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KONZERNANHANG

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus dem Segment Baumärkte. Weiterhin sind in den Umsatzerlösen Erträge aus der Vermietung von Immobilien in Höhe von T€ 1.020 (Vj. T€ 1.151) ausgewiesen.

Die Umsatzerlöse des Konzerns sind – unterteilt nach Geschäftsbereichen und Regionen – im Rahmen der Segmentberichterstattung dargestellt.

(2) Kosten der umgesetzten Handelsware
Die Kosten der umgesetzten Handelswaren stellen den zur Erzielung des Umsatzes erforderlichen Aufwand dar und setzen sich wie folgt zusammen:

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(3) Filialkosten
Die Filialkosten beinhalten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Bau- und Gartenmärkte stehen. Sie beinhalten im Wesentlichen Personal-, Raum- und Werbekosten sowie Abschreibungen. Weiterhin sind in dieser Position allgemeine Betriebskosten wie Verwaltungsaufwendungen, Transportkosten, Wartung und Instandhaltung sowie Mieten für Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen.

(4) Voreröffnungskosten
Als Voreröffnungskosten werden Kosten, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung und bis zur Eröffnung eines neuen Bau- und Gartenmarktes stehen, ausgewiesen. Die Voreröffnungskosten bestehen im Wesentlichen aus Personalkosten, Verwaltungsaufwand, Raumkosten sowie sonstigen Personalkosten und Abschreibungen.

(5) Verwaltungskosten
In den Verwaltungskosten werden sämtliche Kosten der Verwaltung, die im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Einrichtung von Bau- und Gartenmärkten stehen und diesen nicht direkt zugeordnet werden können, ausgewiesen. Sie beinhalten im Wesentlichen Personalkosten, Rechts- und Beratungskosten, Abschreibungen, Raumkosten sowie übrige Verwaltungsaufwendungen, wie EDV-, Reise- und Kraftfahrzeugkosten.

(6) Sonstiges Ergebnis
Das sonstige Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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Bis zum Geschäftsjahr 2007/2008 wurden die realisierten Kursgewinne und -verluste sowie die Erträge und Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung originärer Forderungen und Verbindlichkeiten im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, wohingegen die Bewertung derivativer Währungssicherungsinstrumente im Finanzergebnis gezeigt wurde. Da diese Ergebniseffekte in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, wird das gesamte Währungsergebnis ab dem Geschäftsjahr 2008/2009 im Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Anmerkung 7). Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Im Geschäftsbericht 2007/2008 wurden sonstige Erträge in Höhe von T€ 35.411 und sonstige Aufwendungen in Höhe von T€ 23.022 berichtet. Darin enthalten waren Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 4.479 und Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 7.412, die nun im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen werden.

Die übrigen Erträge aus operativer Tätigkeit enthalten im Wesentlichen Erträge aus Schadensfällen, sonstige Erträge aus Personalzuschüssen sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen.

Die nicht operativen Erträge des Geschäftsjahres 2008/2009 resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von drei Baumarktimmobilien sowie sonstiger nicht betriebsnotwendiger Grundstücke. Zwei der genannten Baumarktimmobilien wurden im Wege der Veräußerung von Immobiliengesellschaften verkauft. Sämtliche Baumarktimmobilien wurden im Rahmen von Operating Leases langfristig zurückgemietet. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit bestehen Mietverlängerungsoptionen.

Die nicht operativen Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen sowie aus der Veräußerung von Immobilien des Geschäftsjahres 2007/2008 betreffen nicht betrieblich genutzte Vorratsgrundstücke.

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Die übrigen Aufwendungen betreffen unter anderem Verluste aus Schadensfällen, Wertberichtigungen auf Forderungen, Forderungsausfälle sowie für Dienstleistungen entstandene Kosten, die weiterberechnet werden. Die korrespondierenden Erträge sind unter den übrigen Erträgen ausgewiesen.

(7) Finanzergebnis

 

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Im Geschäftsjahr 2008/2009 wird das Währungsergebnis erstmals im Finanzergebnis ausgewiesen. Zuvor wurden die Erträge und Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen im sonstigen Ergebnis gezeigt (siehe hierzu Anmerkung 6). In diesem Zusammenhang wurde die Darstellung des Finanzergebnisses angepasst. Dies hat zur Folge, dass das Zinsergebnis und das übrige Finanzergebnis als Teilergebnisse des Finanzergebnisses gezeigt werden. Das Ergebnis aus der Fair-Value-Bewertung derivativer Finanzinstrumente und das Währungsergebnis werden aufgrund untergeordneter Bedeutung saldiert ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

Aufgrund von IAS 17 „Leases“ werden Finance-Lease-Verträge unter den Sachanlagen und der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil in Höhe von T€ 143 (Vj. T€ 153) unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Nicht im Zinsergebnis ausgewiesen sind Zinsen, die im Rahmen der Immobilienentwicklung zur Finanzierung der Bauphase aufgewendet wurden. Sie beliefen sich im Geschäftsjahr auf T€ 3.495 (Vj. T€ 2.666) und sind als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Sachanlagen aktiviert. Bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten wurde – wie im Vorjahr – der durchschnittliche Finanzierungskostensatz von 5,9 % verwendet.

(Abgegrenzte) Zinszahlungen aus Zinsswaps, die als Sicherungsinstrument in einen Cashflow-Hedge gemäß IAS 39 eingebunden sind, werden pro Swapkontrakt saldiert und entsprechend ihrem Nettoergebnis entweder als Zinsertrag oder -aufwand erfasst.

Das Ergebnis aus der Fair-Value-Bewertung derivativer Finanzinstrumente beinhaltet die Fair-Value-
Bewertung derivativer Währungsinstrumente in Höhe von T€ -303 (Vj. T€ 482) sowie den ineffektiven Teil der Wertänderung eines Zinsswaps in Höhe von T€ -648 (Vj. T€ -648), der als Sicherungsinstrument in einer Hedge-Beziehung gemäß IAS 39 eingesetzt ist.

Das Währungsergebnis setzt sich überwiegend aus realisierten Kursgewinnen in Höhe von T€ 10.090 (Vj. T€ 5.864) und realisierten Kursverlusten in Höhe von T€ 9.323 (Vj. T€ 7.921) zusammen. Weiterhin beinhaltet das Währungsergebnis einen Ertragssaldo aus der Fremdwährungsbewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 450 (Vj. Aufwand: T€ 876).

(8) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

Die deutschen Gesellschaften des HORNBACH-Baumarkt-AG Konzerns unterliegen – wie im Vorjahr – einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von ca. 14 % des Gewerbeertrags. Der Körperschaftsteuersatz für Gewinne beträgt unverändert 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag.

Alle inländischen latenten Steuerpositionen werden – wie im Vorjahr – mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 30 % bewertet. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 16 % bis 31 % (Vj. 16 % bis 30 %).

Der tatsächliche Ertragsteueraufwand von T€ 27.046 (Vj. T€ 9.149) ist um T€ 9.533 niedriger (Vj. T€ 7.580) als der erwartete Steueraufwand von T€ 36.579 (Vj. T€ 16.729), der sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes in Höhe von 30 % (Vj. 30 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.

Für bisher nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von T€ 24.852 (Vj. T€ 26.895) werden aktive latente Steuern angesetzt. Die HORNBACH-Baumarkt-AG geht davon aus, dass die teilweise aus Anlaufverlusten in einzelnen Ländern entstandenen steuerlichen Verlustvorträge vollständig durch zukünftige Gewinne genutzt werden können. Auf Verlustvorträge in Höhe von T€ 8.552 (Vj. T€ 6.886) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da von einer zukünftigen Realisierung nicht ausgegangen wird.

Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 6. Juli 2007 dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zu. Hieraus resultierte eine Steuersatzänderung in Deutschland von bisher rund 38 % auf nunmehr rund 30 %. Aus der Anpassung der bis dahin gebildeten aktiven und passiven latenten Steuern auf den niedrigeren Steuersatz ergab sich im Vorjahr ein Steuerertrag in Höhe von 8,3 Mio. €.

Zusammensetzung des Steuerauwands

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Latente Steuern in Höhe von T€ 1.453 (Vj. T€ -305) wurden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Vom erwarteten zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand ist wie folgt überzuleiten:

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(9) Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 „Earnings per Share“ als Quotient aus dem den Aktionären der HORNBACH-Baumarkt-AG zustehenden Konzernjahresüberschuss und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.

Ergebnis je Aktie

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Die gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stückaktien ergibt sich wie folgt:

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Aufgrund der Aktienoptionspläne (Anmerkung 34) sind potentiell verwässernde Aktien entstanden, diese haben zum Teil Einfluss auf das Ergebnis je Aktie. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt:

Verwässertes Ergebnis je Aktie

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Die gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stückaktien inklusive potentieller Aktien, die verwässernd wirken, ergibt sich wie folgt:

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(10) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Personalaufwand

In den einzelnen Aufwandspositionen sind folgende Personalaufwendungen enthalten:

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In den sozialen Abgaben sind T€ 2.546 (Vj. T€ 3.332) für Altersversorgung berücksichtigt. Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von T€ 21.283 (Vj. T€ 20.827).

Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen sowie fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke:

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Die außerplanmäßigen Abschreibungen des Geschäftsjahres 2008/2009 entfallen – wie im Vorjahr – auf Grundstücke bzw. Anzahlungen auf Grundstücke sowie Gebäude. Die Abschreibungen resultieren im Wesentlichen aus einer Abschreibung auf den zu erwartenden Nettoveräußerungserlös. Zudem wird auf die Anmerkung (12) verwiesen.

Die Abschreibungen sind in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

 

(11) Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich in den Geschäftsjahren 2007/2008 und 2008/2009 wie folgt:

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Die Zugänge bei den Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten betreffen überwiegend den Erwerb von Software-Lizenzen für diverse IT-Projekte. Die Zugänge im Vorjahr betreffen im Wesentlichen Lizenzentgelte für SAP Software zur Erweiterung des bestehenden SAP-Systems sowie Aufwendungen, um die Software in den beabsichtigten nutzungsfähigen Zustand zu versetzen.

Die Abgänge aus dem Vorjahr in Höhe von T€ 1.370 betreffen im Wesentlichen den Abgang von Software sowie ein Nutzungsrecht für ein Grundstück, das im Geschäftsjahr 2007/2008 erworben wurde.

Wesentliche Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen liegen – wie im Vorjahr – nicht vor.

(12) Sachanlagevermögen sowie fremdvermietete Immobilien und Vorratsgrundstücke


Die Sachanlagen haben sich in den Geschäftsjahren 2007/2008 und 2008/2009 wie folgt entwickelt:

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Die Zugänge des Konsolidierungskreises in Höhe von T€ 7.313 im Geschäftsjahr 2008/2009 betreffen den Erwerb der Grundstücksgesellschaft InterCora – invest a.s. Plzen.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 2.246 auf Anzahlungen Grundstücke (T€ 1.296) sowie Gebäude (T€ 950) im Segment Immobilien vorgenommen. Davon entfallen T€ 950 (Vj. T€ 150) auf fremdvermietete Immobilien bzw. noch nicht für eine bestimmte Nutzung vorgesehene Objekte. Im Vorjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 3.592 auf Gebäude (T€ 150), Gebäude im Bau (T€ 1.114) im Segment Immobilien vorgenommen sowie T€ 2.328 auf sonstiges Sachanlagevermögen.

Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen nicht betrieblich genutzte Vermögenswerte sowie Anzahlungen auf geplante Baumarkt-Standorte und resultieren aus der Bewertung von Vermögenswerten, deren Buchwert den Nettoveräußerungspreis übersteigt. Der Nettoveräußerungspreis der Vermögenswerte wurde überwiegend auf Basis von Verkehrswertgutachten bzw. Kaufangeboten ermittelt.

Bezüglich der aktivierten Finanzierungskosten wird auf Anmerkung (7) verwiesen.

Das Immobilienvermögen wird überwiegend von der HORNBACH-Baumarkt-AG und eigens dafür gegründeten Immobiliengesellschaften gehalten.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind für den inländischen Konzernteilbereich überwiegend bei der HORNBACH-Baumarkt-AG und für den ausländischen Konzernteilbereich bei der HORNBACH Baumarkt GmbH, der HORNBACH Baumarkt Luxemburg SARL, der HORNBACH Baumarkt CS spol s.r.o., der HORNBACH Bouwmarkt (Nederland) B.V., der HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG, der HORNBACH-Baumarkt SK spol s.r.o., der HORNBACH Byggmarknad AB und der HORNBACH Centrala SRL bilanziert.

Fremdvermietete Immobilien und noch nicht für eine bestimmte Nutzung vorgesehene Vorratsgrundstücke betreffen im Wesentlichen Einzelhandelsimmobilien an verschiedenen Standorten in Deutschland. Die Mietverträge haben eine Grundmietzeit von 1 bis 15 Jahren und beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen für den Mieter. Die fremdvermieteten Immobilien sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden 33 Jahre zugrunde gelegt.Der Marktwert der fremdvermieteten Immobilien einschließlich der Vorratsgrundstücke beträgt ca. T€ 16.345 (Vj. T€ 12.335). Die Marktwerte wurden in den überwiegenden Fällen von unabhängigen Gutachtern ermittelt. Diese Wertermittlung erfolgt auf Basis der Ertragswerte der einzelnen Liegenschaften auf dem freien Markt. In einigen Fällen werden den Marktwerten vorliegende Kaufangebote zugrunde gelegt.

Die Immobilien dienen zur Besicherung von Bankdarlehen mit eingetragenen Grundpfandrechten in Höhe von T€ 182.837 (Vj. T€ 188.411).

Anlagegegenstände, die dem Konzern im Rahmen eines Finanzierungsleasings zur Verfügung stehen, sind in den bilanzierten Sachanlagen mit T€ 1.496 (Vj. T€ 1.662) enthalten; sie betreffen ein angemietetes Gebäude. Der Finanzierungsleasingvertrag ist über eine Grundmietzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf der Grundmietzeit besteht die Option, den Vertrag mindestens einmal für 5 Jahre zu verlängern. Der Leasinggegenstand dient der Leasingverpflichtung als Sicherheit.

Neben dem Finanzierungsleasingvertrag bestehen im HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern Miet- und Leasingverträge für Baumarkt-Immobilien, die nach ihrem wirtschaftlichen Inhalt als Operating-Leasingverträge zu qualifizieren sind, so dass der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen ist. Die Leasingverträge haben eine unkündbare Grundmietzeit von 15 bis 20 Jahren und in der Regel eine Mietverlängerungs- oder Kaufoption.

Als Mietaufwand exklusive der Nebenkosten aus Operating-Lease-Verträgen wurden im Geschäftsjahr
2008/2009 T€ 127.158 und im Geschäftsjahr 2007/2008 T€ 119.201 erfasst.

Im Vorjahr wurden bei der HORNBACH-Baumarkt-AG Investitionsförderungen in Höhe von T€ 43 in Anspruch genommen. Die Investitionsförderung wurde für den Standort Vilshofen gewährt und betraf mit T€ 1 Außenanlagen sowie mit T€ 42 Betriebs- und Geschäftsausstattung.

(13) Finanzanlagen
Die Finanzanlagen betreffen unverändert mit T€ 1 Minderheitsbeteiligungen an drei österreichischen Enkelgesellschaften der HORNBACH Immobilien AG. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, da verlässliche Marktwerte nicht ermittelt werden können.

(14) Sonstige langfristige Forderungen und Vermögenswerte
Die sonstigen langfristigen Forderungen und Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen eine Restkaufpreisforderung aus einer Sale & Leaseback-Transaktion in Höhe von T€ 5.367 sowie Garantien für Altersteilzeitkontenrückdeckung in Höhe von T€ 2.621 (Vj. T€ 337). Weiterhin enthalten sie Kautionen in Höhe von T€ 2.023 (Vj. T€ 1.824), die zur Sicherung möglicher nachträglicher Kaufpreisminderungsansprüche des Erwerbers geleistet wurden. Die Kautionen haben eine Laufzeit von maximal 13 Jahren. In der Position wird darüber hinaus der Saldo aus dem Marktwert des Planvermögens und dem Barwert der Versorgungsverpflichtung für die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung der Schweiz in Höhe von T€ 836 (Vj. T€ 2.009) ausgewiesen. Einzelheiten hierzu und die Entwicklung sind in Anmerkung (23) dargestellt. Im Vorjahreswert ist zudem eine Anzahlung für ein Grundstück in Höhe von T€ 138 enthalten.

(15) Latente Steuern

Die latenten Steuern ergeben sich aus folgenden Sachverhalten:

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(16) Vorräte

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(17) Forderungen und sonstige Vermögenswerte

 

Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

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Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte beinhalten Warengutschriften, Forderungen gegen Kreditkartengesellschaften sowie Rechnungsabgrenzungsposten.

Für die ausgewiesenen sonstigen Forderungen und Vermögenswerte bestehen – wie im Vorjahr – keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.

Die folgenden Tabellen zeigen eine Analyse der in den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerte. Dabei werden nur die einzelwertberichtigten Forderungen als wertberichtigt bezeichnet. Der HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern berücksichtigt Kreditrisiken zudem durch die Bildung von Portfolio-Wertberichtigungen, welche auf Basis historischer Ausfallraten und Erfahrungen ermittelt werden.

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Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf die übrige Forderungen und Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

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Aus der vollständigen Ausbuchung von Forderungen resultieren Aufwendungen in Höhe von T€ 161
(Vj. T€ 291). Aus dem Eingang bereits ausgebuchter Forderungen sind Erträge in Höhe von T€ 77 (Vj. T€ 135) realisiert.

