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KONZERNLAGEBERICHT

 

Abhängigkeitsbericht

Für das Geschäftsjahr 2008/2009 wurde nach § 312 AktG ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin erklärt: „Unsere Gesellschaft hat bei allen hier berichtspflichtigen Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch nicht benachteiligt worden. Berichtspflichtige Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.“

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge und die Struktur der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dar. Er ist Bestandteil des Konzernlageberichts und richtet sich mit Ausnahme der individualisierten Offenlegung der Vergütung nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Vergütung des Vorstands
Die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung orientieren sich an der Größe des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie dem Erfolg des Unternehmens im Wettbewerbsumfeld. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungsbestandteile stehen ferner in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung und der Leistung des Gesamtvorstands.

Die Bezüge des Vorstands enthalten feste und variable Bestandteile. Das Vergütungssystem des Vorstands besteht aus einer fest vereinbarten Jahresvergütung, die in gleichen monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Weiterhin erhalten die Mitglieder des Vorstands eine Jahrestantieme, die nach Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat ausbezahlt wird. Die Höhe der Jahrestantieme bemisst sich am Konzernjahresüberschuss.

Als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung wurden den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des Aktienoptionsplans 1999 in vier Tranchen Aktienoptionen (2000 bis 2003) zugeteilt. Das Aktienoptionsprogramm ist auf die Erreichung anspruchsvoller Kursziele der Aktie der HORNBACH-Baumarkt-AG ausgerichtet. Im Geschäftsjahr 2008/2009 hatten sämtliche Tranchen die Ausübungshürden überwunden. Einzelheiten des Aktienoptionsplans werden im Anhang unter Anmerkung (34) näher erläutert.

Für das Geschäftsjahr 2008/2009 betragen die Gesamtbezüge des Vorstands der HORNBACH-Baumarkt-AG für die Wahrnehmung seiner Aufgaben für den Konzern T€ 4.399 (Vj. T€ 2.798). Davon entfallen T€ 1.099 (Vj. T€ 1.048) auf die feste Vergütung sowie T€ 3.300 (Vj. T€ 1.750) auf erfolgsbezogene Komponenten. Die Mitglieder des Vorstands besitzen zum Bilanzstichtag 28. Februar 2009 zusammen 21.755 (Vj. 21.875) Aktien der HORNBACH-Baumarkt-AG.

Mit Blick auf die Größe und Marktstellung des Unternehmens sind die Gesamtbezüge des Vorstands unseres Erachtens insgesamt angemessen. In der Hauptversammlung 2006 stimmten die Aktionäre mit Dreiviertelmehrheit dafür, bis einschließlich Geschäftsjahr 2010/2011 auf eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge zu verzichten (Opting out-Klausel).

Die Arbeitsverträge der Vorstandsmitglieder enthalten weder Pensionszusagen noch Abfindungsklauseln.

Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in Ziffer 15 der Satzung der HORNBACH-Baumarkt-AG geregelt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich satzungsgemäß aus einem festen und einem variablen, an der Dividende orientierten Vergütungsbestandteil zusammen. So erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats außer dem Ersatz seiner Auslagen eine nach Ablauf der Hauptversammlung zahlbare jährliche feste Vergütung von € 6.000 sowie eine erfolgsorientierte Vergütung in Abhängigkeit vom Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung und damit der Dividendenausschüttung.

Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Doppelte der festen und der erfolgsorientierten Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich € 3.000. Aufsichtsratsmitglieder, die einem anderen Ausschuss oder mehreren anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich € 1.500 je Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz innehaben, erhalten das Dreifache der jeweiligen Ausschussvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.

Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009 belief sich auf insgesamt T€ 205 (Vj. T€ 188). Dabei entfallen T€ 92 (Vj. T€ 84) auf die Grundvergütung, T€ 75 (Vj. T€ 69) auf die erfolgsbezogene Vergütung und T€ 38 (Vj. T€ 35) auf die Ausschusstätigkeit. Die Mitglieder des Aufsichtsrats besitzen zum Bilanzstichtag zusammen 19.330 (Vj. 19.390) Aktien der HORNBACH-Baumarkt-AG.