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KONZERNANHANG
Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses
Grundlagen der Rechnungslegung
Die HORNBACH-Baumarkt-AG stellt einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit § 315 a HGB nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend
anzuwenden sind. Die HORNBACH-Baumarkt-AG ist mit ihren Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss
der HORNBACH HOLDING AG einbezogen. Der Konzernabschluss der HORNBACH HOLDING AG wird im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die HORNBACH-Baumarkt-AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Bornheim, Deutschland.
Die HORNBACH-Baumarkt-AG und ihre Tochtergesellschaften entwickeln und betreiben international großflächige
Bau- und Gartenfachmärkte.
Das Geschäftsjahr der HORNBACH-Baumarkt-AG und damit des Konzerns umfasst den Zeitraum vom 1. März
eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit
zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Nach IAS 1 „Presentation of
Financial Statements“ wird beim Ausweis in der Bilanz zwischen lang- und kurzfristigem Fremdkapital
unterschieden. Als kurzfristig werden Schulden und Rückstellungen angesehen, wenn sie innerhalb eines
Jahres fällig sind. Erlöse wie z. B. Mieteinnahmen, Zinserträge oder Dividenden werden abgegrenzt. Der
Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Werte werden in Tausend bzw. Millionen Euro gerundet. Bei
den verschiedenen Darstellungen können gegebenenfalls Rundungsdifferenzen auftreten.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen
worden, die sich auf die Bilanzierung und/oder Bewertung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden
sowie der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im
Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bilanzierung und
Bewertung von Rückstellungen, die Ermittlung von Verkehrswerten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger
Steuerentlastungen. Die wesentlichen Annahmen und Schätzungen, die aufgrund ihrer Unsicherheit zu abweichendem
Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden führen können, werden in den jeweiligen
Erläuterungen zu den Posten aufgeführt. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam
berücksichtigt.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund neuer Standards
Es werden alle zum Bilanzstichtag gültigen und verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting
Standards und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC)
- soweit für den HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern von Bedeutung-berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2008/2009 waren folgende neue Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen
erstmalig anzuwenden:
- Am 4. Juli 2007 wurde IFRIC 14 „IAS 19 – The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding
Requirements and their Interaction” veröffentlicht. Die Interpretation gibt insbesondere Hinweise darauf,
wie die Begrenzung nach IAS 19 „Employee Benefits” für einen Überschuss festzulegen ist, der als Vermögenswert
(Defined Benefit Asset) angesetzt werden kann, und welche Auswirkungen sich aus einer rechtlichen
Verpflichtung zu einer Mindestbeitragszahlung auf die Bewertung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
aus leistungsorientierten Plänen ergeben. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre anzuwenden,
die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Die erstmalige Anwendung hat sich auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht ausgewirkt.
Nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen
Das IASB hat nachfolgende für den HORNBACH Konzern relevante Standards, Interpretationen und Änderungen
zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die vom
HORNBACH Konzern auch nicht vorzeitig angewandt wurden:
- Am 6. September 2007 hat das IASB eine überarbeitete Version des IAS 1 „Presentation of Financial
Statements“ herausgegeben. Die neue Fassung des Standards sieht geänderte Bezeichnungen für die Bestandteile
des Abschlusses vor. Eine der wesentlichen materiellen Änderungen besteht darin, dass sämtliche
Erträge und Aufwendungen, einschließlich der ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Erträge
und Aufwendungen, nun zwingend im Rahmen einer Gesamterfolgsrechnung („Statement of Comprehensive
Income“) auszuweisen sind. Eine Präsentation, die ausschließlich zusammen mit den eigentümerbezogenen
Eigenkapitalveränderungen innerhalb eines Eigenkapitalspiegels erfolgt, ist nicht mehr möglich.
Darüber hinaus sind erweiterte Angaben zu den ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Erträgen und
Aufwendungen („Other Comprehensive Income“) vorgesehen. Den Schwerpunkt der Eigenkapitalveränderungsrechnung
(„Statement of Changes in Equity“) bildet daher zukünftig die Darstellung sämtlicher
eigentümerbezogener Eigenkapitalveränderungen („Owner Changes in Equity“). Die neue Fassung des IAS 1
ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung
ist zulässig. Die HORNBACH-Baumarkt-AG hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.