(18) Flüssige Mittel

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(19) Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
In der Position werden Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im nächsten Geschäftsjahr veräußert werden. Enthalten sind zwei Baumarktimmobilien sowie das Firmenflugzeug. Die Vermögenswerte sind in Höhe von T€ 49.707 dem Segment Immobilien, in Höhe von T€ 1.307 dem Segment Konsolidierung/Sonstiges (Zentralverwaltung) zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurden auf die Vermögenswerte Zuschreibungen in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 120) vorgenommen. Im Vorjahr wurden fünf nicht betrieblich genutzte Grundstücksflächen bzw. Immobilien, eine Baumarktimmobilie sowie die Vermögenswerte und Schulden von drei Immobiliengesellschaften komplett im Segment Immobilien ausgewiesen.

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(20) Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals des HORNBACH-Baumarkt-AG Konzerns ist für das Geschäftsjahr
2008/2009 und das Geschäftjahr 2007/2008 in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt.

Gezeichnetes Kapital
Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurden nach Ausübung von Bezugsrechten aus dem Aktienoptionsplan 1999 insgesamt Stück 55.040 (Vj. 178.900 Stück) neue nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft im Wege einer bedingten Kapitalerhöhung ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um € 165.120,00 (Vj. € 536.700,00) auf nun € 47.220.180,00 (Vj. € 47.055.060,00), eingeteilt in 15.740.060 (Vj. 15.685.020) Stammaktien, erhöht.

Zu dem genehmigten und zu dem bedingten Kapital gelten folgende Bestimmungen:

Das bisherige genehmigte Kapital I und das genehmigte Kapital II mit den Nennbeträgen von bis zu € 7.500.000,00 bzw. € 15.000.000,00 wurde mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 aufgehoben. Durch die Hauptversammlung vom 10. Juli 2008 wurde beschlossen, ein neues genehmigtes Kapital I und ein neues genehmigtes Kapital II unter folgenden Bestimmungen zu schaffen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juli 2013 um bis zu € 7.500.000,00 (Nennbetrag) durch ein-oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien – stimmberechtigte Stammaktien oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht – gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I).

Der Vorstand wird ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juli 2013 um bis zu € 15.000.000,00 (Nennbetrag) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien – stimmberechtigte Stammaktien oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht – gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital II).

Insgesamt besteht damit ein genehmigtes Kapital von € 22.500.000,00; dies entspricht 47,65 % (Vj. 47,82 %) des gegenwärtigen gezeichneten Kapitals.

Die Hauptversammlung vom 26. August 1999 hat die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals im Gesamtnennbetrag von bis zu € 4.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 Stammaktien beschlossen. Dieses dient zur Bedienung des HORNBACH Aktienoptionsplans 1999; Einzelheiten dazu ergeben sich aus Anmerkung (34) (bedingtes Kapital II).

Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurden 55.040 Stück (Vj. 178.900) Optionsrechte auf Aktien mit einem Nennbetrag in Höhe von € 165.120,00 (Vj. € 536.700,00) ausgeübt. Dementsprechend steht zum Bilanzstichtag 28. Februar 2009 noch bedingtes Kapital in Höhe von € 2.411.820,00 (Vj. € 2.576.940,00) zur Verfügung.

Mit Beschluss des Vorstandes vom 1. September 2008 wurden den Arbeitnehmern der HORNBACH-Baumarkt-AG und deren ausländischen Tochtergesellschaften Belegschaftsaktien zu einem Vorzugskurs von € 20,42 pro Aktie angeboten. Insgesamt wurden 10.072 Stück Aktien zu einem durchschnittlichen Kurs von € 35,07 über die Börse erworben und anschließend an Mitarbeiter übertragen. Die Differenz (€ 1,15) zwischen Erwerbskurs und dem Börsenkurs zum Zeitpunkt des Beschlusses wurde in Höhe von T€ 12 im Eigenkapital erfasst. Die Differenz pro Aktie zwischen vergünstigter Abgabe und Börsenkurs (€ 13,50) ist erfolgswirksam berücksichtigt.

Die HORNBACH-Baumarkt-AG veröffentlichte am 20. April 2002 in der Börsen-Zeitung folgende Mitteilung gemäß § 41 Abs. 3 WpHG: Die HORNBACH HOLDING AG, Bornheim, Pfalz, hat uns gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 80,29 % der Stimmrechte an der HORNBACH-Baumarkt-AG zustanden. Dabei handelte es sich ausschließlich um eigene Stimmrechte.

Die HORNBACH-Baumarkt-AG veröffentlichte am 16. August 2002 in der Börsen-Zeitung folgende Mitteilung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG: Die HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH, Annweiler am Trifels, hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH Baumarkt AG am 6. August 2002 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nun 80,29 % beträgt. Dabei handelte es sich ausschließlich um nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnende Stimmrechte.

Ferner veröffentlichte die HORNBACH-Baumarkt-AG am 16. Oktober 2002 in der Börsen-Zeitung folgende Mitteilung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG: Kingfisher plc., London/Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH-Baumarkt-AG, Bornheim bei Landau/Pfalz, am 11. Oktober 2002 die Schwelle von 5 % überschritten hat. Kingfisher plc. stehen nun rund 5,5 % (826.924 Stück Stammaktien) der Stimmrechte unserer Gesellschaft zu. Dabei handelt es sich ausschließlich um eigene Stimmrechte. Vor dem Erwerb der 826.924 Stimmrechte hielt Kingfisher keinerlei Stimmrechte der HORNBACH-Baumarkt-AG.

Die HORNBACH-Baumarkt-AG veröffentlichte am 30. Mai 2003 in der Börsen-Zeitung folgende Mitteilung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG: Platinum Asset Management ltd., Sydney/Australien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH-Baumarkt-AG, Bornheim bei Landau/Pfalz, am 27. Mai 2003 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nun rund 5,51 % beträgt.Dabei handelt es sich ausschließlich um eigene Stimmrechte.

Die HORNBACH-Baumarkt-AG veröffentlichte am 14. Juni 2007 auf elektronischem Wege folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung: Die Eijsvogel Finance Limited, 3 Sheldon Square, London W2 6PX, Großbritannien, hat uns am 14. Juni 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Eijsvogel Finance Limited an der HORNBACH-Baumarkt-AG (ISIN DE0006084403) am 12. Juni 2007 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,33 % (826.924 Stimmrechte) beträgt.

Gewinnrücklagen
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um die „gesetzliche Rücklage“, um „andere Gewinnrücklagen“ sowie kumulierte Gewinne. Von den Gewinnrücklagen der HORNBACH-Baumarkt-AG sind unverändert € 1.022.583,76 gesetzliche Rücklagen.

Die anderen Gewinnrücklagen der HORNBACH-Baumarkt-AG haben sich im Geschäftsjahr 2008/2009 wie folgt entwickelt:

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In den Gewinnrücklagen sind Unterschiede aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 6.653 (Vj. T€ 9.744) enthalten.

Angaben zum Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement der HORNBACH-Baumarkt-AG verfolgt das Ziel langfristig eine angemessene Eigenkapitalausstattung aufrecht zu erhalten. Die Eigenkapitalquote wird als eine wichtige Kenngröße gegenüber den Investoren, Analysten, Banken und Ratingagenturen angesehen. Dabei sollen einerseits die gesetzten Wachstumsziele unter Wahrung gesunder Finanzierungsstrukturen und einer stabilen Dividendenpolitik erreicht werden, andererseits sollen langfristig die Ratingkennzahlen verbessert werden. Als Instrument des Kapitalmanagements wird unter anderem ein aktives Fremdkapitalmanagement betrieben.

Gegenüber einigen Fremdkapitalgebern bestehen Verpflichtungsvereinbarungen (Covenants), die unter anderem eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 % fordern. Im Rahmen des internen Risikomanagements werden monatlich Eigenkapitalquote, Zinsdeckungsgrad, dynamischer Verschuldungsgrad sowie Unternehmensliquidität (flüssige Mittel plus freie bestätigte Kreditlinien) überwacht. Quartalsweise werden weitere Kennzahlen berechnet. Bei Unterschreitung bestimmter Sollgrößen werden frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen. Während des Geschäftsjahres 2008/2009 wurden die Verpflichtungen stets eingehalten, die Eigenkapitalquote beträgt zum 28. Februar 2009 41,5 % (Vj. 38,2 %).

Während des Geschäftsjahres ergaben sich keine Änderungen in der Vorgehensweise bezüglich des Eigenkapitalmanagements.

