Werkzeugkasten

Schriftgrösse einstellen:
Standard Groesser Gross
Einstellung speichern
 

 

KONZERNANHANG

 

Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses

Grundlagen der Rechnungslegung
Die HORNBACH-Baumarkt-AG stellt einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit § 315 a HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Die HORNBACH-Baumarkt-AG ist mit ihren Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der HORNBACH HOLDING AG einbezogen. Der Konzernabschluss der HORNBACH HOLDING AG wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die HORNBACH-Baumarkt-AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Bornheim, Deutschland. Die HORNBACH-Baumarkt-AG und ihre Tochtergesellschaften entwickeln und betreiben international großflächige Bau- und Gartenfachmärkte.

Das Geschäftsjahr der HORNBACH-Baumarkt-AG und damit des Konzerns umfasst den Zeitraum vom 1. März eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Nach IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ wird beim Ausweis in der Bilanz zwischen lang- und kurzfristigem Fremdkapital unterschieden. Als kurzfristig werden Schulden und Rückstellungen angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind. Erlöse wie z. B. Mieteinnahmen, Zinserträge oder Dividenden werden abgegrenzt. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Werte werden in Tausend bzw. Millionen Euro gerundet. Bei den verschiedenen Darstellungen können gegebenenfalls Rundungsdifferenzen auftreten.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen worden, die sich auf die Bilanzierung und/oder Bewertung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, die Ermittlung von Verkehrswerten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die wesentlichen Annahmen und Schätzungen, die aufgrund ihrer Unsicherheit zu abweichendem Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden führen können, werden in den jeweiligen Erläuterungen zu den Posten aufgeführt. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund neuer Standards
Es werden alle zum Bilanzstichtag gültigen und verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) - soweit für den HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern von Bedeutung-berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 waren folgende neue Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen erstmalig anzuwenden:

  • Am 4. Juli 2007 wurde IFRIC 14 „IAS 19 – The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction” veröffentlicht. Die Interpretation gibt insbesondere Hinweise darauf, wie die Begrenzung nach IAS 19 „Employee Benefits” für einen Überschuss festzulegen ist, der als Vermögenswert (Defined Benefit Asset) angesetzt werden kann, und welche Auswirkungen sich aus einer rechtlichen Verpflichtung zu einer Mindestbeitragszahlung auf die Bewertung der Vermögenswerte und Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen ergeben. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Die erstmalige Anwendung hat sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht ausgewirkt.

Nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen
Das IASB hat nachfolgende für den HORNBACH Konzern relevante Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die vom HORNBACH Konzern auch nicht vorzeitig angewandt wurden:

 