- Am 29. März 2007 wurde der überarbeitete IAS 23 „Borrowing Costs (revised)“ veröffentlicht. Das bisher bestehende
Wahlrecht zur Nichtaktivierung von Fremdkapitalkosten wurde abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2009
sind Fremdkapitalkosten, die dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes
direkt oder indirekt zugeordnet werden können, als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten zu
aktivieren. Der überarbeitete IAS 23 ist ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auf qualifizierte Vermögenswerte
anzuwenden, mit deren Herstellung nach dem 1. Januar 2009 begonnen wird. Eine vorzeitige Anwendung
ist zulässig (IAS 23.29). Die Wahl eines früheren Herstellungsbeginns ist möglich (IAS 23.28).
Die erstmalige Anwendung wird keine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, da bereits in der
Vergangenheit vom Wahlrecht der Aktivierung von Fremdkapitalkosten („Allowed Alternative Treatment“)
Gebrauch gemacht wurde.
- Am 14. Februar 2008 hat das IASB Änderungen des IAS 32 und IAS 1 in dem Dokument "Puttable Financial
Instruments and Obligations Arising on Liquidation“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen
Regelungen zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Die überarbeitete Fassung des Standards
erlaubt kündbare Instrumente unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital zu klassifizieren.
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.
Die künftige Anwendung der Änderungen des IAS 32 und IAS 1 wird sich nicht auf die Vermögens-, Finanz-und
Ertragslage des Konzerns auswirken.
- Am 22. Mai 2008 hat das IASB im Dokument „Cost of an Investment in a Subsidiary, Jointly Controlled
Entity or Associate“ Änderungen zu IFRS 1 und IAS 27 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen unter
anderem die Bilanzierung von Anschaffungskosten einer Beteiligung bei erstmaliger Anwendung von IFRS
sowie die Ausschüttung aus Ergebnissen vor dem Erwerbszeitpunkt eines Konzernunternehmens. Die Änderungen
sind prospektiv für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2009 anzuwenden. Die künftige
Anwendung der Änderungen wird sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
auswirken.
- Am 13. Oktober 2008 hat das IASB Änderungen des IAS 39 und des IFRS 7 verabschiedet. Die erfolgten Änderungen sind eine Reaktion auf die Finanzmarktkrise und ermöglichen Unternehmen in bestimmten
Fällen eine Umklassifizierung von Finanzinstrumenten. Die Änderungen hinsichtlich der Umklassifizierung
dürfen rückwirkend zum 1. Juli 2008 genutzt werden. Die HORNBACH-Baumarkt-AG hat keine Umklassifizierung
vorgenommen.
- Am 17. Januar 2008 hat das IASB Änderungen von IFRS 2 „Share-based Payment“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Definition von Ausschüttungsbedingungen und die Regelungen
zur Annullierung einer Zusage durch eine andere Partei als das Unternehmen. Die Änderungen sind rückwirkend
auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die künftige
Anwendung der Änderungen des IFRS 2 wird sich nicht wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns auswirken.
- Am 30. November 2006 hat das IASB den IFRS 8 „Operating Segments“ veröffentlicht. IFRS 8 ersetzt den
IAS 14 und gleicht die Regelungen denen des SFAS 131 an. IFRS 8 legt die Anwendung des „Management
Approach“ bei der Segmentberichterstattung zugrunde. Der Standard ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden,
die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die künftige Anwendung des Standards hat
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich keine Auswirkung.
- Am 28. Juni 2007 wurde IFRIC 13 „Customer Loyalty Programmes“ veröffentlicht. Die Interpretation befasst
sich mit der Bilanzierung und Bewertung von Kundenbindungsprogrammen. IFRIC 13 ist erstmalig
für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.Juli 2008 beginnen. Die erstmalige Anwendung
wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Veröffentlichte, aber zum Bilanzstichtag noch nicht durch die EU-Kommission in das europäische Recht übernommene Standards, Interpretationen und Änderungen
- Das IASB hat am 11. Januar 2008 die überarbeitete Fassung des IFRS 3 „Business Combinations“ und
IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“ veröffentlicht. Die umfangreichen Änderungen
dieser Standards betreffen u.a. die Einräumung eines Wahlrechts bei der Bewertung von Minderheitsanteilen
(entweder zum beizulegenden Zeitwert inklusive des auf sie entfallenden Goodwills oder zum anteiligen
identifizierbaren Nettovermögen) beim sukzessiven Anteilserwerb, die erfolgswirksame Erfassung
von Unterschieden zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile und die
Erfassung von Anschaffungsnebenkosten als Aufwand.