(21) Ausschüttungsfähige Gewinne und Dividenden
Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf den Bilanzgewinn der HORNBACH-Baumarkt-AG, der gemäß deutschem Handelsrecht ermittelt wird.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der HORNBACH-Baumarkt-AG schlagen der Hauptversammlung vor, nach Einstellung von €26.400.000,00 in andere Gewinnrücklagen den zum 28. Februar 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn der HORNBACH-Baumarkt-AG in Höhe von € 26.495.590,05 wie folgt zu verwenden:

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(22) Finanzschulden
Die Summe der kurz- und langfristigen Finanzschulden setzt sich wie folgt zusammen:

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Die HORNBACH-Baumarkt-AG hat im November 2004 am europäischen Kapitalmarkt für Unternehmensanleihen ein über zehn Jahre laufendes Papier in Höhe von 250 Mio. € mit einem Zinscoupon von 6,125 % platziert. Die mit der Unternehmensanleihe entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt T€ 10.714 werden nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit von 10 Jahren verteilt. Die Anleihe ist an die Einhaltung bankenüblicher bindender Verpflichtungen (Covenants), wie beispielsweise EBITDA zu Zinsaufwand, geknüpft. Die Nichteinhaltung der Deckungsrelationen bzw. sonstigen Verpflichtungen im Anleihevertrag kann die Pflicht zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe zur Folge haben. Die Einhaltung der Covenants wird im Rahmen des internen Risikomanagements monatlich überwacht. Sofern gewisse Sollgrößen verfehlt werden, werden frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen. Die Gesellschaft hat bisher alle Verpflichtungen eingehalten.

Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2009 bestehen kurzfristige Finanzschulden (bis 1 Jahr) in Höhe von
35,4 Mio. €. Diese resultieren aus kurzfristigen Finanzierungen (7,0 Mio. €), Zinsrückstellungen (6,2 Mio. €), dem kurzfristig fälligen Anteil langfristiger Finanzierungen (18,4 Mio. €) sowie aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente (3,8 Mio. €).

Als Sicherheiten zu Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind T€ 182.837 (Vj. T€ 188.411) Grundpfandrechte bestellt worden. In der Berichtsperiode wurden keine vertraglichen Verpflichtungen verletzt.

Im Geschäftsjahr 2006/2007 wurden diverse bilaterale Kreditlinien des HORNBACH-Baumarkt-AG Konzerns zu einer syndizierten Kreditlinie der HORNBACH-Baumarkt-AG in Höhe von 200,0 Mio. € und einer Laufzeit von 5 Jahren, mit zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr, zusammengefasst. Nach der bereits im Geschäftsjahr 2007/2008 erfolgten einstimmigen Zustimmung für die erste Verlängerungsoption wurde im Geschäftsjahr 2008/2009 auch die zweite Prolongationsmöglichkeit von allen beteiligten Banken wahrgenommen. Das aktuelle Endfälligkeitsdatum der Kreditlinie ist der 26.6.2013. Die einzuhaltenden Verpflichtungen (Covenants), wie zum Beispiel EBITDA zu Zinsaufwand, entsprechen im Wesentlichen den Verpflichtungen aus der 2004 begebenen Anleihe und wurden stets eingehalten.

Im HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern bestehen zum 28. Februar 2009 insgesamt Kreditlinien in Höhe von 313,8 Mio. € (Vj. 319,4 Mio. €). Die ungenutzten Kreditlinien belaufen sich auf 306,2 Mio. € (Vj. 317,5 Mio. €). Des Weiteren steht der HORNBACH-Baumarkt-AG eine Kreditlinie für Importakkreditive in Höhe von 20,0 Mio. USD (Vj. 15,0 Mio. USD) zur Verfügung, diese wurde zum Bilanzstichtag voll ausgenutzt (Vj. 4,4 Mio. USD).

Neben den zu üblichen Marktkonditionen bestehenden Kontokorrentverbindlichkeiten sowie der in 2004/2005 begebenen Anleihe bestehen mittel- und langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Diese sind überwiegend festverzinslich und setzen sich wie folgt zusammen:

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Die variabel verzinslichen, geswapten Darlehen sind mit dem 3-Monats Eurolibor, dem 3-Monats Euribor sowie dem 6-Monats Euribor verzinslich. Die Marge der Swaps beträgt 0,45 bis 1,5 (Vj. 0,45 bis 1,5) Basispunkte.

Überleitung der zukünftigen Leasingzahlungen zu den Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen:

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(23) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Im HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften einzelner Länder Verpflichtungen aus leistungsorientierten und beitragsorientierten Pensionsplänen.

Versorgungszusagen in den Niederlanden wurden wie beitragsorientierte Pläne bilanziert, da für diese Pläne die erforderlichen Informationen, um sie wie leistungsorientierte Pläne zu bilanzieren, nicht vorliegen.

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen („Defined Contribution Plans“) bestehen über die Beiträge hinaus für den HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern keine weiteren Verpflichtungen. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr 2008/2009 T€ 31.026 (Vj. T€ 30.140).

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen („Defined Benefit Plans“) wird zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden. Im HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern existiert ausschließlich ein fondsfinanzierter Versorgungsplan, der über einen externen Versorgungsträger finanziert ist. Dieser Versorgungsplan besteht aufgrund gesetzlicher Vorschriften in der Schweiz und gewährt Alters-, Invaliditäts- sowie Todesfallleistungen. Der Arbeitnehmer übernimmt zu 35 % der für die Sparguthaben zu bezahlenden Prämien sowie weitere fest umschriebene Kosten. Die restlichen Kosten werden durch den Arbeitgeber getragen. Die Risiko- und Kostenprämien werden von der Versicherung individuell berechnet und jährlich neu festgelegt.

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Das Planvermögen setzte sich zum Stichtag wie folgt zusammen:

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Veränderung der Versorgungsverpflichtung

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Veränderung des Planvermögens

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Die ergebniswirksam erfassten Beträge sind in den Personalkosten der folgenden Funktionsbereiche der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:

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Für das Geschäftsjahr 2009/2010 werden Beitragszahlungen in Höhe von 1,0 Mio. € erwartet.

Aus der Änderung der Berechnungsparameter zur Ermittlung des Barwertes der Versorgungsverpflichtung und des Marktwertes des Planvermögens können sich versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ergeben. Diese Veränderungen werden mit der darauf entfallenden latenten Steuer direkt im Eigenkapital erfasst.

Die im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste (vor latenten Steuern) haben sich wie folgt entwickelt:

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Zur Berechnung wurden folgende versicherungsmathematische Annahmen verwendet:

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Die historische Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

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(24) Sonstige langfristige Schulden
Die sonstigen langfristigen Schulden betreffen im Wesentlichen langfristige Rückstellungen. Diese beinhalten Personalrückstellungen, Rückstellungen für vertraglich übernommene Instandhaltungsverpflichtungen für Dach und Fach sowie eine aufgrund gesetzlicher Vorschriften gebildete Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

Die langfristigen Personalrückstellungen bestehen hauptsächlich für Altersteilzeit sowie für nach gesetzlichen Regelungen in Österreich zu bildende potenzielle Ansprüche von Mitarbeitern im Falle deren eventuellen Ausscheidens aus dem Unternehmen.

Die Rückstellungen für Altersteilzeit betreffen im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2005/2006 und 2006/2007 von der HORNBACH-Baumarkt-AG abgeschlossenen Altersteilzeitverträge. Die Altersteilzeit-Arbeit wird im Rahmen des so genannten Blockmodells geleistet. Für den bis zum Bilanzstichtag entstandenen Erfüllungsrückstand sowie für die Aufstockungszahlungen sind Rückstellungen in Höhe von T€ 8.039 (Vj. T€ 7.673) gebildet. Die Berechnung der Rückstellungen ist von einem Gutachter unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G, Heubeck-Richttafeln-GmbH, und einem Abzinsungssatz in Höhe von 5,6 % p. a. (Vj. 5,5 %) ermittelt. Zudem sind für Altersteilzeitverpflichtungen in Österreich T€ 67 (Vj. T€ 52) zurückgestellt.

Die Position beinhaltet zudem einen Rechnungsabgrenzungsposten, der für von der HORNBACH Immobilien AG gezahlte Beträge zum Ausgleich der Nachteile gebildet worden ist, die die HORNBACH-Baumarkt-AG aus der Auflösung bestehender Mietverträge und dem Abschluss neuer Mietverträge mit erhöhtem Mietzins und der Übernahme von Instandhaltungsaufwendungen erleidet. Der so entstandene Rechnungsabgrenzungsposten wird über die Restlaufzeit der ursprünglichen Mietverhältnisse von 18 Jahren ergebniswirksam vereinnahmt.

(25) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten

 

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Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im üblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.

Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern enthalten die Beträge, für die die Konzerngesellschaften Steuerschuldner sind. Als Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sind insbesondere die noch abzuführenden Beiträge an Sozialversicherungsträger enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten umfassen neben den zuvor genannten Beträgen im Wesentlichen Kautionen und Pfandgelder, noch nicht eingelöste Warengutscheine, Verbindlichkeiten aus der Entgeltabrechnung mit den Mitarbeitern sowie Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen.

(26) Forderungen und Schulden aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Forderungen und Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen laufende Steuerschulden/-forderungen, Steuern aus einer im Geschäftsjahr 2007/2008 durchgeführten steuerlichen Außenprüfung sowie Steuern aus früheren Geschäftsjahren. Laufende Ertragsteuerrückstellungen werden – vorausgesetzt, sie bestehen in demselben Steuerhoheitsgebiet und sind hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig – mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert. Die Steuerrückstellungen für laufende Ertragsteuern betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer.