  • Am 6. September 2007 hat das IASB eine überarbeitete Version des IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ herausgegeben. Die neue Fassung des Standards sieht geänderte Bezeichnungen für die Bestandteile des Abschlusses vor. Eine der wesentlichen materiellen Änderungen besteht darin, dass sämtliche Erträge und Aufwendungen, einschließlich der ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen, nun zwingend im Rahmen einer Gesamterfolgsrechnung („Statement of Comprehensive Income“) auszuweisen sind. Eine Präsentation, die ausschließlich zusammen mit den eigentümerbezogenen Eigenkapitalveränderungen innerhalb eines Eigenkapitalspiegels erfolgt, ist nicht mehr möglich. Darüber hinaus sind erweiterte Angaben zu den ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen („Other Comprehensive Income“) vorgesehen. Den Schwerpunkt der Eigenkapitalveränderungsrechnung („Statement of Changes in Equity“) bildet daher zukünftig die Darstellung sämtlicher eigentümerbezogener Eigenkapitalveränderungen („Owner Changes in Equity“). Die neue Fassung des IAS 1 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die HORNBACH-Baumarkt-AG hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.
  • Am 29. März 2007 wurde der überarbeitete IAS 23 „Borrowing Costs (revised)“ veröffentlicht. Das bisher bestehende Wahlrecht zur Nichtaktivierung von Fremdkapitalkosten wurde abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2009 sind Fremdkapitalkosten, die dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes direkt oder indirekt zugeordnet werden können, als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten zu aktivieren. Der überarbeitete IAS 23 ist ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auf qualifizierte Vermögenswerte anzuwenden, mit deren Herstellung nach dem 1. Januar 2009 begonnen wird. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig (IAS 23.29). Die Wahl eines früheren Herstellungsbeginns ist möglich (IAS 23.28). Die erstmalige Anwendung wird keine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, da bereits in der Vergangenheit vom Wahlrecht der Aktivierung von Fremdkapitalkosten („Allowed Alternative Treatment“) Gebrauch gemacht wurde.
  • Am 14. Februar 2008 hat das IASB Änderungen des IAS 32 und IAS 1 in dem Dokument "Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Regelungen zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Die überarbeitete Fassung des Standards erlaubt kündbare Instrumente unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital zu klassifizieren. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die künftige Anwendung der Änderungen des IAS 32 und IAS 1 wird sich nicht auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns auswirken.
  • Am 22. Mai 2008 hat das IASB im Dokument „Cost of an Investment in a Subsidiary, Jointly Controlled Entity or Associate“ Änderungen zu IFRS 1 und IAS 27 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen unter anderem die Bilanzierung von Anschaffungskosten einer Beteiligung bei erstmaliger Anwendung von IFRS sowie die Ausschüttung aus Ergebnissen vor dem Erwerbszeitpunkt eines Konzernunternehmens. Die Änderungen sind prospektiv für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2009 anzuwenden. Die künftige Anwendung der Änderungen wird sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
  • Am 13. Oktober 2008 hat das IASB Änderungen des IAS 39 und des IFRS 7 verabschiedet. Die erfolgten Änderungen sind eine Reaktion auf die Finanzmarktkrise und ermöglichen Unternehmen in bestimmten Fällen eine Umklassifizierung von Finanzinstrumenten. Die Änderungen hinsichtlich der Umklassifizierung dürfen rückwirkend zum 1. Juli 2008 genutzt werden. Die HORNBACH-Baumarkt-AG hat keine Umklassifizierung vorgenommen.
  • Am 17. Januar 2008 hat das IASB Änderungen von IFRS 2 „Share-based Payment“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Definition von Ausschüttungsbedingungen und die Regelungen zur Annullierung einer Zusage durch eine andere Partei als das Unternehmen. Die Änderungen sind rückwirkend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die künftige Anwendung der Änderungen des IFRS 2 wird sich nicht wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
  • Am 30. November 2006 hat das IASB den IFRS 8 „Operating Segments“ veröffentlicht. IFRS 8 ersetzt den IAS 14 und gleicht die Regelungen denen des SFAS 131 an. IFRS 8 legt die Anwendung des „Management Approach“ bei der Segmentberichterstattung zugrunde. Der Standard ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die künftige Anwendung des Standards hat für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich keine Auswirkung.
  • Am 28. Juni 2007 wurde IFRIC 13 „Customer Loyalty Programmes“ veröffentlicht. Die Interpretation befasst sich mit der Bilanzierung und Bewertung von Kundenbindungsprogrammen. IFRIC 13 ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.Juli 2008 beginnen. Die erstmalige Anwendung wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

Veröffentlichte, aber zum Bilanzstichtag noch nicht durch die EU-Kommission in das europäische Recht übernommene Standards, Interpretationen und Änderungen

 