IFRS 3 ist erstmalig prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, für die der Erwerbszeitpunkt
am oder nach dem Beginn von Geschäftsjahren liegt, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.
Eine frühere Anwendung ist zulässig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2007 beginnen. Die Änderungen des IAS 27 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.
Eine frühere Anwendung ist erlaubt, wenn gleichzeitig der neue IFRS 3 angewendet wird. Die künftige
Anwendung der überarbeiteten Standards wird sich je nach Umfang eines Unternehmenszusammenschlusses
entsprechend auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HORNBACH-Baumarkt-AG
Konzerns auswirken.
- Die am 30. November 2006 durch das IFRIC veröffentlichte Interpretation IFRIC 12 „Service Concession
Arrangements“ befasst sich mit der Fragestellung, wie Unternehmen, die im Auftrag von Gebietskörperschaften öffentliche Leistungen, wie etwa den Bau von Straßen, Flughäfen, Gefängnissen oder Energieversorgungsinfrastruktur,
anbieten, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergebenden Rechte
und Pflichten zu bilanzieren haben. IFRIC 12 ist grundsätzlich für Geschäftsjahre anzuwenden, die am
oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. IFRIC 12 wurde am 25. März 2009 durch die EU-Kommission in
das europäische Recht übernommen. Es ist nicht zu erwarten, dass IFRIC 12 eine Auswirkung auf die
künftigen Konzernabschlüsse der HORNBACH-Baumarkt AG haben wird.
- Am 3. Juli 2008 wurden die Interpretationen IFRIC 15 „Agreement for the Construction of Real Estate“ und
IFRIC 16 „Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation“ veröffentlicht. IFRIC 15 behandelt die Rechnungslegung
bei Unternehmen, die Grundstücke erschließen und die in dieser Eigenschaft Einheiten wie
beispielsweise Wohneinheiten oder Häuser veräußern, bevor diese fertig gestellt sind. IFRIC 15 definiert
Kriterien, nach denen sich die Bilanzierung entweder nach IAS 11 „Construction Contracts“ oder IAS 18 „Revenue“ zu richten hat. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem
1. Januar 2009 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass IFRIC 15 eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der HORNBACH-Baumarkt AG haben wird.
IFRIC 16 befasst sich mit der Währungskurssicherung (hedge accounting) von Netto-Investitionen in
einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Die Interpretation stellt klar, dass eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
nur zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und der
funktionalen Währung der Muttergesellschaft möglich ist. Gesichert werden kann der Betrag des Netto-
Vermögens des ausländischen Geschäftsbetriebs, der im Konzernabschluss erfasst wird. Das Sicherungsinstrument
kann dann von jeder Konzerngesellschaft (mit Ausnahme derjenigen, deren Kursrisiken gesichert
werden) gehalten werden. Bei Ausscheiden des ausländischen Geschäftsbetriebs aus dem Konsolidierungskreis
sind der erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Betrag aus Wertänderung des Sicherungsinstruments
sowie die in der Währungsrücklage erfassten Kursgewinne oder -verluste des ausländischen
Geschäftsbetriebs in das laufende Ergebnis umzugliedern. Die Höhe des auf den aus dem Konsolidierungskreis
ausscheidenden ausländischen Geschäftsbetrieb entfallenden kumulierten Kursgewinns oder
-verlusts kann nach der Methode der stufenweisen Konsolidierung oder nach der direkten Konsolidierungsmethode
ermittelt werden. IFRIC 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem
1. Oktober 2008 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass IFRIC 16 eine wesentliche Auswirkung auf die
künftigen Konzernabschlüsse der HORNBACH-Baumarkt AG haben wird.