Potenzielle Steuernachforderungen aus der abgeschlossenen Betriebsprüfung in Höhe von T€ 1.417 (Vj. T€ 1.417) wurden nicht zurückgestellt, da die Gesellschaft gegebenenfalls den Klageweg beschreitet.

Am 13. Dezember 2006 trat das „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)“ in Kraft. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Erstattung von Körperschaftsteuerguthaben, die infolge es früher anzuwendenden Körperschaftsteuerrechts aus der Thesaurierung von Gewinnen entstanden waren, nicht mehr an eine Gewinnausschüttung zu knüpfen. Das Körperschaftsteuerguthaben wurde letztmalig auf den 31. Dezember 2006 ermittelt und wird anschließend in zehn gleichen Jahresbeträgen, beginnend ab 2008, jeweils zum 30. September ausgezahlt. Im HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern bestehen auf den letztmaligen Ermittlungsstichtag nach § 37 KStG von ursprünglich 12,2 Mio. € noch Körperschaftsteuererstattungsansprüche in Höhe von 9,7 Mio. €, die mit einem Barwert von 8,3 Mio. € (Vj. 10,0 Mio. €) als langfristige und kurzfristige Steuerforderung aktiviert sind.

Hinsichtlich der unter einem gesonderten Posten passivierten latenten Steuern wird auf die Ausführungen unter Anmerkung (15) verwiesen.

(27) Sonstige Rückstellungen und abgegrenzte Schulden
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen und abgegrenzten Schulden im Geschäftsjahr 2008/2009:

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Die übrigen sonstigen kurzfristigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für belastende Verträge und Prozessrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den langfristigen Rückstellungen wird auf die Ausführungen unter Anmerkung (24) verwiesen.

Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen die Abgrenzung für Grund- und Lohnsteuer.

Die abgegrenzten Schulden für Personalverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Resturlaubsansprüche, Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mitarbeiterprämien sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe.

Die übrigen abgegrenzten Schulden betreffen insbesondere Kosten für Gas, Wasser und Strom sowie Jahresabschluss-und Rechtsberatungskosten.

Sonstige Erläuterungen

(28) Haftungsverhältnisse
Zum 28. Februar 2009 bestehen – wie im Vorjahr – keine Haftungsverhältnisse.

(29) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualforderungen

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Bei den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- und Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um solche Mietverträge, bei denen die Unternehmen des HORNBACH-Baumarkt-AG Konzerns nach den IFRS-Vorschriften nicht der wirtschaftliche Eigentümer der gemieteten Vermögenswerte sind (Operating Lease). Mietverträge bestehen im Wesentlichen für Baumärkte im In-und Ausland. Die Laufzeit der Mietverträge beträgt zwischen 15 und 20 Jahren, mit anschließenden Mietverlängerungsoptionen zu Marktwerten. Es bestehen Mietanpassungsklauseln.

Weiterhin bestehen aus Sanierungsverpflichtungen an einem im Rahmen von Sale & Leaseback gemieteten Bau- und Gartenmarkt Regressansprüche in Höhe von ca. 3,0 Mio. €, deren Durchsetzbarkeit wahrscheinlich ist.

(30) Zukünftige Erlöse aus Miet- und Pachtverträgen

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Die Mieterträge resultieren aus vermieteten Einzelhandelsimmobilien. Die Mietverträge haben überwiegend eine Laufzeit zwischen 5 und 15 Jahren.

Für Mietverträge mit unbestimmter Vertragsdauer werden Mieterträge lediglich bis einem Jahr ausgewiesen.

Für fremdvermietete Objekte sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von T€ 358 (Vj. T€ 402) angefallen.

(31) Rechtsstreitigkeiten
Die HORNBACH-Baumarkt-AG geht nicht davon aus, dass sie oder eine ihrer Konzern-Gesellschaften an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt sind, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten. Daneben sind für eventuelle finanzielle Belastungen aus anderen Gerichts- oder Schiedsverfahren bei der jeweiligen Konzern-Gesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet worden bzw. werden entsprechend ausreichende Versicherungsleistungen erwartet. Derartige Belastungen werden daher voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Lage des Konzerns haben.

(32) Ergänzende Angaben zu den Finanzinstrumenten

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der Finanzinstrumente pro Bewertungskategorie des IAS 39 sowie deren Fair Values aufgegliedert nach den Klassen der Bilanz:

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Die flüssigen Mittel, die zur Veräußerung vorgesehenen finanziellen Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen und Schulden, die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die abgegrenzten Schulden sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value).

Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anleihe entspricht dem Nominalwert multipliziert mit dem Kurswert zum Bilanzstichtag.

Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus Finanzierungsleasingverträgen werden als Barwerte ermittelt.

Die Barwerte finanzieller Vermögenswerte und Schulden wurden anhand des aktuellen Kapitalmarktzinses unter Berücksichtigung der Restlaufzeitstruktur und der jeweiligen Kreditmarge ermittelt.

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Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie „Financial Instruments Held for Trading“ resultiert aus der erfolgswirksamen Fair-Value-Bewertung derivativer Finanzinstrumente. Die Nettoergebnisse der Bewertungskategorien „Loans and Receivables“ sowie der „Financial Liabilities Measured at Amortized Cost“ betreffen Währungsumrechnungseffekte, Abgangserfolge und Wertberichtigungen.

(33) Risikomanagement und Finanzderivate

Grundsätze des Risikomanagements
Der HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Finanztransaktionen insbesondere Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen.

Ziel des Risikomanagements ist es daher, diese Marktrisiken durch geeignete finanzmarktorientierte Absicherungsaktivitäten zu minimieren. Zum Erreichen dieses Ziels werden derivative Finanzinstrumente zur Begrenzung von Zinsänderungs- und Währungsrisiken eingesetzt. Grundsätzlich werden allerdings nur Risiken abgesichert, die bedeutende Auswirkungen auf das Finanzergebnis haben.

Entscheidungen hierzu dürfen nur unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben des Finanzvorstandes getroffen werden. Dabei steht die Absicherung der Zinsänderungs-und Währungsrisiken im Mittelpunkt. Es besteht ferner ein Verbot von Finanzgeschäften zu spekulativen Handelszwecken. Bestimmte Transaktionen bedürfen darüber hinaus der vorherigen Genehmigung durch den Aufsichtsrat.

Eine regelmäßige Kontrolle und Überwachung der laufenden und zukünftigen Zinsbelastung und des benötigten Devisenbedarfs des Gesamtkonzerns wird durch die Abteilung Treasury durchgeführt. Der Vorstand wird regelmäßig darüber informiert.

Marktrisiken
Zur Darstellung der Marktrisiken verlangt IFRS 7.40 „Financial Instruments: Disclosures“, dass anhand von Sensitivitätsanalysen die hypothetischen Auswirkungen auf den Gewinn und Verlust sowie auf das Eigenkapital gezeigt werden, die sich ergeben hätten, wenn Änderungen der relevanten Risikovariablen (z. B. Marktzinssätze oder Wechselkurse) eingetreten wären, die zum Bilanzstichtag nach vernünftigem Ermessen möglich gewesen wären. Die Marktrisiken des HORNBACH-Baumarkt-AG Konzerns bestehen aus Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken. Andere Preisrisiken bestehen nicht.

Währungsrisiko
Währungsrisiken, d. h. potenzielle Wertminderungen eines Finanzinstruments oder künftiger Cashflows aufgrund von Änderungen des Wechselkurses, bestehen insbesondere dort, wo monetäre Finanzinstrumente, wie z. B. Forderungen oder Schulden, in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Die Währungsrisiken des HORNBACH-Baumarkt-AG Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Finanzierungsmaßnahmen und der operativen Geschäftstätigkeit. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung (Translation) stellen kein Währungsrisiko im Sinne des IFRS 7 dar.

Die Konzerngesellschaften werden weitgehend durch externe Finanzierungsmaßnahmen in der funktionalen Währung der entsprechenden Konzerngesellschaft finanziert (Natural Hedging). Daneben bestehen konzerninterne Darlehen in EUR, welche bei Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung vom EUR abweicht, zu Fremdwährungsrisiken führen. Diese Risiken werden grundsätzlich nicht abgesichert.

Im HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern bestehen in der operativen Geschäftstätigkeit Fremdwährungsrisiken im Wesentlichen im Zusammenhang mit Wareneinkäufen in Fernost in USD sowie aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die grundsätzlich in EUR abgewickelt werden. Das USD-Währungsrisiko wird durch Devisentermingeschäfte und USD-Festgelder abgesichert.

