KONZERNLAGEBERICHT
Abhängigkeitsbericht
Für das Geschäftsjahr 2008/2009 wurde nach § 312 AktG ein
Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin
erklärt: „Unsere Gesellschaft hat bei allen hier berichtspflichtigen
Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen nach
den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in
dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem
Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten
und ist dadurch nicht benachteiligt worden. Berichtspflichtige
Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.“
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge und die Struktur
der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dar. Er
ist Bestandteil des Konzernlageberichts und richtet sich mit
Ausnahme der individualisierten Offenlegung der Vergütung
nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex.
Vergütung des Vorstands
Die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung orientieren
sich an der Größe des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen
und finanziellen Lage sowie dem Erfolg des Unternehmens im
Wettbewerbsumfeld. Die Gesamtbezüge und die einzelnen
Vergütungsbestandteile stehen ferner in einem angemessenen
Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds,
seiner persönlichen Leistung und der Leistung des Gesamtvorstands.
Die Bezüge des Vorstands enthalten feste und variable Bestandteile.
Das Vergütungssystem des Vorstands besteht aus
einer fest vereinbarten Jahresvergütung, die in gleichen
monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Weiterhin erhalten
die Mitglieder des Vorstands eine Jahrestantieme, die nach
Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat
ausbezahlt wird. Die Höhe der Jahrestantieme bemisst sich
am Konzernjahresüberschuss.
Als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung wurden den
Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des Aktienoptionsplans
1999 in vier Tranchen Aktienoptionen (2000 bis 2003) zugeteilt. Das Aktienoptionsprogramm ist auf die Erreichung anspruchsvoller
Kursziele der Aktie der HORNBACH-Baumarkt-AG ausgerichtet.
Im Geschäftsjahr 2008/2009 hatten sämtliche
Tranchen die Ausübungshürden überwunden. Einzelheiten des
Aktienoptionsplans werden im Anhang unter Anmerkung (34)
näher erläutert.
Für das Geschäftsjahr 2008/2009 betragen die Gesamtbezüge
des Vorstands der HORNBACH-Baumarkt-AG für die Wahrnehmung
seiner Aufgaben für den Konzern T€ 4.399 (Vj. T€ 2.798).
Davon entfallen T€ 1.099 (Vj. T€ 1.048) auf die feste Vergütung
sowie T€ 3.300 (Vj. T€ 1.750) auf erfolgsbezogene Komponenten.
Die Mitglieder des Vorstands besitzen zum Bilanzstichtag
28. Februar 2009 zusammen 21.755 (Vj. 21.875)
Aktien der HORNBACH-Baumarkt-AG.
Mit Blick auf die Größe und Marktstellung des Unternehmens
sind die Gesamtbezüge des Vorstands unseres Erachtens
insgesamt angemessen. In der Hauptversammlung 2006
stimmten die Aktionäre mit Dreiviertelmehrheit dafür, bis
einschließlich Geschäftsjahr 2010/2011 auf eine individualisierte
Offenlegung der Vorstandsbezüge zu verzichten
(Opting out-Klausel).
Die Arbeitsverträge der Vorstandsmitglieder enthalten weder
Pensionszusagen noch Abfindungsklauseln.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in Ziffer 15 der Satzung
der HORNBACH-Baumarkt-AG geregelt. Die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder setzt sich satzungsgemäß aus einem
festen und einem variablen, an der Dividende orientierten
Vergütungsbestandteil zusammen. So erhält jedes Mitglied
des Aufsichtsrats außer dem Ersatz seiner Auslagen eine nach
Ablauf der Hauptversammlung zahlbare jährliche feste Vergütung
von € 6.000 sowie eine erfolgsorientierte Vergütung in
Abhängigkeit vom Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung
und damit der Dividendenausschüttung.
Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das
Doppelte der festen und der erfolgsorientierten Vergütung.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Finanz- und Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich € 3.000. Aufsichtsratsmitglieder, die einem anderen Ausschuss
oder mehreren anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören,
erhalten zusätzlich € 1.500 je Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder,
die in einem Ausschuss des Aufsichtsrats
den Vorsitz innehaben, erhalten das Dreifache der jeweiligen
Ausschussvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während
eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören,
erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.
Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008/2009 belief sich auf insgesamt T€ 205 (Vj. T€ 188).
Dabei entfallen T€ 92 (Vj. T€ 84) auf die Grundvergütung,
T€ 75 (Vj. T€ 69) auf die erfolgsbezogene Vergütung und T€ 38
(Vj. T€ 35) auf die Ausschusstätigkeit. Die Mitglieder des
Aufsichtsrats besitzen zum Bilanzstichtag zusammen 19.330
(Vj. 19.390) Aktien der HORNBACH-Baumarkt-AG.