  • Das IASB hat am 11. Januar 2008 die überarbeitete Fassung des IFRS 3 „Business Combinations“ und IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“ veröffentlicht. Die umfangreichen Änderungen dieser Standards betreffen u.a. die Einräumung eines Wahlrechts bei der Bewertung von Minderheitsanteilen (entweder zum beizulegenden Zeitwert inklusive des auf sie entfallenden Goodwills oder zum anteiligen identifizierbaren Nettovermögen) beim sukzessiven Anteilserwerb, die erfolgswirksame Erfassung von Unterschieden zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile und die Erfassung von Anschaffungsnebenkosten als Aufwand.
    IFRS 3 ist erstmalig prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, für die der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn von Geschäftsjahren liegt, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2007 beginnen. Die Änderungen des IAS 27 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt, wenn gleichzeitig der neue IFRS 3 angewendet wird. Die künftige Anwendung der überarbeiteten Standards wird sich je nach Umfang eines Unternehmenszusammenschlusses entsprechend auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HORNBACH-Baumarkt-AG Konzerns auswirken.
  • Die am 30. November 2006 durch das IFRIC veröffentlichte Interpretation IFRIC 12 „Service Concession Arrangements“ befasst sich mit der Fragestellung, wie Unternehmen, die im Auftrag von Gebietskörperschaften öffentliche Leistungen, wie etwa den Bau von Straßen, Flughäfen, Gefängnissen oder Energieversorgungsinfrastruktur, anbieten, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergebenden Rechte und Pflichten zu bilanzieren haben. IFRIC 12 ist grundsätzlich für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. IFRIC 12 wurde am 25. März 2009 durch die EU-Kommission in das europäische Recht übernommen. Es ist nicht zu erwarten, dass IFRIC 12 eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der HORNBACH-Baumarkt AG haben wird.
  • Am 3. Juli 2008 wurden die Interpretationen IFRIC 15 „Agreement for the Construction of Real Estate“ und IFRIC 16 „Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation“ veröffentlicht. IFRIC 15 behandelt die Rechnungslegung bei Unternehmen, die Grundstücke erschließen und die in dieser Eigenschaft Einheiten wie beispielsweise Wohneinheiten oder Häuser veräußern, bevor diese fertig gestellt sind. IFRIC 15 definiert Kriterien, nach denen sich die Bilanzierung entweder nach IAS 11 „Construction Contracts“ oder IAS 18 „Revenue“ zu richten hat. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass IFRIC 15 eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der HORNBACH-Baumarkt AG haben wird.
    IFRIC 16 befasst sich mit der Währungskurssicherung (hedge accounting) von Netto-Investitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Die Interpretation stellt klar, dass eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nur zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und der funktionalen Währung der Muttergesellschaft möglich ist. Gesichert werden kann der Betrag des Netto- Vermögens des ausländischen Geschäftsbetriebs, der im Konzernabschluss erfasst wird. Das Sicherungsinstrument kann dann von jeder Konzerngesellschaft (mit Ausnahme derjenigen, deren Kursrisiken gesichert werden) gehalten werden. Bei Ausscheiden des ausländischen Geschäftsbetriebs aus dem Konsolidierungskreis sind der erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Betrag aus Wertänderung des Sicherungsinstruments sowie die in der Währungsrücklage erfassten Kursgewinne oder -verluste des ausländischen Geschäftsbetriebs in das laufende Ergebnis umzugliedern. Die Höhe des auf den aus dem Konsolidierungskreis ausscheidenden ausländischen Geschäftsbetrieb entfallenden kumulierten Kursgewinns oder -verlusts kann nach der Methode der stufenweisen Konsolidierung oder nach der direkten Konsolidierungsmethode ermittelt werden. IFRIC 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass IFRIC 16 eine wesentliche Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der HORNBACH-Baumarkt AG haben wird.
  • Am 27. November 2008 wurde IFRIC 17 „Distributions of Non-cash Assets to Owners“ veröffentlicht. Die Interpretation regelt die Bewertung von Vermögenswerten, die statt Zahlungsmittel zur Gewinnausschüttung an die Anteilseigner verwendet werden. IFRIC 17 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die künftige Anwendung der Interpretation wird sich nicht wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
  • Am 29. Januar 2009 hat das IASB die Interpretation IFRIC 18 „Transfers of Assets from Customers“ veröffentlicht. Die Interpretation liefert zusätzliche Hinweise zur Bilanzierung der Übertragung eines Vermögenswerts durch einen Kunden. IFRIC 18 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die künftige Anwendung der Interpretation wird sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.

Konsolidierungsgrundsätze
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften sind, bis auf eine rumänische Tochtergesellschaft, auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Wesentliche Transaktionen bis zum Abschlussstichtag werden berücksichtigt.

 

Die Kapitalkonsolidierung erfolgte für Akquisitionen mit Vertragsabschluss vor dem 31. März 2004 nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteilig neu bewerteten Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tochterunternehmens. Verbleibende aktivische Unterschiedsbeträge wurden nach Zuordnung von stillen Reserven und stillen Lasten als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und – entsprechend ihrem wirtschaftlichen Nutzen – bis zum Geschäftsjahresende 2004/2005 linear ergebniswirksam abgeschrieben. Verbleibende passivische Unterschiedsbeträge ergaben sich zum Geschäftsjahresende 2004/2005 nicht.

Für Akquisitionen mit Vertragsabschluss nach dem 31. März 2004 werden die Standards IFRS 3 „Business Combinations“, IAS 36 (überarbeitet 2004) „Impairment of Assets“ und IAS 38 (überarbeitet 2004) „Intangible Assets“ angewandt. Danach erfolgt die Kapitalkonsolidierung für diese Akquisitionen nach der Erwerbsmethode. Ein sich ergebender Firmenwert sowie die Restbuchwerte zum 1. März 2005 der Firmenwerte aus Akquisitionen vor dem 31. März 2004 werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es erfolgt mindestens eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung („Impairmenttest“) gemäß IAS 36.

Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und in den Vorräten werden ergebniswirksam eliminiert. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig aufgerechnet.

Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind neben der HORNBACH-Baumarkt-AG 9 (Vj. 9) inländische und 28 (Vj. 27) ausländische Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen.

Bei den konsolidierten Beteiligungsgesellschaften stehen der HORNBACH-Baumarkt-AG als Alleingesellschafter der HORNBACH International GmbH direkt oder indirekt 100% der Stimmrechte zu.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 sind – wie im Vorjahr – alle direkten und indirekten Tochterunternehmen der HORNBACH-Baumarkt-AG in den Konzernabschluss einbezogen.

Der Konsolidierungskreis änderte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2007/2008 durch die Erstkonsolidierung einer neu gegründeten Grundstücksgesellschaft in den Niederlanden, der HORNBACH Real Estate Breda B.V., Driebergen-Rijsenburg, den erstmaligen Einbezug der per 23.12.2008 zu 100 % erworbenen Anteile an der tschechischen Immobiliengesellschaft InterCora - invest a.s., Plzen, sowie die Erstkonsolidierung der per 20.02.2009 zu 100 % von der HORNBACH Immobilien AG erworbenen schwedischen Immobiliengesellschaft HIAG Fastigheter i Karlstad AB, Hisings Backa. Die erstmalig einbezogenen Gesellschaften tragen im Geschäftsjahr 2008/2009 zum Konzernergebnis mit T€ -10 bei. Weiterhin wurden die beiden niederländischen Immobiliengesellschaften HORNBACH Real Estate Kerkrade B.V. und HORNBACH Real Estate Zaandam B.V. veräußert. Die zwei entkonsolidierten Gesellschaften trugen mit T€ 853 zum Konzernergebnis bei.

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Konsolidierungskreises stellt sich wie folgt dar:

106_01

Die Konsolidierungskreisveränderungen des Geschäftsjahres 2008/2009 führten bei zusammengefasster Betrachtung zu folgenden Veränderungen bei den einzelnen Vermögenswerten und Schulden:

106_02

Auf die Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen.

Konsolidierte Beteiligungen

107_01

1) Das Eigenkapital stellt das landesrechtliche Eigenkapital dar; bei der HORNBACH Centrala SRL handelt es sich jedoch um das Eigenkapital IFRS

 

Die Gesamtaufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB und § 313 Abs. 2 und Abs. 3 HGB wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Zwischen der HORNBACH-Baumarkt-AG einerseits und der HORNBACH International GmbH sowie der Ollesch & Fitzner GmbH andererseits bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.

Währungsumrechnung

Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Transaktionskurs umgerechnet. Sämtliche Forderungen und Schulden in fremder Währung werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet, unabhängig davon, ob sie kursgesichert sind oder nicht. Die sich hieraus ergebenden Kursgewinne und -verluste sind grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Devisentermingeschäfte werden zu ihren jeweiligen Zeitwerten (Fair Value) angesetzt.

Die Jahresabschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Das ist bei allen Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da die ausländischen Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben. Dementsprechend werden das Anlagevermögen, die übrigen Vermögenswerte sowie die Schulden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Wechselkursdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen.

Die wichtigsten Devisenkurse, die angewandt wurden, sind:

108_01

1) Offizieller Konversionskurs aus der EUR-Umstellung zum 1. Jannuar 2009


Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten. Derivative Finanzinstrumente und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten aus Aktienoptionsplänen, die in Geld abgewickelt werden, sind zu Marktwerten bilanziert.

Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte werden seit dem 1. März 2005 nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung („Impairmenttest“) unterzogen. Falls Ereignisse oder veränderte Umstände Hinweise auf eine mögliche Wertminderung geben, ist die Werthaltigkeitsprüfung häufiger durchzuführen. Gemäß IAS 36 werden den Buchwerten der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit („Cash Generating Unit“), inklusive der auf sie anteilig verteilten Geschäfts- oder Firmenwerte, die höheren Werte aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert (sog. erzielbarer Betrag) gegenübergestellt.