Unter Berücksichtigung von Sicherungsmaßnahmen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen folgende offenen Fremdwährungspositionen:

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Für die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse der Währungsrisiken wird unterstellt, dass der
Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Wenn der Euro am Bilanzstichtag gegenüber den wesentlichen im Konzern vertretenen Währungen um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 6.390 (Vj. T€ 4.353) niedriger gewesen. Wäre umgekehrt der Euro am Bilanzstichtag gegenüber den wesentlichen im Konzern vertretenen Währungen um 10 % abgewertet gewesen, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 6.390 (Vj. T€ 4.353) höher gewesen. Die hypothetische Ergebnisauswirkung von T€ +6.390 (Vj. T€ +4.353) ergibt sich aus folgenden Sensitivitäten: EUR/CHF T€ -4.135 (Vj. T€ 2.674), EUR/SEK T€ -2.403 (Vj. T€ 1.111), EUR/RON T€ -1.455 (Vj. T€ 1.024), EUR/CZK T€ 961 (Vj. T€-610), EUR/USD T€ 642 (Vj. T€ 269) und EUR/SKK T€ 0 (Vj. T€ -115).

Zinsänderungsrisiko
Zum Jahresende finanzierte sich der Konzern hauptsächlich durch eine EUR-Anleihe in Höhe von nominal T€ 250.000 sowie durch ein unbesichertes Schuldscheindarlehen in Höhe von nominal T€ 80.000. Weiterhin bestehen langfristige festverzinsliche EUR-Darlehen in Höhe von T€ 78.790 (Vj. T€ 94.395) und langfristige CZK-Darlehen in Höhe von T€ 21.527 (Vj. T€ 29.478). Die wesentlichen langfristigen variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten wurden durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten in festverzinsliche Finanzschulden transformiert.

Der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse liegen folgende Annahmen zu Grunde:

Bei festverzinslichen originären Finanzinstrumenten wirken sich Marktzinssatzänderungen nur dann auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder das Eigenkapital aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Somit unterliegen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete originäre Finanzinstrumente keinem Zinsänderungsrisiko gemäß IFRS 7. Dazu zählen auch die ursprünglich variabel verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten, die im Rahmen eines Cashflow-Hedges in festverzinsliche Finanzschulden transformiert wurden.

Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die im Rahmen eines Cashflow-Hedges zur Absicherung variabel verzinslicher originärer Finanzinstrumente designiert wurden, wirken sich auf die Hedging-Reserve im Eigenkapital aus und werden daher in der eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsanalyse berücksichtigt.

Marktzinssatzänderungen von variabel verzinslichen originären Finanzinstrumenten wirken sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus und werden daher in der Sensititivitätsanalyse berücksichtigt.

Für die Sensitivitätsanalyse der Zinsänderungsrisiken wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Es wird von einer parallelen Verschiebung der Zinsstrukturkurve ausgegangen.

Wenn das Marktzinsniveau am Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 2.001 (Vj. T€ 1.475) und das Eigenkapital um T€ 2.538 (Vj. T€ 3.267) höher gewesen. Wenn umgekehrt das Marktzinsniveau am Bilanzstichtag um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis vor Steuern um T€ 2.001 (Vj. T€ 1.475) und das Eigenkapital um T€ 2.660 (Vj. T€ 3.445) niedriger gewesen.

Kreditrisiko
Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine Vertragspartei ihre bei Abschluss eines Finanzinstruments vertraglich zugesagten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht erfüllt. Das Kreditrisiko des Konzerns ist insofern eng begrenzt, als Finanzanlagen und derivative Finanzinstrumente möglichst nur mit Vertragsparteien guter Bonität getätigt werden. Weiterhin werden Geschäfte mit einzelnen Vertragspartnern jeweils auf ein Limit begrenzt. Das Risiko von Forderungsausfällen im operativen Bereich ist aufgrund des Handelsformats (cash & carry) bereits erheblich reduziert. Das maximale Kreditrisiko entspricht den Buchwerten der finanziellen Aktiva.

Liquiditätsrisiko
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten.

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Einbezogen wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag im Bestand waren. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Die variablen Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der am Bilanzstichtag geltenden Zinssätze ermittelt. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet.

Bezüglich der Steuerung des Liquiditätsrisikos verweisen wird auf Anmerkung (22).

Sicherungsmaßnahmen
Hedgegeschäfte dienen der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken, die mit einem Grundgeschäft verbunden sind.

Cashflow-Hedge - Zinsänderungsrisiko
Für wesentliche variabel verzinsliche langfristige Finanzschulden werden zur Absicherung des Zinsniveaus Payer-Zinsswaps abgeschlossen, durch die variable Darlehenszinsen in feste Zinssätze transformiert werden. Bonitätsrisiken werden nicht abgesichert.

Zum Geschäftsjahresende 2008/2009 bestand im Konzern ein Volumen an Zinsswaps in Höhe von T€ 107.987 (Vj. T€ 111.598), mit dem eine Transformation von variabler in feste Zinsbindung erreicht wurde. Der Marktwert der Zinsswaps beträgt zum 28. Februar 2009 T€ -3.650 (Vj. T€ 990) und ist mit T€ 0 (Vj. T€ 1.998) unter den sonstigen Vermögenswerten und mit T€ 3.650 (Vj. T€ 1.008) unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Laufzeiten der Zinsswaps sind mit den Laufzeiten der Darlehen abgestimmt. Sämtliche Zinsswapserfüllen zum 28. Februar 2009 die Voraussetzungen zum Hedge Accounting. Die Marktwertänderungen werden im Eigenkapital in der Hedging-Reserve erfasst.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglichen Fälligkeiten der Zahlungen, d.h. wann das Grundgeschäft erfolgswirksam wird:

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Die Anforderung des IAS 39 an die Anwendung des Hedge Accountings erfüllt der HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern, indem bereits zu Beginn einer Sicherungsmaßnahme die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten derivativen Finanzinstrument und dem Grundgeschäft sowie das Ziel und die Strategie der Absicherung dokumentiert werden. Dazu zählt auch die Einschätzung der Effektivität der eingesetzten Sicherungsinstrumente. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird prospektiv mit der Critical-Terms-Match-Methode durchgeführt. Die retrospektive Effektivität wird zu jedem Bilanzstichtag unter Anwendung der Dollar-Offset-Methode ermittelt. Als Grundgeschäft dient ein hypothetisches Derivat. Eine Sicherungsbeziehung wird dann als effektiv bezeichnet, wenn sich die Wertänderungen des Sicherungsinstruments und des hypothetischen Derivats zu 80-125 % kompensieren. Sobald eine Sicherungsbeziehung ineffektiv wird, wird diese umgehend aufgelöst.

Sonstige Sicherungsmaßnahmen - Währungsrisiko
Der HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern führt zudem auch Sicherungsmaßnahmen durch, die nicht die Anforderungen des IAS 39 zum Hedge-Accounting erfüllen, jedoch nach den Grundsätzen des Risikomanagements effektiv zur Sicherung des finanziellen Risikos beitragen. Der HORNBACH-Baumarkt-AG Konzern sichert beispielsweise das Währungsrisiko ausgewählter (geplanter) Transaktionen einschließlich der gegebenenfalls aus solchen Transaktionen resultierenden eingebetteten Fremdwährungsderivate, wie z. B. aus dem Kauf von Waren in Fernost in USD, durch Devisentermingeschäfte oder die Anlage von Fremdwährungs-Festgeldern in Form von Makro-Hedges ab.

Der Marktwert der Devisentermingeschäfte einschließlich der eingebetteten Devisentermingeschäfte beträgt zum 28. Februar 2009 T€ 57 (Vj. T€ 361) und ist mit T€ 254(Vj. T€ 489) unter den sonstigen Vermögenswerten sowie mit T€ 197 (Vj. T€ 128) unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Fair-Value-Hedges und Net-Investment-in-a-Foreign-Operation-Hedges werden bisher nicht vorgenommen.

Derivate
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die zum Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente mit ihren Nominal- und Marktwerten. Dabei werden die Werte gegenläufiger Transaktionen wie Devisenterminkäufe bzw. -verkäufe saldiert dargestellt. In der Zeile Nominalwerte werden Nominalwertsummen ohne Aufrechnung gegenläufiger Transaktionen ausgewiesen.

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(34) Aktienoptionspläne

Aktienoptionsplan 1999
Die Hauptversammlung der HORNBACH-Baumarkt-AG vom 26. August 1999 hat einen Aktienoptionsplan mit folgenden Eckpunkten beschlossen:

Bezugsberechtigte
Während der Laufzeit des Aktienoptionsplanes von vier Jahren werden maximal 1.500.000 Bezugsrechte ausgegeben. Davon können maximal entfallen auf:

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Tranchen, Erwerbszeiträume
Während der Laufzeit werden vier jährliche Tranchen ausgegeben. Dies erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Gesellschaft für jeweils das dritte Quartal des Geschäftsjahres. Ausgabetag der Tranchen ist dabei jeweils der Tag der entsprechenden Beschlussfassung über die Ausgabe durch Vorstand bzw. Aufsichtsrat.

