planvermögens können sich versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ergeben. Diese Veränderungen werden mit der darauf entfallenden latenten Steuer direkt im Eigenkapital erfasst.

Die im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste (vor latenten Steuern) haben sich wie folgt entwickelt:

Zur Berechnung wurden folgende versicherungsmathematische Annahmen verwendet:

Die historische Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

(24) Sonstige langfristige Schulden
Die sonstigen langfristigen Schulden betreffen überwiegend langfristige Rückstellungen. Diese beinhalten Personalrückstellungen, Rückstellungen für vertraglich übernommene Instandhaltungsverpflichtungen für Dach und Fach sowie eine aufgrund gesetzlicher Vorschriften gebildete Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

Die langfristigen Personalrückstellungen bestehen haupsächlich für Altersteilzeit sowie für nach gesetzlichen Regelungen in Österreich zu bildende potenzielle Ansprüche von Mitarbeitern im Falle deren eventuellen Ausscheidens aus dem Unternehmen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit betreffen im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2005/2006 und 2006/2007 von der HORNBACH-Baumarkt-AG abgeschlossenen Altersteilzeitverträge. Die Altersteilzeit-Arbeit wird im Rahmen des so genannten Blockmodells geleistet. Für den bis zum Bilanzstichtag entstandenen Erfüllungsrückstand sowie für die Aufstockungszahlungen sind Rückstellungen in Höhe von T€ 8.106 (Vj. T€ 7.789) gebildet. Die Berechnung der Rückstellungen ist von einem Gutachter unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G, Heubeck-Richttafeln-GmbH, und einem Abzinsungssatz in Höhe von 5,6 % p. a. (Vj. 5,5 %) ermittelt. Zudem sind für Altersteilzeitverpflichtungen in Österreich T€ 67 (Vj. T€ 52) zurückgestellt.

(25) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten

 

Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im üblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.

Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern enthalten die Beträge, für die die Konzerngesellschaften Steuerschuldner sind. Als Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sind insbesondere die noch abzuführenden Beiträge an Sozialversicherungsträger enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten umfassen neben den zuvor genannten Beträgen im Wesentlichen Kautionen und Pfandgelder, noch nicht eingelöste Warengutscheine, Verbindlichkeiten aus der Entgeltabrechnung mit den Mitarbeitern sowie Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen.

(26) Forderungen und Verbindlichkeiten aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Forderungen und Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen laufende Steuerschulden/- forderungen, Steuern aus einer im Geschäftsjahr 2007/2008 durchgeführten steuerlichen Außenprüfung sowie Steuern aus früheren Geschäftsjahren. Laufende Ertragsteuerrückstellungen werden – vorausgesetzt, sie bestehen in demselben Steuerhoheitsgebiet und sind hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig – mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert. Die Steuerrückstellungen für laufende Ertragsteuern betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer.

Potenzielle Steuernachforderungen aus der abgeschlossenen Betriebsprüfung in Höhe von T€ 1.801 (Vj. T€ 1.931) wurden nicht zurückgestellt, da die Gesellschaft gegebenenfalls den Klageweg beschreitet.

Am 13. Dezember 2006 trat das „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)“ in Kraft. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Erstattung von Körperschaftsteuerguthaben, die infolge des früher anzuwendenden Körperschaftsteuerrechts aus der Thesaurierung von Gewinnen entstanden waren, nicht mehr an eine Gewinnausschüttung zu knüpfen. Das Körperschaftsteuerguthaben wurde letztmalig auf den 31. Dezember 2006 ermittelt und wird anschließend in zehn gleichen Jahresbeträgen, beginnend ab 2008, jeweils zum 30. September ausgezahlt. Im HORNBACH HOLDING AG Konzern bestehen auf den letztmaligen Ermittlungsstichtag nach § 37 KStG von ursprünglich 24,8 Mio. € noch Körperschaftsteuererstattungsansprüche in Höhe von 19,8 Mio. €, die mit einem Barwert von 16,9 Mio. € (Vj. T€ 20,4 Mio. €) als langfristige und kurzfristige Steuerforderung aktiviert sind.

Hinsichtlich der unter einem gesonderten Posten passivierten latenten Steuern wird auf die Ausführungen unter Anmerkung (15) verwiesen.

(27) Sonstige Rückstellungen und abgegrenzte Schulden
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen und abgegrenzten Schulden im Geschäftsjahr 2008/2009:

Die übrigen sonstigen kurzfristigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für belastende Verträge und Prozessrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den langfristigen Rückstellungen wird auf die Ausführungen unter Anmerkung (24) verwiesen.

Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen die Abgrenzung für Grund- und Lohnsteuer.

Die abgegrenzten Schulden für Personalverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Resturlaubsansprüche, Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mitarbeiterprämien sowie die Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe.

Die übrigen abgegrenzten Schulden betreffen insbesondere Kosten für Gas, Wasser und Strom sowie Jahresabschluss- und Rechtsberatungskosten.

 

Sonstige Erläuterungen

(28) Haftungsverhältnisse
Zum 28. Februar 2009 bestehen – wie im Vorjahr – keine Haftungsverhältnisse.

(29) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

 

Bei den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- und Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um solche Mietverträge, bei denen die Unternehmen des HORNBACH HOLDING AG Konzerns nach den IFRS-Vorschriften nicht der wirtschaftliche Eigentümer der gemieteten Vermögenswerte sind (Operating Lease). Mietverträge bestehen im Wesentlichen für Baumärkte im In- und Ausland. Die Laufzeit der Mietverträge beträgt zwischen 15 und 20 Jahren, mit anschließenden Mietverlängerungsoptionen. Es bestehen Mietanpassungsklauseln.