- Am 27. November 2008 wurde IFRIC 17 „Distributions of Non-cash Assets to Owners“ veröffentlicht. Die
Interpretation regelt die Bewertung von Vermögenswerten, die statt Zahlungsmittel zur Gewinnausschüttung
an die Anteilseigner verwendet werden. IFRIC 17 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder
nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die künftige Anwendung der Interpretation wird sich nicht wesentlich
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
- Am 29. Januar 2009 hat das IASB die Interpretation IFRIC 18 „Transfers of Assets from Customers“
veröffentlicht. Die Interpretation liefert zusätzliche Hinweise zur Bilanzierung der Übertragung eines
Vermögenswerts durch einen Kunden. IFRIC 18 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem
1. Juli 2009 beginnen. Die künftige Anwendung der Interpretation wird sich nicht auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
Konsolidierungsgrundsätze
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs-
und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften sind, bis
auf eine rumänische Tochtergesellschaft, auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Wesentliche
Transaktionen bis zum Abschlussstichtag werden berücksichtigt.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgte für Akquisitionen mit Vertragsabschluss vor dem 31. März 2004 nach der
Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteilig neu bewerteten
Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tochterunternehmens. Verbleibende aktivische Unterschiedsbeträge
wurden nach Zuordnung von stillen Reserven und stillen Lasten als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert
und – entsprechend ihrem wirtschaftlichen Nutzen – bis zum Geschäftsjahresende 2004/2005 linear
ergebniswirksam abgeschrieben. Verbleibende passivische Unterschiedsbeträge ergaben sich zum Geschäftsjahresende
2004/2005 nicht.
Für Akquisitionen mit Vertragsabschluss nach dem 31. März 2004 werden die Standards IFRS 3 „Business
Combinations“, IAS 36 (überarbeitet 2004) „Impairment of Assets“ und IAS 38 (überarbeitet 2004) „Intangible
Assets“ angewandt. Danach erfolgt die Kapitalkonsolidierung für diese Akquisitionen nach der Erwerbsmethode.
Ein sich ergebender Firmenwert sowie die Restbuchwerte zum 1. März 2005 der Firmenwerte aus
Akquisitionen vor dem 31. März 2004 werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es erfolgt mindestens
eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung („Impairmenttest“) gemäß IAS 36.
Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und in den Vorräten werden ergebniswirksam eliminiert. Aufwendungen
und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften
werden gegenseitig aufgerechnet.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind neben der HORNBACH-Baumarkt-AG 9 (Vj. 9) inländische und 28 (Vj. 27)
ausländische Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen.
Bei den konsolidierten Beteiligungsgesellschaften stehen der HORNBACH-Baumarkt-AG als Alleingesellschafter
der HORNBACH International GmbH direkt oder indirekt 100% der Stimmrechte zu.
Im Geschäftsjahr 2008/2009 sind – wie im Vorjahr – alle direkten und indirekten Tochterunternehmen der
HORNBACH-Baumarkt-AG in den Konzernabschluss einbezogen.
Der Konsolidierungskreis änderte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2007/2008 durch die Erstkonsolidierung
einer neu gegründeten Grundstücksgesellschaft in den Niederlanden, der HORNBACH Real Estate Breda B.V.,
Driebergen-Rijsenburg, den erstmaligen Einbezug der per 23.12.2008 zu 100 % erworbenen Anteile an der
tschechischen Immobiliengesellschaft InterCora - invest a.s., Plzen, sowie die Erstkonsolidierung der per
20.02.2009 zu 100 % von der HORNBACH Immobilien AG erworbenen schwedischen Immobiliengesellschaft
HIAG Fastigheter i Karlstad AB, Hisings Backa. Die erstmalig einbezogenen Gesellschaften tragen im Geschäftsjahr
2008/2009 zum Konzernergebnis mit T€ -10 bei. Weiterhin wurden die beiden niederländischen Immobiliengesellschaften HORNBACH Real Estate Kerkrade B.V. und HORNBACH Real Estate Zaandam B.V.
veräußert. Die zwei entkonsolidierten Gesellschaften trugen mit T€ 853 zum Konzernergebnis bei.
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Konsolidierungskreises stellt sich wie folgt dar:

Die Konsolidierungskreisveränderungen des Geschäftsjahres 2008/2009 führten bei zusammengefasster
Betrachtung zu folgenden Veränderungen bei den einzelnen Vermögenswerten und Schulden:

Auf die Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen.