Sofern der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit höher ist als der erzielbare Betrag, liegt ein Abwertungsbedarf vor. Der Wertminderungsaufwand für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet. Ein verbleibender Wertminderungsaufwand wird im Anschluss bei den übrigen Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfasst. Abschreibungen werden jedoch maximal bis zum erzielbaren Betrag des einzeln identifizierbaren Vermögenswertes vorgenommen. Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen.

Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen, in Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung des Managements, den kleinsten strategischen Berichtsebenen im HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern. Der Nutzungswert ergibt sich aus den diskontierten erwarteten zukünftigen Cashflows einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Basis der detaillierten Finanzplanung des nächsten Geschäftsjahres und einer strategischen Fünfjahresplanung, darüber hinausgehende Betrachtungszeiträume berücksichtigen wie im Vorjahr einen Wachstumsfaktor in Höhe von 0,5 %. Die strategische Fünfjahresplanung orientiert sich im Wesentlichen an den Kosumerwartungen, dieaus Konjunkturgutachten von Wirtschaftsforschungsinstituten abgeleitet werden. Darauf aufbauend wird eine detaillierte Finanzplanung für das nächste Geschäftsjahr erstellt.

Die Diskontierung erfolgt auf Basis eines Durchschnitts von Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC = Weighted Average Cost of Capital). Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten basiert auf den Renditeerwartungen einer langfristigen risikolosen Bundesanleihe. Den Fremdkapitalkosten liegen die Finanzierungskosten der von der HORNBACH-Baumarkt-AG im Geschäftjahr 2004/2005 begebenen zehnjährigen Anleihe zugrunde. Die angewandten Diskontierungssätze für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten berücksichtigen das spezifische Eigenkapital und Länderrisiko. Im Geschäftsjahr 2008/2009 betragen die Diskontierungssätze 8,8 % bis 9,2 % (Vj. 8,3 % bis 9,8 %).

Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte mit einer zeitlich bestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter linearer Abschreibungen und unter Berücksichtigung etwaiger außerplanmäßiger Wertminderungen bilanziert. Finanzierungskosten, die über den Zeitraum der Herstellung der Nutzungsfähigkeit eines Vermögenswertes direkt dem Vermögenswert („qualifizierte Vermögenswerte“) zugeordnet werden können, sind gemäß IAS 23 „Borrowing Costs (revised)“ als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.

Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung nachfolgender wirtschaftlicher Nutzungsdauern ermittelt:

110_01

Immaterielle Vermögenswerte mit einer zeitlich unbestimmten Nutzungsdauer liegen nicht vor.

Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen einschließlich der Immobilien, die zu Vermietungszwecken gehalten werden, ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um kumulierte Abschreibungen bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag („Recoverable Amount“) unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die Sachanlagen außerplanmäßig abgeschrieben. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

110_01

Haben wesentliche Bestandteile des Sachanlagevermögens unterschiedliche Nutzungsdauern, werden sie als separate Bestandteile bilanziert und bewertet.

Finanzierungskosten, die im Rahmen der Immobilienentwicklung aufgewendet werden („Bauzeitzinsen“) und direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von Grundstücken und Gebäuden („qualifizierte Vermögenswerte“) zugeordnet werden können, werden gemäß IAS 23 „Borrowing Costs (revised)“ als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.

Leasingverträge
Gemietete Sachanlagen, die wirtschaftlich als Anlagenkäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen sind (Finanzierungsleasing), werden in Übereinstimmung mit IAS 17 „Leases“ zu Beginn des Leasingverhältnisses zu Marktwerten bilanziert, soweit die Barwerte der Leasingzahlungen nicht niedriger sind. Die betreffenden Vermögenswerte werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrages mit der Abschreibungsmethode, die auch für vergleichbare erworbene bzw. hergestellte Vermögenswerte Anwendung findet, abgeschrieben. Zudem wird eine entsprechende finanzielle Verbindlichkeit in Höhe des Marktwertes des Vermögenswertes beziehungsweise des niedrigeren Barwertes der Mindestleasingzahlungen passiviert.

Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum Nettoveräußerungswert angesetzt. Als Nettoveräußerungswerte werden dabei die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten angesetzt. Die Anschaffungskosten der Warenbestände werden aufgrund von gewogenen Durchschnittspreisen ermittelt. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird berücksichtigt.

Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
Grundstücke, Gebäude und andere langfristige Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im nächsten Geschäftsjahr veräußert werden, sind zum Marktwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, falls dieser niedriger ist als der Buchwert.

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Bei Konzerngesellschaften der HORNBACH-Baumarkt-AG bestehen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder Verpflichtungen aus beitragsorientierten und leistungsorientierten Pensionsplänen. Für leistungsorientierte Pläne werden Rückstellungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit-Method“) in Übereinstimmung mit IAS 19 „Employee Benefits“ ermittelt. Dieses Verfahren berücksichtigt bei der Ermittlung der Versorgungsverpflichtung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen neben den zum Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Ansprüchen auch zukünftige zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten. Das Planvermögen wird zu Marktwerten von den Verpflichtungen abgesetzt. Führt dies im Saldo zu einem Vermögenswert, wird dieser angesetzt, soweit er den Barwert zukünftiger Beitragsreduzierungen oder Rückzahlungen und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen nicht übersteigt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden nach etwaiger Berücksichtigung von latenten Steuern ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Für beitragsorientierte Leistungspläne werden die Beiträge bei Fälligkeit als Aufwand erfasst.

Rückstellungen und abgegrenzte Schulden
Rückstellungen werden für ungewisse Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, wenn diese Verpflichtungen wahrscheinlich zu einer zukünftigen Vermögensbelastung führen werden. Sie werden unter Berücksichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Effekt wesentlich ist, mit ihrem laufzeitadäquat abgezinsten Barwert angesetzt. Rückstellungen für drohende Verluste werden berücksichtigt, wenn die vertraglichen Verpflichtungen bei fremdgemieteten Märkten höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Bei abgegrenzten Schulden sind der Zeitpunkt und die Höhe der Verpflichtung nicht mehr ungewiss.

Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu finanziellen Vermögenswerten und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Hierzu gehören einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits gehören hierzu auch derivative Finanzinstrumente wie Optionen, Termingeschäfte sowie Zins- und Währungsswaps. Marktübliche Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden grundsätzlich um Erfüllungstag, d.h. an dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert wird, bilanziert. Beim erstmaligen Ansatz werden Finanzinstrumente mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Diese entsprechen dem beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung erloschen oder übertragen sind. Im HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern liegen keine Fälle vor, in denen finanzielle Vermögenswerte verkauft und weiterhin ganz oder teilweise bilanziert sind („Continuing Involvement“). Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt sind, d.h. wenn die Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist.

Originäre Finanzinstrumente
In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente der Aktivseite – gemäß IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ – zu Anschaffungskosten oder zu Marktwerten bilanziert. Originäre Finanzinstrumente,die Schulden darstellen, werden zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt („Financial Liabilities Measured at Amortized Cost“). Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren, hat der HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern bislang keinen Gebrauch gemacht.

Finanzanlagen werden gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar eingestuft („Available-for-Sale Financial Assets“). Sie werden zu Marktwerten angesetzt, soweit diese verlässlich ermittelt werden können, ansonsten zu Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Barwerten bilanziert. Bei diesen Posten wird allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen, auf Erfahrungswerte gestützten Kreditrisiko durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der Forderung. Die zum Barwert angesetzten langfristigen Vermögenswerte unterliegen keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken.

Flüssige Mittel beinhalten Barmittel und kurzfristige Anlagen mit Fälligkeiten von weniger als drei Monaten. Diese werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Finanzschulden (Bankdarlehen, Anleihen) werden in Höhe des Darlehensbetrages abzüglich Transaktionskosten erfasst und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Differenz zum Rückzahlungsbetrag wird mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Anleihe als Aufwand erfasst. Andere Schulden werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung von Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken werden derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Zinsswaps eingesetzt. Gemäß den Risikogrundsätzen des Konzerns werden keine derivativen Finanzinstrumente zu Handelszwecken gehalten. Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz mit Zugang zu Marktwerten angesetzt. Soweit Transaktionskosten entstehen, werden diese unmittelbar aufwandswirksam erfasst.