Der Konzern hat aus bisher steuerlich nicht anerkannten Abschreibungen und Forderungsausfällen an einer ausländischen Beteiligung, ein Erstattungsanspruch nebst Zinsen in Höhe von rund 5,6 Mio. €. Die HORNBACH HOLDING AG geht davon aus, dass der Anspruch wahrscheinlich realisiert werden kann.

Weiterhin bestehen aus Sanierungsverpflichtungen an einem im Rahmen von Sale & Leaseback gemieteten Bau- und Gartenmarkt, Regressansprüche in Höhe von ca. 3,0 Mio. €, deren Durchsetzbarkeit wahrscheinlich ist.

(30) Zukünftige Erlöse aus Miet- und Pachtverträgen
Die zukünftigen Erlöse aus Miet- und Pachtverträgen stellen sich wie folgt dar:

Die Mieterträge resultieren im Wesentlichen aus vermieteten Einzelhandelsimmobilien und Büroflächen. Die Mietverträge haben überwiegend Laufzeiten zwischen 5 und 15 Jahren.

Für Mietverträge mit unbestimmter Vertragsdauer werden Mieterträge lediglich bis einem Jahr ausgewiesen.

Für fremdvermietete Objekte sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von T€ 2.160 (Vj. T€ 1.944) angefallen.

(31) Rechtsstreitigkeiten
Die HORNBACH HOLDING AG geht nicht davon aus, dass sie oder eine ihrer Konzern-Gesellschaften an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt sind, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten. Daneben sind für eventuelle finanzielle Belastungen aus anderen Gerichts- oder Schiedsverfahren bei der jeweiligen Konzern-Gesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet worden bzw. werden entsprechend ausreichende Versicherungsleistungen erwartet. Derartige Belastungen werden daher voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Lage des Konzerns haben.

Mit Klage vom 25. März 2009 ergaben sich zusätzliche Risiken aus erstmalig geltend gemachten Forderungen eines im Geschäftsjahr 2004/2005 errichteten und zwischenzeitlich veräußerten Bau- und Gartenmarktes. Die Höhe der möglichen Inanspruchnahme beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 2,0 Mio. €. Die Inanspruchnahme des HORNBACH HOLDING AG Konzerns wird als nicht wahrscheinlich erachtet, kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

(32) Ergänzende Angaben zu den Finanzinstrumenten
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der Finanzinstrumente pro Bewertungskategorie des IAS 39 sowie deren Fair Values aufgegliedert nach den Klassen der Bilanz:

Die flüssigen Mittel, die zur Veräußerung vorgesehenen finanziellen Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und Schulden, die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die abgegrenzten Schulden sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value).

Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anleihe entspricht dem Nominalwert multipliziert mit dem Kurswert zum Bilanzstichtag.

Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus Finanzierungsleasingverträgen werden als Barwerte ermittelt.

Die Barwerte finanzieller Vermögenswerte und Schulden wurden anhand des aktuellen Kapitalmarktzinses unter Berücksichtigung der Restlaufzeitstruktur und der jeweiligen Kreditmarge ermittelt.

Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie „Financial Instruments Held for Trading“ betrifft die erfolgswirksame Fair-Value-Bewertung derivativer Finanzinstrumente. Die Nettoergebnisse der Bewertungskategorien „Loans and Receivables“ sowie der „Financial Liabilities Measured at Amortized Cost“ resultieren aus Währungsumrechnungseffekten, Abgangserfolgen und Wertberichtigungen. Beim Nettoergebnis der Kategorie „Available-for-Sale Financial Assets“ handelt es sich um Dividendenerträge aus der Beteiligung an einem nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen.

(33) Risikomanagement und Finanzderivate

 

Grundsätze des Risikomanagements
Der HORNBACH HOLDING AG Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Finanztransaktionen insbesondere Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen.

Ziel des Risikomanagements ist es daher, diese Marktrisiken durch geeignete finanzmarktorientierte Absicherungsaktivitäten zu minimieren. Zum Erreichen dieses Ziels werden derivative Finanzinstrumente zur Begrenzung von Zinsänderungs- und Währungsrisiken eingesetzt. Grundsätzlich werden allerdings nur Risiken abgesichert, die bedeutende Auswirkungen auf das Finanzergebnis haben.

Entscheidungen hierzu dürfen nur unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben des Finanzvorstandes getroffen werden. Dabei steht die Absicherung der Zinsänderungs- und Währungsrisiken im Mittelpunkt. Es besteht ferner ein Verbot von Finanzgeschäften zu spekulativen Handelszwecken. Bestimmte Transaktionen bedürfen darüber hinaus der vorherigen Genehmigung durch den Aufsichtsrat.

Eine regelmäßige Kontrolle und Überwachung der laufenden und zukünftigen Zinsbelastung und des benötigten Devisenbedarfs des Gesamtkonzerns wird durch die Abteilung Treasury durchgeführt. Der Vorstand wird regelmäßig darüber informiert.

Marktrisiken
Zur Darstellung der Marktrisiken verlangt IFRS 7.40 „Financial Instruments: Disclosures“, dass anhand von Sensitivitätsanalysen die hypothetischen Auswirkungen auf den Gewinn und Verlust sowie auf das Eigenkapital gezeigt werden, die sich ergeben hätten, wenn Änderungen der relevanten Risikovariablen (z. B. Marktzinssätze oder Wechselkurse) eingetreten wären, die zum Bilanzstichtag nach vernünftigem Ermessen möglich gewesen wären. Die Marktrisiken des HORNBACH HOLDING AG Konzerns bestehen aus Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken. Andere Preisrisiken bestehen nicht.