Wartezeit, Ausübungszeitraum
Die Wartezeit beträgt zwei Jahre ab jeweiliger Tranchenausgabe. Nach Ablauf von zwei Jahren können höchstens 20 % und danach jährlich bis zum Ablauf von sechs Jahren weitere 20 % (jeweils maximal) ausgeübt werden. Das Ende des Ausübungszeitraums liegt sieben Jahre nach Ausgabe der letzten Tranche. Eine Ausübung ist letztmalig nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Gesellschaft für das dritte Quartal 2009/2010 möglich.

Bezugspreis
Der Bezugspreis ergibt sich aus dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Präsenzhandel der Frankfurter Börse während der dem Ausgabetag des Bezugsrechtes vorangehenden zehn Handelstage.

Ausübungshürde, Ausübungsfenster
Zur Ausübung der Bezugsrechte bedarf es innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor der Ausübung des Erreichens der Ausübungshürde. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der Aktienkurs der HORNBACH-Baumarkt-AG im Präsenzhandel den Bezugspreis, der je nach Tranche zwischen € 22,25 und € 29,86 liegt, um mindestens 30 % übersteigt.

Weiterhin dürfen Bezugsrechte nur innerhalb des Monats nach Veröffentlichung der Quartalsergebnisse oder vorläufiger Umsatz- und Ergebniszahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres ausgeübt werden („Ausübungsfenster“), wobei Einschränkungen aus allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere des Wertpapierhandelsgesetzes, zu beachten sind.

Nichtübertragbarkeit, Anstellungsverhältnis
Die Bezugsrechte sind nicht übertragbar und nicht durch Dritte ausübbar, jedoch an Ehefrau, Ehemann oder Kinder des Bezugsberechtigten vererbbar. Zur Ausübung der Bezugsrechte bedarf es im Ausübungszeitpunkt grundsätzlich eines ungekündigten Anstellungsverhältnisses; im Jahr nach Kündigung oder Aufhebung des Anstellungsverhältnisses kann die Gestattung der Ausübung vorgesehen werden.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurden – wie im Vorjahr – wegen Ablauf des Erwerbszeitraums keine Bezugsrechte mehr ausgegeben.

Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2008/2009 gewandelten Optionen sowie ausgeschiedener und gewechselter Bezugsberechtigter ergibt sich folgender Gesamtbestand der ausgegebenen Bezugsrechte:

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Die Aktienoptionen wurden im Geschäftsjahr mit einem gewichteten durchschnittlichen Preis in Höhe von € 24,25 (Vj. € 25,51) gewandelt.

Die vierte Tranche des Aktienoptionsplans 1999 wurde gemäß dem Standard IFRS 2 „Share-based Payment“ bewertet und bilanziert. Für die im Geschäftsjahr 2002/2003 ausgegebene vierte Tranche der Optionen ergab sich ein rechnerischer Wert in Höhe von € 3,89 pro Aktienoption. Die Wertberechnung basierte auf Rechenmodellen zur Ermittlung von Optionspreisen für frei handelbare europäische Optionen (OTCOptionen). In der Optionspreisermittlung wurde ein angemessener Abschlag für die Ausübungshürde und das Ausübungsfenster berücksichtigt. Der Ausübungspreis der Aktienoption liegt bei € 22,25. Aus der Bewertung des Aktienoptionsplans wurde im Geschäftsjahr 2008/2009 ein Aufwand in Höhe von T€ 154 (Vj. T€ 295) berücksichtigt und korrespondierend hierzu im Eigenkapital erfasst. Der Bestand dieser Tranche hat sich im Geschäftsjahr 2008/2009 wie folgt entwickelt:

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Phantom-Stock-Plan 2003
Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG hat mit Beschluss vom 7. Juli 2003 zur Vermeidung von Nachteilen von Mitgliedern unterhalb der Geschäftsführung in- und ausländischer Tochtergesellschaften (Gruppe 4 des Aktienoptionsplans 1999) einen Phantom-Stock-Plan beschlossen. Mit der Auflage des Phantom-Stock-Plans 2003 soll diesen Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt werden, in wirtschaftlich vergleichbarer Weise auch an der letzten Tranche des Aktienoptionsplans 1999 zu partizipieren.

Der Wert der Optionsrechte ist unmittelbar abhängig von der Kursentwicklung der HORNBACH-Baumarkt-AG Aktie, gleichwohl ausschließlich auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet. Ein direkter Erwerb von Aktien, wie im Aktienoptionsplan 1999 vorgesehen, ist nicht möglich (anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich).

Bezugsberechtigte und Ausgabetag
Für Mitglieder von Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung in- und ausländischer Töchter sind
insgesamt 108.400 Stück Optionsrechte in einer Tranche am 7. Juli 2003 ausgegeben worden.

Wartezeit, Ausübungszeitraum
Die Optionsrechte dürfen erstmals nach Ablauf einer Wartezeit, die mit dem Ausgabetag beginnt und am 3. Februar 2005 endet, ausgeübt werden. Nach Ablauf der Wartezeit können höchstens 20 % und danach jährlich bis zum Ablauf von sechs Jahren weitere 20 % (jeweils maximal) ausgeübt werden.Der Ausübungszeitraum endet am 3. Februar 2010.

Bezugspreis
Der Bezugspreis ergibt sich aus dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Präsenzhandel der
Frankfurter Börse während der dem Ausgabetag des Bezugsrechtes vorangehenden zehn Handelstage und beträgt € 22,25.

Ausübungshürde, Ausübungsfenster
Zur Ausübung der Bezugsrechte bedarf es innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor der Ausübung des Erreichens der Ausübungshürde. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der Aktienkurs der HORNBACHBaumarkt- AG im Präsenzhandel den Bezugspreis um mindestens 30 % übersteigt.

Weiterhin dürfen Bezugsrechte nur innerhalb des Monats nach Veröffentlichung der Quartalsergebnisse oder vorläufiger Umsatz- und Ergebniszahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres ausgeübt werden („Ausübungsfenster“), wobei Einschränkungen aus allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere des Wertpapierhandelsgesetzes, zu beachten sind.

Nichtübertragbarkeit, Anstellungsverhältnis
Die Bezugsrechte sind nicht übertragbar und nicht durch Dritte ausübbar, jedoch an Ehefrau, Ehemann oder Kinder des Bezugsberechtigten vererbbar. Zur Ausübung der Bezugsrechte bedarf es im Ausübungszeitpunkt grundsätzlich eines ungekündigten Anstellungsverhältnisses; im Jahr nach Kündigung oder Aufhebung des Anstellungsverhältnisses kann die Gestattung der Ausübung vorgesehen werden.

Im Geschäftsjahr 2008/2009 wurden – wie im Vorjahr – wegen Ablauf des Erwerbszeitraums keine Bezugsrechte mehr ausgegeben.

Die Optionen haben sich wie folgt entwickelt:

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Zum Bilanzstichtag 28. Februar 2009 wurde die Option mit einem Wert in Höhe von € 1,30 (Vj. € 18,55) bewertet. Die Wertberechnung basierte auf Rechenmodellen zur Ermittlung von Optionspreisen für frei handelbare europäische Optionen (OTC-Optionen). In der Optionspreisermittlung wurde ein angemessener Abschlag für die Ausübungshürde und das Ausübungsfenster berücksichtigt. Als Ertrag (Vj. Aufwand) aus der Bewertung des Aktienoptionsplans wurden im Geschäftsjahr 2008/2009 T€ 689 (Vj. T€ 157) berücksichtigt.

Der Durchschnittsaktienkurs im Geschäftsjahr 2008/2009 der HORNBACH-Baumarkt-AG betrug € 32,95 (Vj. € 49,78).

(35) Sonstige Angaben
Mitarbeiter Der durchschnittliche Personalstand stellt sich wie folgt dar:

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Nach geographischen Gesichtspunkten gegliedert waren im Geschäftsjahr 2008/2009 vom durchschnittlichen Personalstand im Inland 8.091 Mitarbeiter (Vj. 8.171) und im europäischen Ausland 4.706 Mitarbeiter (Vj. 4.221) beschäftigt.

Honorar für Dienstleistungen der Wirtschaftsprüfer
Seit dem Zusammenschluss der KMPG Europe LLP mit Stichtag zum 01. Oktober 2007 sind die KPMG LLP (UK) sowie die KPMG Schweiz und seit dem 01. Oktober 2008 die KPMG Spanien und die KPMG Belgien verbundene Unternehmen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB. Die im Geschäftsjahr 2008/2009 für den Abschlussprüfer des Jahres- und Konzernabschlusses der HORNBACH-Baumarkt-AG, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als Aufwand erfassten Honorare setzen sich wie folgt zusammen:

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Informationen zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist am 16. Dezember 2008 von der HORNBACH-Baumarkt-AG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht worden.

(36) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die HORNBACH-Baumarkt-AG unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit verbundenen Unternehmen in Beziehung. Hierzu gehören neben der Muttergesellschaft HORNBACH HOLDING AG deren direkte und indirekte Tochtergesellschaften.