Konsolidierte Beteiligungen

1) Das Eigenkapital stellt das landesrechtliche Eigenkapital dar; bei der HORNBACH Centrala SRL handelt es sich jedoch um das Eigenkapital IFRS
Die Gesamtaufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB und § 313 Abs. 2 und Abs. 3 HGB
wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Zwischen der HORNBACH-Baumarkt-AG einerseits und der HORNBACH International GmbH sowie der
Ollesch & Fitzner GmbH andererseits bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.
Währungsumrechnung
Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Transaktionskurs umgerechnet. Sämtliche Forderungen
und Schulden in fremder Währung werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet, unabhängig davon, ob
sie kursgesichert sind oder nicht. Die sich hieraus ergebenden Kursgewinne und -verluste sind grundsätzlich
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Devisentermingeschäfte werden zu ihren jeweiligen Zeitwerten
(Fair Value) angesetzt.
Die Jahresabschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der
funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Das ist bei allen Gesellschaften die jeweilige Landeswährung,
da die ausländischen Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer
Hinsicht selbständig betreiben. Dementsprechend werden das Anlagevermögen, die übrigen Vermögenswerte
sowie die Schulden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu
Durchschnittskursen umgerechnet. Wechselkursdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen
ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und unter den Gewinnrücklagen gesondert
ausgewiesen.
Die wichtigsten Devisenkurse, die angewandt wurden, sind:

1) Offizieller Konversionskurs aus der EUR-Umstellung zum 1. Jannuar 2009
Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten.
Derivative Finanzinstrumente und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte
sowie Verbindlichkeiten aus Aktienoptionsplänen, die in Geld abgewickelt werden, sind zu Marktwerten bilanziert.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte werden seit dem 1. März 2005 nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern
jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung („Impairmenttest“) unterzogen. Falls Ereignisse oder veränderte Umstände
Hinweise auf eine mögliche Wertminderung geben, ist die Werthaltigkeitsprüfung häufiger durchzuführen.
Gemäß IAS 36 werden den Buchwerten der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit („Cash Generating
Unit“), inklusive der auf sie anteilig verteilten Geschäfts- oder Firmenwerte, die höheren Werte aus Nettoveräußerungspreis
und Nutzungswert (sog. erzielbarer Betrag) gegenübergestellt.
Sofern der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit höher ist als der erzielbare Betrag, liegt ein
Abwertungsbedarf vor. Der Wertminderungsaufwand für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird zuerst
dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet. Ein verbleibender Wertminderungsaufwand wird im Anschluss
bei den übrigen Vermögenswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfasst. Abschreibungen werden
jedoch maximal bis zum erzielbaren Betrag des einzeln identifizierbaren Vermögenswertes vorgenommen.
Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen.
Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen, in Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung
des Managements, den kleinsten strategischen Berichtsebenen im HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern.
Der Nutzungswert ergibt sich aus den diskontierten erwarteten zukünftigen Cashflows einer zahlungsmittelgenerierenden
Einheit auf Basis der detaillierten Finanzplanung des nächsten Geschäftsjahres und einer
strategischen Fünfjahresplanung, darüber hinausgehende Betrachtungszeiträume berücksichtigen wie im
Vorjahr einen Wachstumsfaktor in Höhe von 0,5 %. Die strategische Fünfjahresplanung orientiert sich im
Wesentlichen an den Kosumerwartungen, dieaus Konjunkturgutachten von Wirtschaftsforschungsinstituten
abgeleitet werden. Darauf aufbauend wird eine detaillierte Finanzplanung für das nächste Geschäftsjahr
erstellt.
Die Diskontierung erfolgt auf Basis eines Durchschnitts von Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC = Weighted
Average Cost of Capital). Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten basiert auf den Renditeerwartungen einer
langfristigen risikolosen Bundesanleihe. Den Fremdkapitalkosten liegen die Finanzierungskosten der von der
HORNBACH-Baumarkt-AG im Geschäftjahr 2004/2005 begebenen zehnjährigen Anleihe zugrunde. Die angewandten
Diskontierungssätze für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten berücksichtigen das
spezifische Eigenkapital und Länderrisiko. Im Geschäftsjahr 2008/2009 betragen die Diskontierungssätze
8,8 % bis 9,2 % (Vj. 8,3 % bis 9,8 %).