Währungsrisiko
Währungsrisiken, d. h. potenzielle Wertminderungen eines Finanzinstruments oder künftiger Cashflows aufgrund von Änderungen des Wechselkurses, bestehen insbesondere dort, wo monetäre Finanzinstrumente, wie z. B. Forderungen oder Schulden, in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Die Währungsrisiken des HORNBACH HOLDING AG Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Finanzierungsmaßnahmen und der operativen Geschäftstätigkeit. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung (Translation) stellen kein Währungsrisiko im Sinne des IFRS 7 dar.

Die Konzerngesellschaften werden weitgehend durch externe Finanzierungsmaßnahmen in der funktionalen Währung der entsprechenden Konzerngesellschaft finanziert (Natural Hedging). Daneben bestehen konzerninterne Darlehen in EUR, welche bei Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung vom EUR abweicht, zu Fremdwährungsrisiken führen. Diese Risiken werden grundsätzlich nicht abgesichert.

Im HORNBACH HOLDING AG Konzern bestehen in der operativen Geschäftstätigkeit Fremdwährungsrisiken im Wesentlichen im Zusammenhang mit Wareneinkäufen in Fernost in USD sowie aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die grundsätzlich in EUR abgewickelt werden. Das USD-Währungsrisiko wird zu großen Teilen durch Devisentermingeschäfte und USD-Festgelder abgesichert.

Unter Berücksichtigung von Sicherungsmaßnahmen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen folgende offenen Fremdwährungspositionen:

Für die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse der Währungsrisiken wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Wenn der Euro am Bilanzstichtag gegenüber den wesentlichen im Konzern vertretenen Währungen um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 7.656 (Vj. T€ 4.757) niedriger gewesen. Wäre umgekehrt der Euro am Bilanzstichtag gegenüber den wesentlichen im Konzern vertretenen Währungen um 10 % abgewertet gewesen, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 7.656 (Vj. T€ 4.757) höher gewesen. Die hypothetische Ergebnisauswirkung von T€ +7.656 (Vj. T€ +4.757) ergibt sich aus folgenden Sensitivitäten: EUR/CHF T€ -4.135 (Vj. T€ 2.675), EUR/SEK T€ -3.017 (Vj. T€ 1.876), EUR/RON T€ -2.169 (Vj. T€ 1.024), EUR/CZK T€ 1.022 (Vj. T€ -692), EUR/USD T€ 643 (Vj. T€ 269) und EUR/SKK T€ 0 (Vj. T€ -395).

Zinsänderungsrisiko
Zum Jahresende finanzierte sich der Konzern hauptsächlich durch eine EUR-Anleihe in Höhe von nominal T€ 250.000 sowie durch ein unbesichertes Schuldscheindarlehen in Höhe von nominal T€ 80.000. Weiterhin bestehen langfristige festverzinsliche EUR-Darlehen in Höhe von T€ 250.564 (Vj. T€ 289.013), langfristige CZK-Darlehen in Höhe von T€ 48.984 (Vj. T€ 61.932), langfristige RON-Darlehen in Höhe von T€ 12.694 (Vj. T€ 14.994) sowie langfristige SEK-Darlehen in Höhe von T€ 29.072 (Vj. T€ 11.709). Die wesentlichen langfristigen variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten wurden durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten in festverzinsliche Finanzschulden transformiert.

Der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse liegen folgende Annahmen zu Grunde:

Bei festverzinslichen originären Finanzinstrumenten wirken sich Marktzinssatzänderungen nur dann auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder das Eigenkapital aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Somit unterliegen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete originäre Finanzinstrumente keinem Zinsänderungsrisiko gemäß IFRS 7. Dazu zählen auch die ursprünglich variabel verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten, die im Rahmen eines Cashflow-Hedges in festverzinsliche Finanzschulden transformiert wurden.

Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die im Rahmen eines Cashflow-Hedges zur Absicherung variabel verzinslicher originärer Finanzinstrumente designiert wurden, wirken sich auf die Hedging-Reserve im Eigenkapital aus und werden daher in der eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsanalyse berücksichtigt.

Marktzinssatzänderungen von variabel verzinslichen originären Finanzinstrumenten wirken sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus und werden daher in der Senstitivitätsanalyse berücksichtigt.

Für die Sensitivitätsanalyse der Zinsänderungsrisiken wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Es wird von einer parallelen Verschiebung der Zinsstrukturkurve ausgegangen.

Wenn das Marktzinsniveau am Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 1.528 (Vj. T€ 1.107) und das Eigenkapital um T€ 3.140 (Vj. T€ 4.020) höher gewesen. Wenn umgekehrt das Marktzinsniveau am Bilanzstichtag um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 1.528 (Vj. T€ 1.107) und das Eigenkapital um T€ 3.273 (Vj. T€ 4.253) niedriger gewesen.

Kreditrisiko
Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine Vertragspartei ihre bei Abschluss eines Finanzinstruments vertraglich zugesagten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht erfüllt. Das Kreditrisiko des Konzerns ist insofern eng begrenzt, als Finanzanlagen und derivative Finanzinstrumente möglichst nur mit Vertragsparteien guter Bonität getätigt werden. Weiterhin werden Geschäfte mit einzelnen Vertragspartnern jeweils auf ein Limit begrenzt. Das Risiko von Forderungsausfällen im operativen Bereich ist aufgrund des Handelsformats (Cash & Carry) bereits erheblich reduziert. Das maximale Kreditrisiko entspricht den Buchwerten der finanziellen Aktiva.