Verbundene Unternehmen sind:
HORNBACH-Familien-Treuhandgesellschaft mbH

Muttergesellschaft
HORNBACH HOLDING AG

Schwestergesellschaft
HORNBACH Immobilien AG
Hornbach Baustoff Union GmbH

Tochtergesellschaften und Enkelgesellschaften der Schwestergesellschaften
Union Bauzentrum Hornbach GmbH
Ruhland-Kallenborn & Co. GmbH
Ruhland-Kallenborn Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Robert Röhlinger GmbH
Etablissements Camille Holtz et Cie S.a., Phalsbourg
Saar-Lor Immobilière S.C.I., Phalsbourg
HIAG Immobilien Beta GmbH
HIAG Immobilien Gamma GmbH
HIAG Immobilien Delta GmbH
HIAG Immobilien Jota GmbH
HIAG Fastigheter i Göteborg AB
HIAG Fastigheter i Helsingborg AB
HIAG Fastigheter i Stockholm AB
HIAG Fastigheter i Göteborg Syd AB
HIAG Fastigheter i Botkyrka AB
HO Immobilien Omega GmbH
HR Immobilien Rho GmbH
HC Immobilien Chi GmbH
HM Immobilien My GmbH
Hornbach Real Estate Nederland B.V.
HORNBACH Immobilien HK s.r.o.
Hornbach Immobilien SK-BW s.r.o.
Hornbach Imobiliare SRL
HMC Development SRL
HB Immobilien Bad Fischau GmbH
SULFAT GmbH & Co. Objekt Bamberg KG
SULFAT GmbH & Co. Objekt Düren KG
SULFAT GmbH & Co. Objekt Saarbrücken KG

Mit den verbundenen Unternehmen wurden im Wesentlichen folgende Transaktionen getätigt:

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Zum 28. Februar 2009 bestehen Forderungen in Höhe von T€ 734 (Vj. T€ 589) und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.775 (Vj. T€ 1.082) gegen die HORNBACH HOLDING AG und ihre Tochtergesellschaften. Sämtliche Transaktionen werden zu marktüblichen Preisen und Lieferbedingungen getätigt.

Die HORNBACHG HOLDING AG hat für Verbindlichkeiten in Höhe von 59 Mio. € (Vj. 51 Mio. €) des HORNBACH-Baumarkt-AG Konzerns Bürgschaftserklärungen abgegeben. Hierfür wurden im Geschäftsjahr Avalprovisionen in Höhe von T€ 204 (Vj. T€ 207) als Aufwand erfasst.

Das ehemals langjährige Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglied Herr Otmar Hornbach stellt seine große Erfahrung auch weiterhin der Gesellschaft im Rahmen eines Beratervertrages zur Verfügung.Die Beratungsleistungen werden mit einem symbolischen Betrag in Höhe von einem Euro pro Monat vergütet.

Der mit dem Aufsichtsratmitglied Herrn Albrecht Hornbach seit dem 1. März 2006 geschlossene Beratervertrag im Bereich der Informationstechnologie und des „Technischen Einkaufs“ wurde zum 28. Februar 2009 gekündigt. Die im Rahmen dieses Beratervertrages erbrachten Leistungen wurden mit einem Euro pro Monat vergütet.

(37) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Über die Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses entscheidet der Aufsichtsrat am
19. Mai 2009.

(38) Aufsichtsrat und Vorstand
Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2008/2009:

Steffen Hornbach, Diplom-Ingenieur Vorsitzender
Roland Pelka, Diplom-Kaufmann Stellvertretender Vorsitzender seit 16. Dezember 2008
Susanne Jäger, Kauffrau  
Jürgen Schröcker, Diplom-Betriebswirt  
Manfred Valder, Kaufmann  


Für das Geschäftsjahr 2008/2009 betragen die Gesamtbezüge des Vorstands der HORNBACH-Baumarkt-AG für die Wahrnehmung seiner Aufgaben für den Konzern T€ 4.399 (Vj. T€ 2.798). Davon entfallen T€ 1.099 (Vj. T€ 1.048) auf die feste Vergütung sowie T€ 3.300 (Vj. T€ 1.750) auf erfolgsbezogene Komponenten. Die Mitglieder des Vorstands besitzen zum Bilanzstichtag 28 Februar 2009 zusammen 21.755 (Vj. 21.875) Aktien der HORNBACH-Baumarkt-AG.

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2008/2009:

Von Seiten der Anteilseigner

Gerhard Wolf
Diplom-Kaufmann
bis 10. Juli 2008
Vorsitzender bis 10. Juli 2008

Dr. Wolfgang Rupf

Geschäftsführer

AKV Altkönig Verwaltungs GmbH

Weiterer Stellvertretender Vorsitzender bis 10. Juli 2008

Vorsitzender vom 10. Juli 2008 bis 28. Februar 2009

Weiterer Stellvertretender Vorsitzender seit 1. März 2009

Wolfger Ketzler

Rechtsanwalt und Steuerberater

Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

seit 10. Juli 2008

Weiterer Stellvertretender Vorsitzender seit 10. Juli 2008

Albrecht Hornbach

Vorsitzender des Vorstands
HORNBACH HOLDING AG

Vorsitzender seit 1. März 2009
Martin Hornbach
Geschäftsführer
mhb Beteiligungsgesellschaft mbH
 

Paul Mir

Group Commercial Director

Kingfisher plc

bis 22. April 2009
Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg
Ordentlicher Professor für Fertigungstechnik
Universität der Bundeswehr Hamburg
 


Von Seiten der Arbeitnehmer

Rudolf Helfer
Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit

Stellvertretender Vorsitzender bis 10. Juli 2008

seit 10. Juli 2008 einfaches Mitglied

für die Angestellten

Kay Strelow

Teilbereichsleiter

Stellvertretender Vorsitzender seit 10. Juli 2008

für die Gewerkschaften

Kerstin Heidtke

Verkäuferin

bis 10. Juli 2008

für die Angestellten

Jörg Heine

Leiter Wareneingang

seit 10. Juli 2008

für die Angestellten

Sabine Hoffmann

Verkäuferin

seit 10. Juli 2008

für die Angestellten

Christian Lilie

Bezirksleiter

für die leitenden Angestellten

 

Johannes Otto

Marktleiterassistent

für die Gewerkschaften

Ralf Puley

Marktleiterassistent

bis 10. Juli 2008

für die Angestellten

Dirk Reimers

Gewerkschaftssekretär ver.di

bis 10. Juli 2008

für die Gewerkschaften


Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009 beläuft sich auf insgesamt T€ 205 (Vj. T€ 188). Dabei entfallen T€ 92 (Vj. T€ 84) auf die Grundvergütung, T€ 75 (Vj. T€ 69) auf die erfolgsbezogene Vergütung und T€ 38 (Vj. T€ 35) auf die Ausschusstätigkeit. Die Mitglieder des Aufsichtsrats besitzen zum Bilanzstichtag zusammen 19.330 (Vj. 19.390) Aktien der HORNBACH-Baumarkt-AG.

Da die Amtszeit des Aufsichtsrats mit der Hauptversammlung 2007/2008 endete, mussten die Mitglieder des Aufsichtsrats neu gewählt werden. Die laufende Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließt.

Mandate in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien
(Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB)

Mitglieder des Aufsichtsrats
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

Gerhard Wolf
a) HORNBACH HOLDING AG (Vorsitzender) bis 11. Juli 2008
    Kali und Salz GmbH (Vorsitzender) bis 14. Mai 2008
    K+S Aktiengesellschaft (Vorsitzender) bis 14. Mai 2008

Dr. Wolfgang Rupf
a) HORNBACH HOLDING AG (Stellvertretender Vorsitzender bis 11. Juli 2008,
    Vorsitzender seit 11. Juli 2008)
    GC Corporate Finance AG (Stellvertretender Vorsitzender)
b) Transmeridian Exploration Inc. bis Mai 2008
    Redcliffe Exploration Inc.

Albrecht Hornbach
a) Hornbach Immobilien AG (Vorsitzender) seit 1. Dezember 2008
    WASGAU Produktions & Handels AG

Martin Hornbach
b) Corivus Swiss AG

Dirk Reimers
b) Metro C+C GmbH

Mitglieder des Vorstands
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

Steffen Hornbach
a) Hornbach Immobilien AG seit 1. Dezember 2008

Roland Pelka
a) Hornbach Immobilien AG (Stellvertretender Vorsitzender) seit 1. Dezember 2008
    WASGAU Produktions & Handels AG

Jürgen Schröcker
a) Hornbach Immobilien AG (Stellvertretender Vorsitzender) bis 30. November 2008

Manfred Valder
a) Hornbach Immobilien AG bis 30. November 2008

 

Bornheim bei Landau, den 22. April 2009

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Steffen Hornbach Roland Pelka

 

 
Susanne Jäger Jürgen Schröcker
   
Manfred Valder