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte mit einer zeitlich bestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten
abzüglich kumulierter linearer Abschreibungen und unter Berücksichtigung etwaiger außerplanmäßiger
Wertminderungen bilanziert. Finanzierungskosten, die über den Zeitraum der Herstellung der Nutzungsfähigkeit
eines Vermögenswertes direkt dem Vermögenswert („qualifizierte Vermögenswerte“) zugeordnet werden
können, sind gemäß IAS 23 „Borrowing Costs (revised)“ als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
aktiviert.
Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung nachfolgender wirtschaftlicher
Nutzungsdauern ermittelt:

Immaterielle Vermögenswerte mit einer zeitlich unbestimmten Nutzungsdauer liegen nicht vor.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen einschließlich der Immobilien, die zu Vermietungszwecken gehalten werden, ist zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um kumulierte Abschreibungen bilanziert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt
der erzielbare Betrag („Recoverable Amount“) unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
werden die Sachanlagen außerplanmäßig abgeschrieben. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern
zugrunde:

Haben wesentliche Bestandteile des Sachanlagevermögens unterschiedliche Nutzungsdauern, werden sie als
separate Bestandteile bilanziert und bewertet.
Finanzierungskosten, die im Rahmen der Immobilienentwicklung aufgewendet werden („Bauzeitzinsen“) und
direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von Grundstücken und Gebäuden („qualifizierte Vermögenswerte“)
zugeordnet werden können, werden gemäß IAS 23 „Borrowing Costs (revised)“ als Bestandteil
der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.
Leasingverträge
Gemietete Sachanlagen, die wirtschaftlich als Anlagenkäufe mit langfristiger Finanzierung anzusehen sind
(Finanzierungsleasing), werden in Übereinstimmung mit IAS 17 „Leases“ zu Beginn des Leasingverhältnisses
zu Marktwerten bilanziert, soweit die Barwerte der Leasingzahlungen nicht niedriger sind. Die betreffenden
Vermögenswerte werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit
des Leasingvertrages mit der Abschreibungsmethode, die auch für vergleichbare erworbene bzw. hergestellte
Vermögenswerte Anwendung findet, abgeschrieben. Zudem wird eine entsprechende finanzielle Verbindlichkeit
in Höhe des Marktwertes des Vermögenswertes beziehungsweise des niedrigeren Barwertes der Mindestleasingzahlungen
passiviert.
Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum Nettoveräußerungswert angesetzt.
Als Nettoveräußerungswerte werden dabei die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis
zum Verkauf noch anfallenden Kosten angesetzt. Die Anschaffungskosten der Warenbestände werden aufgrund
von gewogenen Durchschnittspreisen ermittelt. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird berücksichtigt.
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
Grundstücke, Gebäude und andere langfristige Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen, die mit hoher
Wahrscheinlichkeit im nächsten Geschäftsjahr veräußert werden, sind zum Marktwert abzüglich Veräußerungskosten
angesetzt, falls dieser niedriger ist als der Buchwert.
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Bei Konzerngesellschaften der HORNBACH-Baumarkt-AG bestehen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
der jeweiligen Länder Verpflichtungen aus beitragsorientierten und leistungsorientierten Pensionsplänen. Für
leistungsorientierte Pläne werden Rückstellungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit
Credit-Method“) in Übereinstimmung mit IAS 19 „Employee Benefits“ ermittelt. Dieses Verfahren berücksichtigt
bei der Ermittlung der Versorgungsverpflichtung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen neben
den zum Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Ansprüchen auch zukünftige zu erwartende Steigerungen
von Gehältern und Renten. Das Planvermögen wird zu Marktwerten von den Verpflichtungen abgesetzt.
Führt dies im Saldo zu einem Vermögenswert, wird dieser angesetzt, soweit er den Barwert zukünftiger
Beitragsreduzierungen oder Rückzahlungen und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen nicht übersteigt.
Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden nach etwaiger Berücksichtigung von
latenten Steuern ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Für beitragsorientierte Leistungspläne werden die
Beiträge bei Fälligkeit als Aufwand erfasst.