Liquiditätsrisiko
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente.

Einbezogen wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag im Bestand waren. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Die variablen Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der am Bilanzstichtag geltenden Zinssätze ermittelt. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet.

Bezüglich der Steuerung des Liquiditätsrisikos verweisen wir auf Anmerkung (22).

Sicherungsmaßnahmen
Hedgegeschäfte dienen der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken, die mit einem Grundgeschäft verbunden sind.

Cashflow-Hedge – Zinsänderungsrisiko
Für wesentliche variabel verzinsliche langfristige Finanzschulden werden zur Absicherung des Zinsniveaus Payer-Zinsswaps abgeschlossen, durch die variable Darlehenszinsen in feste Zinssätze transformiert werden. Bonitätsrisiken werden nicht abgesichert.

Zum Geschäftsjahresende 2008/2009 bestand im Konzern ein Volumen an Zinsswaps in Höhe von T€ 124.082 (Vj. T€ 131.896), mit dem eine Transformation von variabler in feste Zinsbindung erreicht wurde. Der Marktwert der Zinsswaps beträgt zum 28. Februar 2009 T€ -5.170 (Vj. T€ 393) und ist mit T€ 0 (Vj. T€ 1.998) unter den sonstigen Vermögenswerten und mit T€ 5.170 (Vj. T€ 1.605) unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Laufzeiten der Zinsswaps sind mit den Laufzeiten der Darlehen abgestimmt. Sämtliche Zinsswaps erfüllen zum 28. Februar 2009 die Voraussetzungen zum Hedge Accounting. Die Marktwertänderungen werden im Eigenkapital in der Hedging-Reserve erfasst.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglichen Fälligkeiten der Zahlungen, d. h. wann das Grundgeschäft erfolgswirksam wird:

Die Anforderung des IAS 39 an die Anwendung des Hedge Accountings erfüllt der HORNBACH HOLDING AG Konzern, indem bereits zu Beginn einer Sicherungsmaßnahme die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten derivativen Finanzinstrument und dem Grundgeschäft sowie das Ziel und die Strategie der Absicherung dokumentiert werden. Dazu zählt auch die Einschätzung der Effektivität der eingesetzten Sicherungsinstrumente. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird prospektiv mit der Critical-Terms- Match-Methode durchgeführt. Die retrospektive Effektivität wird zu jedem Bilanzstichtag unter Anwendung der Dollar-Offset-Methode ermittelt. Als Grundgeschäft dient ein hypothetisches Derivat. Eine Sicherungsbeziehung wird dann als effektiv bezeichnet, wenn sich die Wertänderungen des Sicherungsinstruments und des hypothetischen Derivats zu 80-125 % kompensieren. Sobald eine Sicherungsbeziehung ineffektiv wird, wird diese umgehend aufgelöst.

Sonstige Sicherungsmaßnahmen – Währungsrisiko
Der HORNBACH HOLDING AG Konzern führt zudem auch Sicherungsmaßnahmen durch, die nicht die Anforderungen des IAS 39 zum Hedge Accounting erfüllen, jedoch nach den Grundsätzen des Risikomanagements effektiv zur Sicherung des finanziellen Risikos beitragen. Der HORNBACH HOLDING AG Konzern sichert beispielsweise das Währungsrisiko ausgewählter (geplanter) Transaktionen einschließlich der gegebenenfalls aus solchen Transaktionen resultierenden eingebetteten Fremdwährungsderivate, wie z. B. aus dem Kauf von Waren in Fernost in USD, durch Devisentermingeschäfte oder die Anlage von Fremdwährungs-Festgeldern in Form von Makro-Hedges ab.

Der Marktwert der Devisentermingeschäfte einschließlich der eingebetteten Devisentermingeschäfte beträgt zum 28. Februar 2009 T€ 57 (Vj. T€ 361) und ist mit T€ 254 (Vj. T€ 489) unter den sonstigen Vermögenswerten sowie mit T€ 197 (Vj. T€ 128) unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Fair-Value-Hedges und Net-Investment-in-a-Foreign-Operation-Hedges werden bisher nicht vorgenommen.

Derivate
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die zum Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente mit ihren Nominal- und Marktwerten.

Dabei sind die Werte gegenläufiger Transaktionen wie Devisenterminkäufe bzw. -verkäufe saldiert dargestellt. In der Zeile Nominalwerte werden Nominalwertsummen ohne Aufrechnung gegenläufiger Transaktionen ausgewiesen.

(34) Aktienoptionspläne

 

Aktienoptionsplan 1999
Die Hauptversammlung der HORNBACH-Baumarkt-AG vom 26. August 1999 hat einen Aktienoptionsplan mit folgenden Eckpunkten beschlossen:

Bezugsberechtigte
Während der Laufzeit des Aktienoptionsplanes von vier Jahren werden maximal 1.500.000 Bezugsrechte ausgegeben. Davon können maximal entfallen auf:

Tranchen, Erwerbszeiträume
Während der Laufzeit werden vier jährliche Tranchen ausgegeben. Dies erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Gesellschaft für jeweils das dritte Quartal des Geschäftsjahres. Ausgabetag der Tranchen ist dabei jeweils der Tag der entsprechenden Beschlussfassung über die Ausgabe durch Vorstand bzw. Aufsichtsrat.