Derivate, die nicht in eine effektive Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden sind, sind zwingend als „zu Handelszwecken gehalten“ einzustufen („Financial Assets/Liabilities Held for Trading“) und werden damit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Marktwerte von Devisentermingeschäften (einschließlich der eingebetteten Devisentermingeschäfte) werden auf Basis der Marktbedingungen zum Bilanzstichtag ermittelt. Der Marktwert von Zinsswaps wird von den Finanzinstituten ermittelt, bei denen diese abgeschlossen waren. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem „Clean Price“ und dem „Dirty Price“ unterschieden. Im Unterschied zum „Clean Price“ umfasst der „Dirty Price“ auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten Marktwerte zinstragender Finanzinstrumente entsprechen dem „Dirty Price“.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Sicherungsgeschäftes klassifiziert der HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern bestimmte Derivate als Sicherung künftiger Cashflows bzw. einer geplanten Transaktion („Cashflow Hedge“). Marktwertänderungen von Cashflow-Hedgegeschäften, die als effektiv anzusehen sind, werden biszur Erfassung des Ergebnisses aus dem Grundgeschäft unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst. Nicht effektive Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst.

Wertminderungen von Vermögenswerten
Für alle Vermögenswerte außer Vorräten, aktiven latenten Steuern und Vermögenswerten, die zu Marktwerten angesetzt werden, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben haben. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, wird eine außerplanmäßige Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn die Gründe für die Wertminderung nicht mehr gegeben sind, erfolgt, außer bei zu Anschaffungskosten bewerteten nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten und bei Geschäfts- oder Firmenwerten, eine erfolgswirksame Zuschreibung bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten.

Umsatzerlöse
Umsätze aus dem Verkauf von Waren werden im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs erfasst.

Kosten der umgesetzten Handelsware
Die Kosten der umgesetzten Handelsware umfassen, neben direkten Anschaffungskosten für die Handelswaren, Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle und sonstige bezogene Leistungen sowie Wertberichtigungen auf Warenbestände.

Mieteinnahmen
Mieteinnahmen werden linear über die Mietdauer vereinnahmt und unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Öffentliche Zuwendungen
Öffentliche Zuschüsse, die für angefallene Aufwendungen und zum Zwecke der Unterstützung gewährt wurden, sind als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zuwendungen für langfristige Vermögenswerte mindern deren Anschaffungskosten.

Aufwendungen
Mietaufwendungen werden linear über die Laufzeit des Mietvertrages als Aufwand erfasst.

Werbeaufwendungen für Werbespots werden zur reinen Imagewerbung hergestellt und im Wesentlichen unmittelbar nach Herstellung ausgestrahlt. Die Kosten der Ausstrahlung werden bei Erhalt der Leistung (Ausstrahlung durch den Sender) aufwandswirksam erfasst.

Aufwendungen für Werbehefte werden bis zur Verteilung abgegrenzt und unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ausgewiesen.

Zinsaufwendungen und Zinserträge werden entsprechend dem Zeitablauf der Darlehensgewährung bzw. der Anleihe erfasst.

Der Steueraufwand beinhaltet laufende und latente Steuern, soweit diese nicht auf Sachverhalte entfallen, die direkt im Eigenkapital verrechnet werden.

Die Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern folgt gemäß IAS 12 der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation voraussichtlich gültigen Steuersatzes. Für die erwarteten steuerlichen Vorteile aus zukünftig realisierbaren Verlustvorträgen werden aktive latente Steuern angesetzt. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen, die zu versteuernde temporäre Unterschiede übersteigen, werden nur in dem Maße ausgewiesen, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielen wird.

Für Optionen, die für bestehende Aktienoptionspläne vor dem 7. November 2002 ausgegeben wurden, werden grundsätzlich keine Aufwendungen für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausübungspreis und dem Marktwert der Aktien bzw. dem inneren Wert der gewährten Aktienoptionen berücksichtigt, solange die Optionen nicht ausgeübt werden.

Der Aktienoptionsplan 1999 der HORNBACH-Baumarkt-AG stellt eine anteilsbasierte Vergütung dar, die mit Eigenkapitalinstrumenten erbracht wird („Equity-settled Share-based Payment“). Für die vierte Tranche des Aktienoptionsplans, die nach dem 7. November 2002 ausgegeben wurde, wurde der Marktwert der voraussichtlich wandelbaren Optionen im Ausgabezeitpunkt ermittelt; dieser wird über die Zeit bis zur Unverfallbarkeit als Aufwand verteilt und entsprechend als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst.

Im Falle des HORNBACH-Phantom-Stock-Plans handelt es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich. Der Aufwand wird zeitanteilig über die Sperrfrist verteilt. Die zum Bilanzstichtag bestehende Verpflichtung ist in den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.