Rückstellungen und abgegrenzte Schulden
Rückstellungen werden für ungewisse Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, wenn diese Verpflichtungen
wahrscheinlich zu einer zukünftigen Vermögensbelastung führen werden. Sie werden unter Berücksichtigung
aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen
verrechnet. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Effekt wesentlich ist, mit ihrem
laufzeitadäquat abgezinsten Barwert angesetzt. Rückstellungen für drohende Verluste werden berücksichtigt,
wenn die vertraglichen Verpflichtungen bei fremdgemieteten Märkten höher sind als der erwartete wirtschaftliche
Nutzen. Bei abgegrenzten Schulden sind der Zeitpunkt und die Höhe der Verpflichtung nicht mehr
ungewiss.
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu finanziellen Vermögenswerten und bei einem
anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Hierzu gehören
einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits gehören hierzu auch derivative Finanzinstrumente
wie Optionen, Termingeschäfte sowie Zins- und Währungsswaps. Marktübliche Käufe und Verkäufe
finanzieller Vermögenswerte werden grundsätzlich um Erfüllungstag, d.h. an dem Tag, an dem der Vermögenswert
geliefert wird, bilanziert. Beim erstmaligen Ansatz werden Finanzinstrumente mit ihren Anschaffungskosten
bewertet. Diese entsprechen dem beizulegenden Zeitwert.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung erloschen oder übertragen sind. Im HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern liegen keine Fälle vor, in denen finanzielle Vermögenswerte
verkauft und weiterhin ganz oder teilweise bilanziert sind („Continuing Involvement“). Finanzielle
Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt sind, d.h. wenn die Verpflichtung beglichen, aufgehoben
oder ausgelaufen ist.
Originäre Finanzinstrumente
In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente der Aktivseite – gemäß IAS 39 „Financial Instruments:
Recognition and Measurement“ – zu Anschaffungskosten oder zu Marktwerten bilanziert. Originäre Finanzinstrumente,die Schulden darstellen, werden zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt („Financial
Liabilities Measured at Amortized Cost“). Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle
Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren, hat der HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern bislang keinen Gebrauch gemacht.
Finanzanlagen werden gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar eingestuft („Available-for-Sale Financial
Assets“). Sie werden zu Marktwerten angesetzt, soweit diese verlässlich ermittelt werden können, ansonsten
zu Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren
Barwerten bilanziert. Bei diesen Posten wird allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen, auf
Erfahrungswerte gestützten Kreditrisiko durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Konkrete
Ausfälle führen zur Ausbuchung der Forderung. Die zum Barwert angesetzten langfristigen Vermögenswerte
unterliegen keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken.
Flüssige Mittel beinhalten Barmittel und kurzfristige Anlagen mit Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.
Diese werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Finanzschulden (Bankdarlehen, Anleihen) werden in Höhe des Darlehensbetrages abzüglich Transaktionskosten
erfasst und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Differenz zum Rückzahlungsbetrag
wird mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Anleihe als Aufwand erfasst. Andere
Schulden werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung von Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken werden derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte
und Zinsswaps eingesetzt. Gemäß den Risikogrundsätzen des Konzerns werden keine derivativen
Finanzinstrumente zu Handelszwecken gehalten. Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz mit
Zugang zu Marktwerten angesetzt. Soweit Transaktionskosten entstehen, werden diese unmittelbar aufwandswirksam
erfasst.
Derivate, die nicht in eine effektive Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden sind, sind zwingend als „zu Handelszwecken gehalten“ einzustufen („Financial Assets/Liabilities Held for Trading“) und werden
damit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Marktwerte von Devisentermingeschäften
(einschließlich der eingebetteten Devisentermingeschäfte) werden auf Basis der Marktbedingungen zum
Bilanzstichtag ermittelt. Der Marktwert von Zinsswaps wird von den Finanzinstituten ermittelt, bei denen
diese abgeschlossen waren. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem „Clean
Price“ und dem „Dirty Price“ unterschieden. Im Unterschied zum „Clean Price“ umfasst der „Dirty Price“ auch
die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten Marktwerte zinstragender Finanzinstrumente entsprechen
dem „Dirty Price“.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Sicherungsgeschäftes klassifiziert der HORNBACH-Baumarkt-AG
Konzern bestimmte Derivate als Sicherung künftiger Cashflows bzw. einer geplanten Transaktion („Cashflow
Hedge“). Marktwertänderungen von Cashflow-Hedgegeschäften, die als effektiv anzusehen sind, werden biszur Erfassung des Ergebnisses aus dem Grundgeschäft unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral
in den Gewinnrücklagen erfasst. Nicht effektive Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst.