Wartezeit, Ausübungszeitraum
Die Wartezeit beträgt zwei Jahre ab jeweiliger Tranchenausgabe. Nach Ablauf von zwei Jahren können höchstens 20 % und danach jährlich bis zum Ablauf von sechs Jahren weitere 20 % (jeweils maximal) ausgeübt werden. Das Ende des Ausübungszeitraums liegt sieben Jahre nach Ausgabe der letzten Tranche. Eine Ausübung ist letztmalig nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Gesellschaft für das dritte Quartal 2009/2010 möglich.

Bezugspreis
Der Bezugspreis ergibt sich aus dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Präsenzhandel der Frankfurter Börse während der dem Ausgabetag des Bezugsrechtes vorangehenden zehn Handelstage.

Ausübungshürde, Ausübungsfenster
Zur Ausübung der Bezugsrechte bedarf es innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor der Ausübung das Erreichen der Ausübungshürde. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der Aktienkurs der HORNBACH-Baumarkt- AG im Präsenzhandel den Bezugspreis, der je nach Tranche zwischen € 22,25 und € 29,86 liegt, um mindestens 30 % übersteigt.

Weiterhin dürfen Bezugsrechte nur innerhalb des Monats nach Veröffentlichung der Quartalsergebnisse oder vorläufiger Umsatz- und Ergebniszahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres ausgeübt werden („Ausübungsfenster“), wobei Einschränkungen aus allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere des Wertpapierhandelsgesetzes, zu beachten sind.

Nichtübertragbarkeit, Anstellungsverhältnis
Die Bezugsrechte sind nicht übertragbar und nicht durch Dritte ausübbar, jedoch an Ehefrau, Ehemann oder Kinder des Bezugsberechtigten vererbbar. Zur Ausübung der Bezugsrechte bedarf es im Ausübungszeitpunkt grundsätzlich eines ungekündigten Anstellungsverhältnisses; im Jahr nach Kündigung oder Aufhebung des Anstellungsverhältnisses kann die Gestattung der Ausübung vorgesehen werden.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurden – wie im Vorjahr – wegen Ablauf des Erwerbszeitraums keine Bezugsrechte mehr ausgegeben.

Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2008/2009 gewandelten Optionen sowie ausgeschiedener und gewechselter Bezugsberechtigter ergibt sich folgender Gesamtbestand der ausgegebenen Bezugsrechte:

Die Aktienoptionen wurden im Geschäftsjahr mit einem gewichteten durchschnittlichen Preis in Höhe von € 24,25 (Vj. € 25,51) gewandelt.

Die vierte Tranche des Aktienoptionsplans 1999 wurde gemäß dem Standard IFRS 2 „Share-based Payment“ bewertet und bilanziert. Für die im Geschäftsjahr 2002/2003 ausgegebene vierte Tranche der Optionen ergab sich ein rechnerischer Wert in Höhe von € 3,89 pro Aktienoption. Die Wertberechnung basierte auf Rechenmodellen zur Ermittlung von Optionspreisen für frei handelbare europäische Optionen (OTC-Optionen). In der Optionspreisermittlung wurde ein angemessener Abschlag für die Ausübungshürde und das Ausübungsfenster berücksichtigt. Der Ausübungspreis der Aktienoption liegt bei € 22,25. Aus der Bewertung des Aktienoptionsplans wurde im Geschäftsjahr 2008/2009 ein Aufwand in Höhe von T€ 154 (Vj. T€ 295) berücksichtigt und korrespondierend hierzu im Eigenkapital erfasst. Der Bestand dieser Tranche hat sich im Geschäftsjahr 2008/2009 wie folgt entwickelt:

Phantom-Stock-Plan 2003
Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG hat mit Beschluss vom 7. Juli 2003 zur Vermeidung von Nachteilen von Mitgliedern unterhalb der Geschäftsführung in- und ausländischer Tochtergesellschaften (Gruppe 4 des Aktienoptionsplans 1999) einen Phantom-Stock-Plan beschlossen. Mit der Auflage des Phantom-Stock- Plans 2003 soll diesen Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt werden, in wirtschaftlich vergleichbarer Weise auch an der letzten Tranche des Aktienoptionsplans 1999 zu partizipieren.

Der Wert der Optionsrechte ist unmittelbar abhängig von der Kursentwicklung der HORNBACH-Baumarkt-AG Aktie, gleichwohl ausschließlich auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet. Ein direkter Erwerb von Aktien, wie im Aktienoptionsplan 1999 vorgesehen, ist nicht möglich (anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich).

Bezugsberechtigte und Ausgabetag
Für Mitglieder von Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung in- und ausländischer Töchter sind insgesamt 108.400 Stück Optionsrechte in einer Tranche am 7. Juli 2003 ausgegeben worden.

Wartezeit, Ausübungszeitraum
Die Optionsrechte dürfen erstmals nach Ablauf einer Wartezeit, die mit dem Ausgabetag beginnt und am 3. Februar 2005 endet, ausgeübt werden. Nach Ablauf der Wartezeit können höchstens 20 % und danach jährlich bis zum Ablauf von sechs Jahren weitere 20 % (jeweils maximal) ausgeübt werden. Der Ausübungszeitraum endet am 3. Februar 2010.

Bezugspreis
Der Bezugspreis ergibt sich aus dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Präsenzhandel der Frankfurter Börse während der dem Ausgabetag des Bezugsrechtes vorangehenden zehn Handelstage und beträgt € 22,25.

Ausübungshürde, Ausübungsfenster
Zur Ausübung der Bezugsrechte bedarf es innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor der Ausübung des Erreichens der Ausübungshürde. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der Aktienkurs der HORNBACH-Baumarkt- AG im Präsenzhandel den Bezugspreis um mindestens 30 % übersteigt.

Weiterhin dürfen Bezugsrechte nur innerhalb des Monats nach Veröffentlichung der Quartalsergebnisse oder vorläufiger Umsatz- und Ergebniszahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres ausgeübt werden („Ausübungsfenster“), wobei Einschränkungen aus allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere des Wertpapierhandelsgesetzes, zu beachten sind.

Nichtübertragbarkeit, Anstellungsverhältnis
Die Bezugsrechte sind nicht übertragbar und nicht durch Dritte ausübbar, jedoch an Ehefrau, Ehemann oder Kinder des Bezugsberechtigten vererbbar. Zur Ausübung der Bezugsrechte bedarf es im Ausübungszeitpunkt grundsätzlich eines ungekündigten Anstellungsverhältnisses; im Jahr nach Kündigung oder Aufhebung des Anstellungsverhältnisses kann die Gestattung der Ausübung vorgesehen werden.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurden – wie im Vorjahr – wegen Ablauf des Erwerbszeitraums keine Bezugsrechte mehr ausgegeben.

Die Optionen haben sich wie folgt entwickelt:

Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2009 wurde die Option mit einen Wert in Höhe von € 1,30 (Vj. € 18,55) bewertet. Die Wertberechnung basierte auf Rechenmodellen zur Ermittlung von Optionspreisen für frei handelbare europäische Optionen (OTC-Optionen). In der Optionspreisermittlung wurde ein angemessener Abschlag für die Ausübungshürde und das Ausübungsfenster berücksichtigt. Als Ertrag (Vj. Aufwand) aus der Bewertung des Aktienoptionsplans wurden im Geschäftsjahr 2008/2009 T€ 689 (Vj. T€ 157) berücksichtigt.

Der Durchschnittsaktienkurs im Geschäftsjahr 2008/2009 der HORNBACH-Baumarkt-AG betrug € 32,95 (Vj. € 49,78).

Aktienoptionsplan der HORNBACH HOLDING AG
Zwecks Vermeidung von Nachteilen für ehemalige Führungskräfte der HORNBACH-Baumarkt-AG, die aus übergeordneten unternehmensstrategischen Gründen nunmehr Aufgaben bei der HORNBACH HOLDING AG und deren Tochtergesellschaften übernommen haben, hat der Vorstand der HORNBACH HOLDING AG am 8. Juni 2001 einen Aktienoptionsplan beschlossen. Dieser lehnt sich an den Aktienoptionsplan 1999 der HORNBACH-Baumarkt-AG an, insbesondere werden Optionsrechte an deren Aktie eingeräumt. Er wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Aktienoptionsplan auf den Erwerb von Aktien der HORNBACH HOLDING AG ersetzt und weist folgende Eckpunkte auf:

Bezugsberechtigte
Während der Laufzeit des Optionsplans können an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe 1), Mitglieder der Geschäftsführung von Schwestergesellschaften der HORNBACH-Baumarkt-AG und weitere Führungskräfte der Gesellschaft und dieser Schwestergesellschaften und -soweit vorhanden- deren Tochtergesellschaften (Gruppe 2) Bezugsrechte ausgegeben werden.

Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2008/2009 gewandelten Optionen sowie ausgeschiedener und gewechselter Bezugsberechtigter ergibt sich folgender Gesamtbestand der ausgegebenen Bezugsrechte:

Tranchen, Erwerbszeiträume:
Während der Laufzeit werden vier jährliche Tranchen ausgegeben. Die Optionsrechte für die ersten beiden Tranchen wurden rückwirkend auf den 21. Januar 2000 und den 15. Januar 2001 eingeräumt, die Ausgabe der dritten Tranche erfolgte im Januar 2002, die der vierten Tranche im Februar 2003.

Wartezeit, Ausübungszeitraum
Die Wartezeit beträgt zwei Jahre ab jeweiliger Tranchenausgabe. Nach Ablauf von zwei Jahren können höchstens 20 % und danach jährlich bis zum Ablauf von sechs Jahren weitere 20 % (jeweils maximal) ausgeübt werden. Das Ende des Ausübungszeitraums liegt sieben Jahre nach Ausgabe der letzten Tranche. Eine Ausübung ist letztmalig nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Gesellschaft für das dritte Quartal 2009/2010 möglich.

Bezugspreis
Der Bezugspreis ergibt sich aus dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der HORNBACH-Baumarkt-AG im Präsenzhandel der Frankfurter Börse während der dem Ausgabetag des Bezugsrechtes vorangehenden zehn Handelstage.

Ausübungshürde, Ausübungsfenster
Zur Ausübung der Bezugsrechte bedarf es innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor der Ausübung das Erreichen der Ausübungshürde. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der Aktienkurs der HORNBACH-Baumarkt- AG im Präsenzhandel den Bezugspreis, der je nach Tranche zwischen € 22,25 und € 29,86 liegt, um mindestens 30 % übersteigt.

Weiterhin dürfen Bezugsrechte nur innerhalb des Monats nach Veröffentlichung der Quartalsergebnisse oder vorläufiger Umsatz- und Ergebniszahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres der HORNBACH-Baumarkt-AG ausgeübt werden („Ausübungsfenster“), wobei Einschränkungen aus allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere des Wertpapierhandelsgesetzes, zu beachten sind.