Wertminderungen von Vermögenswerten
Für alle Vermögenswerte außer Vorräten, aktiven latenten Steuern und Vermögenswerten, die zu Marktwerten
angesetzt werden, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung
ergeben haben. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, wird eine außerplanmäßige Abschreibung in
der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn die Gründe für die Wertminderung nicht mehr gegeben sind,
erfolgt, außer bei zu Anschaffungskosten bewerteten nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten und bei
Geschäfts- oder Firmenwerten, eine erfolgswirksame Zuschreibung bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten.
Umsatzerlöse
Umsätze aus dem Verkauf von Waren werden im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs erfasst.
Kosten der umgesetzten Handelsware
Die Kosten der umgesetzten Handelsware umfassen, neben direkten Anschaffungskosten für die Handelswaren,
Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle und sonstige bezogene Leistungen sowie Wertberichtigungen
auf Warenbestände.
Mieteinnahmen
Mieteinnahmen werden linear über die Mietdauer vereinnahmt und unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.
Öffentliche Zuwendungen
Öffentliche Zuschüsse, die für angefallene Aufwendungen und zum Zwecke der Unterstützung gewährt wurden,
sind als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zuwendungen für langfristige Vermögenswerte
mindern deren Anschaffungskosten.
Aufwendungen
Mietaufwendungen werden linear über die Laufzeit des Mietvertrages als Aufwand erfasst.
Werbeaufwendungen für Werbespots werden zur reinen Imagewerbung hergestellt und im Wesentlichen
unmittelbar nach Herstellung ausgestrahlt. Die Kosten der Ausstrahlung werden bei Erhalt der Leistung
(Ausstrahlung durch den Sender) aufwandswirksam erfasst.
Aufwendungen für Werbehefte werden bis zur Verteilung abgegrenzt und unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
ausgewiesen.
Zinsaufwendungen und Zinserträge werden entsprechend dem Zeitablauf der Darlehensgewährung bzw. der
Anleihe erfasst.
Der Steueraufwand beinhaltet laufende und latente Steuern, soweit diese nicht auf Sachverhalte entfallen,
die direkt im Eigenkapital verrechnet werden.
Die Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern folgt gemäß IAS 12 der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation voraussichtlich gültigen Steuersatzes.
Für die erwarteten steuerlichen Vorteile aus zukünftig realisierbaren Verlustvorträgen werden aktive latente Steuern angesetzt. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen
Verlustvorträgen, die zu versteuernde temporäre Unterschiede übersteigen, werden nur in dem Maße ausgewiesen,
in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen
ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielen wird.
Für Optionen, die für bestehende Aktienoptionspläne vor dem 7. November 2002 ausgegeben wurden, werden
grundsätzlich keine Aufwendungen für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausübungspreis und dem
Marktwert der Aktien bzw. dem inneren Wert der gewährten Aktienoptionen berücksichtigt, solange die Optionen
nicht ausgeübt werden.
Der Aktienoptionsplan 1999 der HORNBACH-Baumarkt-AG stellt eine anteilsbasierte Vergütung dar, die mit
Eigenkapitalinstrumenten erbracht wird („Equity-settled Share-based Payment“). Für die vierte Tranche des
Aktienoptionsplans, die nach dem 7. November 2002 ausgegeben wurde, wurde der Marktwert der voraussichtlich
wandelbaren Optionen im Ausgabezeitpunkt ermittelt; dieser wird über die Zeit bis zur Unverfallbarkeit
als Aufwand verteilt und entsprechend als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst.
Im Falle des HORNBACH-Phantom-Stock-Plans handelt es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich.
Der Aufwand wird zeitanteilig über die Sperrfrist verteilt. Die zum Bilanzstichtag bestehende
Verpflichtung ist in den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. |