Nichtübertragbarkeit, Anstellungsverhältnis
Die Bezugsrechte sind nicht übertragbar und nicht durch Dritte ausübbar, jedoch an Ehefrau, Ehemann oder Kinder des Bezugsberechtigten vererbbar. Zur Ausübung der Bezugsrechte bedarf es im Ausübungszeitpunkt grundsätzlich eines ungekündigten Anstellungsverhältnisses; im Jahr nach Kündigung oder Aufhebung des Anstellungsverhältnisses kann die Gestattung der Ausübung vorgesehen werden.

Die zur Deckung der eingeräumten Optionsrechte benötigten Aktien der HORNBACH-Baumarkt-AG sollen - soweit erforderlich - über die BHF-Bank AG an der Börse erworben und in einem bei der Bank geführten Depot der HORNBACH HOLDING AG verwahrt werden.

Soweit Mitglieder des Vorstandes der HORNBACH HOLDING AG betroffen sind, wurden die Bedingungen des Aktienoptionsplanes mit separatem Beschluss vom 18. Juni 2001 vom Aufsichtsrat - Personalausschuss - festgelegt.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurden – wie im Vorjahr – wegen Ablauf des Erwerbszeitraums keine Bezugsrechte mehr ausgegeben.

Als Ertrag (Vj. Aufwand) aus der Bewertung der 4. Tranche des Aktienoptionsplans wurden im Geschäftsjahr 2008/2009 T€ 172 (Vj. T€ 28) berücksichtigt.

(35) Sonstige Angaben

 

Mitarbeiter
Der durchschnittliche Personalstand stellt sich wie folgt dar:

Nach geographischen Gesichtspunkten gegliedert waren im Geschäftsjahr 2008/2009 vom durchschnittlichen Personalstand im Inland 8.691 Mitarbeiter (Vj. 8.782) und im europäischen Ausland 4.706 Mitarbeiter (Vj. 4.221) beschäftigt.

Honorar für Dienstleistungen der Wirtschaftsprüfer
Seit dem Zusammenschluss der KMPG Europe LLP mit Stichtag zum 01. Oktober 2007 sind die KPMG LLP (UK) sowie die KPMG Schweiz und seit dem 01. Oktober 2008 die KPMG Spanien und die KPMG Belgien verbundene Unternehmen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB. Die im Geschäftsjahr 2008/2009 für den Abschlussprüfer des Jahres- und Konzernabschlusses der HORNBACH HOLDING AG, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als Aufwand erfassten Honorare setzen sich wie folgt zusammen:

Informationen zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist am 17. Dezember 2008 von der HORNBACH HOLDING AG und am 16. Dezember 2008 von der HORNBACH-Baumarkt-AG abgegeben und den Aktionären auf der jeweiligen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht worden.

Befreiungswahlrechte nach § 264 Abs. 3 HGB
Die Tochtergesellschaften HORNBACH Baustoff Union GmbH und die Union Bauzentrum HORNBACH GmbH machen von den Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch, wonach auf eine Offenlegung des Jahresabschlusses, des Anhangs und des Lageberichts verzichtet werden kann.

(36) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die HORNBACH HOLDING AG unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit verbundenen Unternehmen in Beziehung.

Verbundene Unternehmen sind:
HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH, Annweiler am Trifels

Tochtergesellschaften und Enkelgesellschaften (nicht konsolidiert)
Etablissements Camille Holtz et Cie S.a., Phalsbourg Saar-Lor Immobilière S.C.I., Phalsbourg

Das Aufsichtsratmitglied Herr Otmar Hornbach stellt der HORNBACH HOLDING AG seine große Erfahrung zusätzlich im Rahmen eines Beratervertrages zur Verfügung. Die Beratungsleistung wird mit einem symbolischen Betrag in Höhe von einem Euro pro Monat vergütet.

Der mit dem Aufsichtsratmitglied Herrn Albrecht Hornbach seit dem 1. März 2006 geschlossene Beratervertrag im Bereich der Informationstechnologie und des „Technischen Einkaufs“ wurde zum 28. Februar 2009 gekündigt. Die im Rahmen dieses Beratervertrages erbrachten Leistungen wurden mit einem Euro pro Monat vergütet.

(37) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Über die Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses entscheidet der Aufsichtsrat am 20. Mai 2009.

(38) Aufsichtsrat und Vorstand
Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2008/2009:

Albrecht Hornbach, Diplom-Bauingenieur Vorsitzender
   
Eduard Zimmerle, Kaufmann, bis 31. Oktober 2008 Stellv. Vorsitzende
   
Roland Pelka, Diplom-Kaufmann  

 

Herr Eduard Zimmerle ist als stellvertretender Vorsitzender der HORNBACH HOLDING AG zum 31. Oktober 2008 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden. Seine Aufgaben im Vorstand der HORNBACH HOLDING AG hat Herr Albrecht Hornbach übernommen.

Für das Geschäftsjahr 2008/2009 betragen die Gesamtbezüge des Vorstands der HORNBACH HOLDING AG für die Wahrnehmung seiner Aufgaben für den Konzern T€ 2.353 (Vj. T€ 2.029). Davon entfallen T€ 658 (Vj. T€ 728) auf die feste Vergütung sowie T€ 1.695 (Vj. T€ 1.301) auf erfolgsbezogene Komponenten. Die Mitglieder des Vorstands besitzen zum Bilanzstichtag 28. Februar 2009 158.334 Stück Stammaktien (Vj. 158.334) sowie 3.405 Stück der börsennotierten Vorzugsaktien (Vj. 3.405) der HORNBACH HOLDING AG. Ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr 2008/2009 im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft Bezüge in Höhe von T€ 2.090 (Vj. T€ 0) gewährt.

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2008/2009:

Gerhard Wolf
Diplom-Kaufmann
bis 11. Juli 2008
Vorsitzender bis 11. Juli 2008
   
Dr. Wolfgang Rupf
Geschäftsführer
AKV Altkönig Verwaltungs GmbH
Stellv. Vorsitzender bis 11. Juli 2008
Vorsitzender seit 11. Juli 2008
   
Otmar Hornbach
Geschäftsführer der WASGAU Food GmbH
Stellv. Vorsitzender seit 11. Juli 2008
   
George Adams
Kaufmann/Businessman
Managing Director European Development
and Chief Executive Officer UK Trade
Kingfisher plc. (bis 31. März 2008)
bis 11. Juli 2008
   
Richard Boyd
Operations Director, Kingfisher International
Kingfisher plc.
seit 11. Juli 2008
   
Ian Cheshir
Chief Executive Officer
Kingfisher plc.
seit 11. Juli 2008
   
Christoph Hornbach
Schulleiter
 
   
Wolfger Ketzler
Rechtsanwalt und Steuerberater
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
seit 11. Juli 2008
   
Dr. Gerry Murphy
Group Chief Executive Officer
Kingfisher plc. (bis 2. Februar 2008)
Senior Managing Director
Blackstone Group International (seit 3. März 2008)
bis 11. Juli 2008

 

Die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009 belaufen sich auf T€ 213 (Vj. T€ 182). Dabei entfallen T€ 134 (Vj. T€ 114) auf die feste Vergütung und T€ 79 (Vj. T€ 68) auf erfolgsbezogene Komponenten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats besitzen – wie im Vorjahr – zum Bilanzstichtag weder Stammaktien noch Vorzugsaktien. Ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2008/2009 ausgeschieden sind, besitzen zum Bilanzstichtag 0 (Vj. 158.333) Stück Stammaktien und keine (Vj. 0 Stück) börsennotierten Vorzugsaktien der HORNBACH HOLDING AG.

Da die Amtszeit des Aufsichtsrats mit der Hauptversammlung 2007/2008 endete, mussten die Mitglieder des Aufsichtsrats neu gewählt werden. Die laufende Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließt.

Mandate in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien
(Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB)

Mitglieder des Aufsichtsrats
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

Gerhard Wolf bis 11. Juli 2008  
a) HORNBACH-Baumarkt-AG (bis 10. Juli 2008) Vorsitzender
  Kali und Salz GmbH (bis 14. Mai 2008) Vorsitzender
  K+S Aktiengesellschaft (bis 14. Mai 2008) Vorsitzender
   
Dr. Wolfgang Rupf  
a) HORNBACH-Baumarkt-AG Stellv. Vorsitzender,
Vorsitzender vom 10. Juli 2008 bis 28. Februar 2009
 

GC Corporate Finance AG

Stellv. Vorsitzender

b) Transmeridian Exploration Inc. (bis Mai 2008)
Redcliffe Exploration Inc.
Stellv. Vorsitzender
   
George Adams bis 11. Juli 2008  
b) DS Smith plc
Frontier Economics Ltd.
Kingfisher TMB Ltd. (bis 31. März 2008)
Koctas Yapi Maketleri Tic A.S. (bis 31. März 2008) Screwfix Direct Ltd. (bis 31. März 2008)
 
   
Richard Boyd seit 11. Juli 2008  
b) B&Q (China) Investment Co. Ltd.
Koctas Yapi Marketleri A.S.
 
   
Ian Cheshire seit 11. Juli 2008  
b)

B&Q plc
Kingfisher France Ltd.
Kingfisher Information Technology Services (UK) Ltd. Kingfisher plc

Medicinema Enterprises Ltd.
ProLand Corporation LLC

 
   
Christoph Hornbach  
a)
b)
Corivus AG (seit 2. Juli 2008)
Corivus Swiss AG (seit 7. Juni 2008)
Vorsitzender
   
Otmar Hornbach  
a) Hornbach Immobilien AG (bis 30. November 2008)
Wasgau Produktions & Handels AG
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
   
Dr. Gerry Murphy bis 11. Juli 2008  
b) Ellerton House Management Company Ltd.
Kleopatra Acquisition Corporation (seit 22. April 2008)
Reckitt Benckiser Group plc

 

Vorsitzender

   
Mitglieder des Vorstands  

a)

b)

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

 
   
Albrecht Hornbach  
a)

HORNBACH-Baumarkt-AG

Vorsitzender seit 1. März 2009

  Hornbach Immobilien AG (seit 1. Dezember 2008) Vorsitzender
  Wasgau Produktions & Handels AG  
     
Roland Pelka  
a)

Hornbach Immobilien AG (seit 1. Dezember 2008)

Wasgau Produktions & Handels AG

Stellv. Vorsitzender

 

Neustadt an der Weinstraße, den 20. Mai 2009

HORNBACH HOLDING AG
Der Vorstand

 

Albrecht Hornbach                 Roland Pelka

 

 

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (BILANZEID)

 

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Neustadt an der Weinstraße, den 20. Mai 2009

HORNBACH HOLDING AG
Der Vorstand

 

 

Albrecht Hornbach                 Roland Pelka